Gelöschter Benutzer | 24.05.2010
12 Antwort
@mausigirl85 Du bist nicht verheiratet gewesen, richtig? Dann hat er nur Umgangsrecht und das kann nur aus ganz schwerwiegenden Gründen verwehrt werden. Ums Sorgerecht gehts erst mal nicht, wenn ich das richtig rauslesen konnte. Deine Auskünfte sind etwas verwirrend.
Das Umgangsrecht kann durch Begleitung vom JA gestaltet werden zur Sicherheit für das Kind.
Unterhalt und Umgang hat nichts miteinander zu tun.
Den Erzeuger wirst du nicht so schnell los, du wirst dich arrangieren müssen.