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Still geboren: Umgang mit der Trauer nach Fehlgeburt oder Totgeburt

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Trauer zulassen ist wichtig
Trauer zulassen ist wichtig
AutoreninfoMag. Birgit Schulz
aktualisiert: 04.01.2011Online Redakteurin
Gesundheit und Homöopathie
Der vorzeitige Verlust eines Kindes gehört zu den schlimmsten Erlebnissen im Leben einer Frau beziehungsweise eines Paares.

Die Bestürzung der werdenden Eltern nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt mischt sich oft mit der gefühlten Unfähigkeit, sich von einem Leben zu verabschieden, das für seine Umwelt kaum existiert hat. Umso wichtiger ist es, sich trotzdem Zeit für die eigene Trauer zu nehmen – auch wenn das Umfeld vielleicht nicht immer das Verständnis zeigt, dass man sich wünscht.


Bewusster Abschied statt Verdrängung

Entgegen der früheren Annahme, dass man alle Erinnerungen an das verlorene Kind mit Rücksicht auf die Mutter so schnell wie möglich aus dem Weg schaffen müsse, ist man inzwischen verstärkt dazu über gegangen, den Eltern einen bewussten Abschied zu ermöglichen. Auch wenn es zunächst vielleicht unerträglich erscheint, bereuen viele Mütter rückblickend nicht, das verstorbene Kind auf normalem Wege auf die Welt gebracht und von dem kleinen Leichnam Abschied genommen zu haben.

In den letzten Jahren haben außerdem Bezeichnungen wie "Sternenkinder", "Schmetterlingskinder" oder "still geboren" anstelle der negativ belegten Ausdrücke "Fehlgeburt" oder "Totgeburt" im Zusammenhang mit frühzeitig verstorbenen Kindern zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Mutterschutz trotz Fehlgeburt?

Beinahe noch unerträglicher als der Verlust war es früher für viele Eltern, ihr totes Kind nicht einmal bestatten zu können. Bereits im Jahr 1994 wurde, gefördert unter anderem durch den jahrelangen Einsatz von Elterninitiativen, die Gesetzgebung dementsprechend geändert. Galten davor nur Föten mit einem Gewicht von mindestens 1000 Gramm als bestattungspflichtig, wurde die Grenze für meldepflichtige Totgeburten zu diesem Zeitpunkt auf 500 Gramm herabgesetzt. Bei einer Totgeburt erhalten die Eltern eine Geburtsurkunde und einen Totenschein für das vor oder bei der Geburt verstorbene Kind. Bringt eine Mutter ihr Kind tot zur Welt, hat sie ebenso Anspruch auf acht bis zwölf Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Die Zeit ist meist sehr sinnvoll, um sich seelisch stabilisieren zu können.

Bestattungsanspruch

Bei Fehlgeburten unter 500 Gramm besteht nach wie vor keine Bestattungspflicht, was es für viele Eltern immer noch schwer macht, den Verlust zu begreifen. Allerdings können sich Eltern nach neuerer Gesetzgebung auf einen Bestattungsanspruch berufen, nach dem ihnen eine adäquate Beisetzung des Kindes gewährt werden muss. Vielen hilft es, einen Ort zum Trauern zu haben, um den Verlust besser begreifen und bewältigen zu könne.

Auch Erinnerungsstücke wie eine Haarlocke oder ein winziger Fußabdruck auf einer Karte, die man in vielen Geburtskliniken heute vom Baby bekommen kann, werden im nachhinein oftmals als sehr wertvoll empfunden und helfen, das Geschehene zu begreifen.

Eine gewisse Trauerphase hilft seelisch wieder stabil zu werden

Auch wenn eine Frau spätestens zwei oder drei Monate nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt problemlos wieder schwanger werden kann, sollte sie sich vorher fragen, ob sie sich den psychischen Belastungen einer Schwangerschaft bereits wieder gewachsen fühlt. Den Verlust eines Kindes verkraftet niemand von heute auf morgen und die Trauerphase ist bei jedem Betroffenen unterschiedlich lang. Seelische Stabilität ist eine wichtige Grundvoraussetzung, um eine erneute Schwangerschaft ohne beständige Angst und Verzweiflung durchstehen zu können.

Wichtig ist vor allen Dingen, sich weder unter Druck zu setzen, noch mit Selbstvorwürfen zu quälen. Ehe man sich an eine neue Schwangerschaft wagt, sollte man daher mit sich im Reinen sein und wissen, dass eine Fehlgeburt Schicksal ist und in den seltensten Fällen durch ein persönliches Fehlverhalten verursacht wird. Eine stabile Beziehung und die Zuwendung und Unterstützung des Partners sind jetzt besonders wichtig, um eine erneute Schwangerschaft durchzustehen.

Sollte die Partnerschaft unter dem Erlebnis massiv leiden oder der Verlust aus besonderen Gründen auch nach Monaten nicht verkraftet werden können, empfiehlt es sich, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

[BS]

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