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Fünf hilfreiche Tipps zum Thema "Besuchsrecht"

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Streit über das Besuchsrecht - keine einfache Situation
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AutoreninfoKatharina Krause
aktualisiert: 14.03.2018Vierfache Mutter und Autorin
Medizin, Gesundheit und Erziehung
Nach einer Trennung soll das Besuchsrecht gewährleisten, dass das Kind zu beiden Elternteilen weiterhin Kontakt haben kann. Was das Besuchsrecht genau ist, welche Rechte und Pflichten man hat und einige interessante Ideen, wie man es sinnvoll umsetzt und ausgestaltet erhaltet ihr hier.
Was du hier lesen kannst:
  • Was ist das Besuchsrecht?
  • Wie gestaltet man das Besuchsrecht am besten aus?
  • Einvernehmliche Regelungen bevorzugen
  • Das Alter des Kindes berücksichtigen
  • Vertrautheitsgrad berücksichtigen
  • Regelmäßigkeiten beim Besuchsrecht schaffen
  • Nichts überstürzen

Was ist das Besuchsrecht?


Das Besuchsrecht ist der gängige Begriff für das Umgangsrecht und besagt im Großen und Ganzen nur, dass beide Elternteile oder auch andere Personen, die für das Kind wichtig sind, ein Recht darauf haben, weiterhin mit dem Kind Kontakt zu haben. Hierbei geht es ausschließlich um das kindliche Wohlergehen, bei dem man davon ausgehen muss, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen von großer Bedeutung für das Kind ist. Das Umgangsrecht stellt aber nicht nur das Recht dar, mit dem Kind weiterhin Kontakt haben zu dürfen, sondern auch die Pflicht, dieses wahrzunehmen. Das Umgangsrecht ist ein Teil der Personensorge und somit auch Teil des Sorgerechts. Das Umgangsrecht wird in der Regel auch dann zugesprochen, wenn die betreffende Person kein Sorgerecht hat.

Wie gestaltet man das Besuchsrecht am besten aus?

Um regelmäßigen Kontakt zwischen Eltern und Kind zu gewährleisten, lohnt es sich das Besuchsrecht direkt klar festzulegen. Im Folgenden erläutern wir die fünf elementar wichtigen Punkte, die man auf jeden Fall beherzigen sollte, damit das Umgangsrecht für alle Beteiligten eine Bereicherung ist.

Einvernehmliche Regelungen bevorzugen

Zur Ausgestaltung des Besuchsrechts gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Am sinnvollsten ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die der persönlichen Situation aller Beteiligten am ehesten gerecht wird. Dies ist nicht nur eine Entlastung des Elternteils, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, sondern auch im Sinne des anderen Elternteils und natürlich des Kindes selbst. Gelingt eine gütliche Einigung hierbei nicht, sei es hinsichtlich der Besuchsdauer oder Besuchszeiten, kann beim Jugendamt oder einer weiterführenden Beratungsstelle Hilfe gesucht werden. Ist es auch mit Hilfe dieser Institutionen nicht möglich eine Einigung zu erzielen, bleibt eigentlich nur der Weg zum Gericht übrig. Dieser Schritt sollte aber sehr gut überlegt sein, denn eine gerichtlich festgelegte Regelung schafft Verbindlichkeiten und diese sind nicht immer im Sinne aller Beteiligten.

