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Frühförderung: Integrativer Kindergarten

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Gemeinsam lernen - Gemeinsam stark
Gemeinsam lernen - Gemeinsam stark
AutoreninfoMag. Ann-Kathrin Landzettel
aktualisiert: 03.02.2011Gesundheits- und Präventionsberaterin
Gesundheit, Prävention, Medizin und Psychologie
Ist ein Kindergarten die geeignete Einrichtung für unser entwicklungsbeeinträchtigtes oder behindertes Kind?

In welchen Kindertagesstätten wird Frühförderung durchgeführt und was ist ein integrativer Kindergarten? Vor diesen Fragen stehen Betroffene zwangsläufig, wenn sie einen Betreuungsplatz für ihr Kind suchen.


Was ist ein integrativer Kindergarten?

In einem integrativen Kindergarten werden körperlich und geistig behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in kleinen Gruppen gefördert. Dabei wird keine Behinderungsart ausgeschlossen, jedoch wird bei der Zusammenstellung der Gruppenstruktur besonders auf die Ausgewogenheit geachtet. Die Erzieherinnen stehen in engem Kontakt mit den Eltern – denen es oft schwer fällt, loszulassen. Manche Einrichtungen bieten zusätzliche Therapiemöglichkeiten wie Physiotherapie und Logopädie für Kinder an. Kosten für eine Eingliederung werden von der Sozialhilfe übernommen.

Es gibt in der Regel zwei Tagesangebote

  • Kinder von 0 bis 3 Jahren
  • Kinder von 3 bis 6 Jahren
Frühe soziale Kontakte mit anderen Kindern können durchaus positiv bewertet werden. Außerdem streben die Kinder selbst nach diesen Kontakten.

Kinder brauchen andere Kinder

Kinder brauchen andere Kinder für ihre Entwicklung – das gilt auch für Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen. Der Kontakt mit Gleichaltrigen kann von Erwachsenen nicht ersetzt werden. Entscheiden sich die Eltern, ihr Kind in ein Tagesangebot für 0- bis 3-Jährige einzugliedern, wird das Angebot, sofern in dem jeweiligen Bundesland entsprechende Tagesangebote vorgesehen sind, aus Mitteln der Jugendhilfe (SGB VIII) und der Sozialhilfe (SGB XII) finanziert. Zu den Angeboten gehören Krabbelgruppen, Tagesmütter, sozialpädagogische Spielkreise, altersgemischte Kindergärten sowie Kinderkrippen. Zu den Angeboten für Kinder ab 3 Jahren zählen unter anderem Einzelintegration in Regelkindergärten, integrative Gruppen in Regelkindergärten, integrative Gruppen in Sonderkindergärten, integrative Kindergärten sowie schulvorbereitende Einrichtungen. Dies sind alles Einrichtungen mit sozialpädagogischem Erziehungsauftrag. Das heißt, sie stellen eine Ergänzung zum vorhandenen Lernraum der Familie dar. Die individuelle Entwicklung des Kindes steht dabei im Fokus. Gemeinsam mit anderen Kindern werden Erfahrungen gesammelt, die die Basis für das Erlernen von Fähigkeiten darstellen.

Vorteile von integrativen Kindergärten

Lernen in einer Gemeinschaft ist immer sinnvoll. Für alle Kinder, unabhängig von dem Schweregrad einer Behinderung: Die Bedürfnisse von Kindern mit geistiger oder körperlicher Behinderung unterscheiden sich nicht sehr von den Bedürfnissen "normaler" Kinder. Zudem profitieren beide Seiten von gemeinsamen Erlebnissen. Die behinderten Kinder können an einem normalen Umfeld teilhaben und sich in ihm entwickeln. Sie bekommen nicht das Gefühl vermittelt, anders zu sein. Sie gehören dazu. Im Gegenzug lernen die gesunden Kinder Akzeptanz, Toleranz, Geduld und Rücksichtnahme. Und sie erfahren, dass behinderte Kinder gar nicht so anders sind als sie selbst, und dass sie ein fester Bestandteil der Gemeinschaft sind. Der Kindergarten ist ein erstes Abbild der Welt, die auf das Kind wartet. Die hier gesammelten Erfahrungen, Kontakte und Anforderungen sind sehr wichtig für die Entwicklung des Kindes.

Mein Kind hat eine Behinderung, wie erhalte ich einen Platz in so einem Kindergarten?

Bevor die Eltern einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen können, muss zuerst diagnostiziert werden, dass das Kind eine (drohende) Behinderung hat. Dann müssen die Eltern einen Kindergarten suchen, der das Kind aufnehmen kann. Jugendämter stehen bei der Suche beratend zur Seite. Anschließend wird ein Antrag bei der zuständigen Sozialverwaltung gestellt. Bei besonderem Betreuungsbedarf können Pauschalen für zusätzliches Personal oder bauliche Maßnahmen beantragt werden, wenn die Einrichtungen noch nicht ausgewiesen integrativ sind, aber Kinder mit Behinderung betreuuen möchten.

Was ist die "Eingliederungshilfe"?

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung nach dem deutschen Sozialgesetzbuch XII (SGB 12). Sinn und Zweck der Hilfe ist es behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen zu helfen, die Folgen der Behinderung zu mildern und sich in der Gesellschaft einzugliedern.Alle Leistungsansprüche (vom Sozialamt) sind im entsprechenden Abschnitt des SGB zu finden.

Hier weiterlesen:

[AKL]

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