Familie » eXtra » Mutterschutz » Mutterschutz: Voraussetzungen und Bedingungen in Österreich


Mutterschutz: Voraussetzungen und Bedingungen in Österreich



Babybauch
Welche Frauen können in den Mutterschutz gehen?

Wenn ich schwanger bin und arbeiten gehe, bekomme ich dann automatisch Mutterschutz? Welche Regelungen gelten, wenn sich die Frau noch in der Probezeit befindet oder nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht? Stellst Du Dir auch diese Fragen? Welche Bedingungen eine Frau in Österreich erfüllen muss, um in den Mutterschutz gehen zu können.


Schwangere, die in Österreich leben und sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, haben Anspruch auf Mutterschutz. Es gelten die Schutzbestimmungen für alle Frauen, die:
  • angestellt sind

  • sich in der Ausbildung befinden

  • von zu Hause aus oder

  • als Hausangestellte arbeiten

Außerdem gilt das Mutterschutzgesetz unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter, Einkommen, Familienstand, Dauer des Vertrags und Arbeitszeit.

Selbstständig
Es gibt seit 2010 eine neue europäische Richtlinie, die den Mutterschutz bei selbstständig erwerbstätigen Frauen verbessern soll. Danach musst Du - wie alle anderen erwerbstätigen Frauen - Wochengeld erhalten und die Möglichkeit haben, für insgesamt 16 Wochen die Arbeit zu unterbrechen. Die EU-Mitgliedsstaaten, also auch Österreich, sollen in den nächsten zwei Jahren diese Richtlinien umsetzten.

Studentin
Studentinnen haben während des Mutterschutzes und in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes die Möglichkeit, den Nachweiszeitraum über bestandene Prüfungen um diese Zeit zu verlängern. Da die Zeit zur Pflege und Erziehung des Kindes aufgebracht werden muss.

Landarbeiterin
Landarbeiterinnen unterliegen den Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes und der Landarbeiterordnung. Aber auch als Landarbeiterin steht Dir Mutterschutz zu: Acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung.

Werknehmerin
Für Werknehmerinnen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht.

Hausfrau und erwerbslose Frauen
Wenn Du als Hausfrau erwerbslos bist, kann Du weder in den Mutterschutz gehen, noch bekommst Du Wochengeld. Beziehst Du jedoch auf Grund Deiner Erwerbslosigkeit Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, bekommst Du während des Mutterschutzes (acht Wochen vor und nach der Geburt) Wochengeld. Es entspricht 180 Prozent des letzten Bezuges.

[MM]





Dein Kommentar
Noch 1000 Zeichen möglich.



Benutzername
Passwort
Passwort vergessen?