Das Alter des Kindes berücksichtigen

Eine gute Orientierung des Besuchsrechtes kann man am Alter des Kindes finden und sämtliche Regelungen sollten hierauf abgestimmt werden. Individualität und Anpassungen werden hier immer wieder gefragt sein:
  • Unter einem Lebensjahr benötigen Kinder besondere Kontinuität. Es empfiehlt sich sehr, dass die Besuche in der vertrauten Umgebung des Kindes stattfinden. Auch sollten die Besuche nicht zu lang sein, dafür aber häufig stattfinden. Ein Beispiel wäre ein wöchentlicher Besuch für wenige Stunden. Wenn das Kind noch gestillt wird, muss dies natürlich bei der Ausgestaltung gesondert berücksichtigt werden. Es geht natürlich nicht, dass das Kind plötzlich eine Flasche akzeptieren muss, nur weil das Besuchsrecht es nicht anders einrichten lässt. Hier sind also beide Elternteile gefragt, eine für das Kind tragbare und sinnvolle Lösung zu finden.
  • Kleinkinder brauchen ebenfalls ganz klar geregelte Abläufe. Besuche sollten immer noch häufig und über mehrere Stunden stattfinden und gern auch auf den ganzen Tag ausgeweitet werden, wenn das Kind dies akzeptiert. Ebenfalls denkbar sind Übernachtungen beim besuchsberechtigten Elternteil. Bei Übernachtungen sollte aber immer beherzigt werden, dass auch eine vernünftige Bindung zwischen dem Elternteil und dem Kind besteht. Dies gilt in besonderem Maße natürlich dann auch für einen längeren Ferienaufenthalt.
  • Die gängige Regelung, nach der sich die Kinder jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien bei dem besuchsberechtigten Elternteil aufhalten, sollte bei Schulkindern angewandt werden. Hierbei ist es aber auch wichtig die Wünsche des Kindes bezüglich der Besuchswochenenden und anderer Freizeitaktivitäten mit der Regelung zum Besuchsrecht abzustimmen.
  • Da Jugendliche in der Regel lieber Zeit mit gleichaltrigen Freunden verbringen als mit ihren Eltern, sollte dieser Wunsch auch berücksichtigt werden. Auch hier sollte das Besuchsrecht nicht in Zwang für das Kind ausarten. Es ist wichtig, hier eine Lösung zu finden, die wieder allen Beteiligten, vor allem aber dem Kind, gerecht wird.

Vertrautheitsgrad berücksichtigen

Auch hierbei steht wieder das Kind im Mittelpunkt. Es ist wichtig, im Bezug auf das Besuchsrecht auch den Grad der Vertrautheit zu berücksichtigen. Bei einem sehr kleinen Kind, bei dem sich die Beziehung zum anderen Elternteil erst festigen muss, sind häufige, kurze Besuche sinnvoller als wenige lange. Sollte es gar so sein, dass das Kind die besuchsberechtigte Person nicht kennt, sollten alle Besuche erst einmal nur in vertrauter Umgebung statt finden, bis das Kind ein Vertrauensverhältnis zu der Person aufgebaut hat. Auf keinen Fall sollte man das Kind gegen dessen Willen mit der womöglich „fremden“ Person allein lassen. Nicht vergessen: Es geht beim Besuchsrecht um das Wohlergehen des Kindes.

Regelmäßigkeiten beim Besuchsrecht schaffen

Eine Trennung ist meistens mit einigem an Stress und Aufregung verbunden. Gerade kleine Kinder hassen es, wenn sich der Alltag verändert, vor allem dann, wenn er nicht mehr gleichmäßig ist. Je kleiner ein Kind ist, desto mehr sollte man darauf achten, den täglichen Rhythmus nicht zu stören. Rituale, wie das zu Bett gehen oder Essen, aber auch Kontakte zu Großeltern und Freunden sollten erhalten bleiben. Je mehr Kontinuität man hierbei walten lässt, desto weniger schwer wirkt sich die Trennung auf das Kind aus. Aber auch beim Besuch des anderen Elternteils bietet es sich an eine gewisse Routine zu haben. Je jünger ein Kind ist, desto wohler fühlt es sich, wenn es genau weiß, was kommt.

Nichts überstürzen

Egal, wieso das Besuchsrecht zum Tragen kommt, sei es nun aufgrund einer Trennung oder weil das andere Elternteil sein Kind gerade erst kennen lernt, es ist wichtig, dass alle Beteiligten es langsam angehen. Die Situation ist für alle neu und demnach womöglich auch belastend. Es ist auch nicht nötig, dass der besuchsberechtigte Elternteil versucht, bei jedem Besuch irgendetwas zu bieten. Es ist schließlich kein Wettstreit um die Gunst des Kindes. Wichtiger ist es, die Zeit gemeinsam zu genießen und die Bindung zu stärken, ganz ohne sich dabei selbst unter Druck zu setzen. Auch das Kind braucht Zeit, um sich an die neue Situation zu gewöhnen. Also immer langsam mit den jungen Pferden. Nach einigen Monaten hat sich schon eine gewisse Routine eingestellt.

Kurz lässt sich eines sagen: Weniger Stress und Hektik, vernünftige Absprachen und die Tatsache, dass das Wohl des Kindes immer im Zentrum steht, sollten das Besuchsrecht zu einer angenehmen Angelegenheit, für alle Beteiligten werden lassen.

[KaKra]

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