Plötzliche Blutungen und Schmerzen im Unterbauch sind während einer Schwangerschaft oftmals erste Anzeichen für eine beginnende Fehlgeburt (Abort) oder Totgeburt, welche das Absterben des Embryos oder Fötus im Mutterleib zur Folge hat. Für werdende Mütter ist dieses jähe Ende einer gewollten Schwangerschaft meist mit einem heftigen Schock und nachfolgender tiefer Trauer verbunden. In sehr frühen Schwangerschaftsstadien kann ein Abort jedoch auch völlig unbemerkt ablaufen. Je nach Art der Fehlgeburt unterscheidet sich auch die medizinische Behandlung.
Unter einer Fehlgeburt
versteht man eine auf natürlichem Wege zustande kommende,
frühzeitige Beendigung einer Schwangerschaft, die zum Tod der
heranwachsenden Frucht führt. Als Fehlgeburt gilt dieser Vorgang,
wenn der Fötus ein Gewicht von weniger als 500 Gramm aufweist, also
etwa bis zur 22. Schwangerschaftswoche (SSW).
Bei Föten von mehr als 500 Gramm, also bei
einem Kindstod in einem späteren Stadium der Schwangerschaft, in dem
das Kind vor oder bei der Geburt stirbt, aber im Fall einer
Frühgeburt oftmals schon außerhalb des Mutterleibs überleben
könnte, spricht man dagegen von einer
Totgeburt. Eine Totgeburt
unterliegt der Melde- und Bestattungspflicht, die Mutter erhält
daher auch eine Geburtsurkunde und einen Totenschein für das
verstorbene Kind.
Besonders
in den ersten
sechs Wochen muss eine Fehlgeburt nicht unbedingt als solche
wahrgenommen werden. Aufgrund der hohen Dunkelziffer lässt sich
daher nur schwer sagen, wie viele Schwangerschaften tatsächlich in
einer Fehlgeburt enden. Man vermutet aber, dass bis zu 50 Prozent der
befruchteten Eizellen spontan wieder absterben. Allerdings wird dies
nur in etwa 15 bis 20 Prozent der Fälle tatsächlich als Fehlgeburt
erkannt. Besonders in sehr frühen Stadien, wenn die Schwangerschaft
von der Frau noch nicht bemerkt wurde, wird die einsetzende Blutung
häufig mit einer
verspäteten Monatsblutung verwechselt und muss
auch nicht wesentlich stärker ausfallen als diese.
Vor allem in den ersten
Wochen handelt es sich dabei häufig um eine
Abortivfrucht, auch
„Windei“ genannt. Ein Zustand, in dem sich die Fruchthöhle und
die Plazenta im Körper der Frau ausbilden, aber der Embryo entweder
gar nicht erst entsteht oder in einem extrem frühen Stadium die
Weiterentwicklung eingestellt hat. In diesen Fällen wird die
Schwangerschaftsanlage oft von allein innerhalb der ersten acht
Wochen komplett vom Körper ausgestoßen, häufig wird sie auch
auf ärztlichen Rat durch eine Ausschabung entfernt.
Allgemein unterscheidet
man bei einer Fehlgeburt zwischen
verschiedenen Formen und Stadien:
Wird mit der Blutung die
gesamte Frucht inklusive Plazenta und Eihäuten ausgestoßen, spricht
man von einem Abortus completus, einem vollständigen Abort. Diese
Form der Fehlgeburt kommt meist vor der 16. Schwangerschaftswoche
vor. Wird bei einem solchen Spontanabort die gesamte
Schwangerschaftsanlage ausgeschieden, ohne dass danach Blutungen oder
sonstige körperliche Symptome bestehen bleiben, ist normalerweise
keine weitere medizinische Behandlung erforderlich. Sicherheitshalber
sollte danach jedoch immer ein Arzt aufgesucht werden.
Zu späteren Zeitpunkten
kann die Schwangerschaft für gewöhnlich nicht mehr so problemlos
komplett vom Körper abgestoßen werden. So bleiben bei einem so
genannten Abortus incompletus, einem
unvollständigen Abort,
Gewebsteile des Embryos oder der Plazenta im Uterus zurück. Oft
würden diese zwar nach einer gewissen Zeit vom Körper alleine
ausgeschieden, Ärzte empfehlen jedoch normalerweise einen
medizinischen Eingriff, um Komplikationen zu vermeiden. Wird nach
einem unvollständigen Abort keine Ausschabung durchgeführt, kann
dies in manchen Fällen zu Infektionen der Gebärmutter oder
Schwierigkeiten bei späteren Schwangerschaften führen.