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Ungewöhnliche Vornamen und kuriose Urteile

standesamt
Das Standesamt entscheidet über die Gültigkeit von Vornamen.
Das Standesamt entscheidet über die Gültigkeit von Vornamen.
AutoreninfoSylvia Koppermann
aktualisiert: 18.04.2011Mehrfache Mutter u. Autorin
Medizin, Gesundheit und Erziehung
Allgemein bekannt ist, dass ein Kind nicht einen Vornamen bekommen soll/darf, der sich deutlich mit einem Gegenstand des allgemeinen Sprachgebrauchs identifiziert, eine Schmähung oder Beleidigung bedeutet oder aber nicht deutlich auf das Geschlecht hinweist. Es ist daher nicht erwünscht, dass ein Kind beispielsweise “Tütensuppe” benannt wird, da dies in das persönliche Grundrecht des Kindes eingreifen und es später Spott aussetzen würde. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und verschiedene Urteile, die es zu Namensgebung in Deutschland gab. Einige interessante Urteile und Anerkennungen beziehungsweise Ablehnungen haben wir zusammengefasst.
Es liegt im Ermessen des Standesbeamten, wie viele Vornamen er zulässt. Allerdings sind bis zu fünf Vornamen normalerweise problemlos zugelassen. Als das Standesamt einer Mutter die Zulassung aller von ihr ausgesuchten Vornamen, 12 an der Zahl, für ihren neugeborenen Sohn verweigerte, zog sie bis zum Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort wurde entschieden, dass es bei maximal fünf Vornamen zu belassen sei. Auch eine Verfassungsbeschwerde brachte der Mutter nicht die erhoffte Durchsetzung.

Seit Dezember 1998 ist es auch in Deutschland zulässig, seinen Sohn “Jesus” zu nennen. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. gab so einer Mutter das Recht, ihrem Sohn diesen Namen zu geben, was ihr zuvor durch das Amtsgericht Gießen verwehrt wurde. Da der Vorname Jesus in anderen Teilen der Erde und vor allem Ländern Südamerikas sehr gebräuchlich ist, stelle sich kein Grund dar, die Anerkennung des Namens zu verweigern. Auch der Hinweis auf eine mögliche Verletzung religiöser Gefühle, sei nicht als Argumentation anzuerkennen. Wäre dies der Fall, müsste zukünftig auch der Zweitname “Maria” bei Jungen verboten werden, was, nach Ansicht des Gerichts, indiskutabel sei.

Der Name “November” wurde 1995 noch als Vorname abgewiesen, jedoch traf elf Jahre später das Landgericht Bonn eine Entscheidung. Demnach durfte ein Junge den Namen “Joël November Severin” heißen. Ein Jahr später, 2007, wurde deutschlandweit das erste Mädchen beurkundet. Es trägt seither den Namen “Svea November”.

Eine Standesbeamtin in Brandenburg fand heraus, dass die Vornamen "Anne" und "Marie" in einigen Ländern männliche Vornamen sind. Dies wurde ihr durch die Namensberatungsstelle der Uni Leipzig bestätigt. Daher werden im Standesamt Falkensee die Namen Anne und Marie nur noch mit einem eindeutig weiblichen Vornamen zugelassen. (Quelle: beliebte-vornamen.de)

Nachdem ein Standesamt in Schleswig Holstein die Eintragung des Vornamen “Emilie-Extra” verweigerte, weil es darin eine mögliche Lächerlich-Machung des Mädchens sah, zogen die Eltern vor das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Sie bekamen das Recht zugesprochen, ihrer Tochter diesen Namen geben zu dürfen. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem Recht auf Namenserfindung und damit, dass sich keine Herabwürdigung aus diesem Namen ableiten ließe.

Bisher in Deutschland durch Gerichte abgelehnte Namen sind beispielsweise: Pfefferminze, Rosenherz, Navajo, Tom Tom, Venus, Pillula, Störenfried, Omo, Atomfried, Agfa, Ogino, Borussia, Sputnik und Lord. Anerkannt hingegen wurden unter anderem: Speedy, Mikado, LouAnn, Prestige, River, Pebbles, Birkenfeld, Jazz, Pumuckl, Büb, Pepsi-Carola, Rapunzel, Katzbachine, Winnetou, Waterloo, Tjorvven, Domino Carina, Bo, Adermann und Fanta.

[SyKo]

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