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Sternenkinder haben nun auch einen Platz!

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AutoreninfoNatalija Krenz
aktualisiert: 27.02.2013Online Redakteurin
Gesundheit und Erziehung

Am 31.01.2013 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften einstimmig beschlossen. Diese Gesetzesänderung ermöglicht allen Eltern von Sternenkindern eine standesrechtliche Anerkennung ihres toten Kindes. Jetzt haben alle diese Kinder einen Recht auf einen Namen und auf ein eigenes Grab.

Sternenkinder - mehr als eine Fehlgeburt

Als Sternenkind wird ein Kind bezeichnet, das mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm vor, während oder nach der Geburt stirbt. Das betrifft in Deutschland etwa 1500 Kinder pro Jahr. Vor der Gesetzesänderung galten diese Kinder als Fehlgeburten und wurden nicht standesamtlich erfasst. Eine Beerdigung war nicht immer möglich. Manche Friedhöfe boten anonyme Bestattungen in Sammelurnen an oder die Kinder konnten bei Zustimmung der Friedhofsverwaltung in den Grabstätten verstorbener Angehöriger beigesetzt werden. Auf vielen Friedhöfen war jedoch die Bestattung eines Sternenkindes nicht möglich.


Bundesministerien Kristina Schröder befürwortet die Neuregelung des Gesetzes

Die Bundesregierung beschloss schon im Mai 2012 eine Änderung des Personenstandsgesetzes, nun stimmte auch der Bundesrat zu. Maßgeblichen Anteil an der Gesetzesänderung hatte das Ehepaar Barbara und Mario Martin, die selber drei Kinder verloren haben. Nur eines davon existierte juristisch gesehen tatsächlich. Jahrelang setzten sich die Martins für einen würdigen Umgang mit den Sternenkindern ein. Sie sammelten 40.000 Unterschriften für eine Petition und bekamen schließlich die Unterstützung der Familienministerin Kristina Schröder. Sie hielt eine Neuregelung des Gesetzes für politisch und rechtlich nötig, außerdem sei der würdevolle Umgang mit den Sternenkindern eine Frage der Menschlichkeit.


So wird das neue Gesetz umgesetzt

Eltern von Sternenkindern können sich beim Standesamt eine Bescheinigung für das Familienstammbuch ausstellen lassen. Sie enthält den Namen des Kindes, das Geschlecht, den Geburtstag, den Geburtsort und den Namen der Eltern. Mit den Dokumenten vom Standesamt kann eine Beerdigung beantragt werden. Um diese Bescheinigung zu erhalten, benötigen die Eltern eine schriftliche Bestätigung eines Arztes über die Geburt des Kindes. Die betroffenen Eltern können sich diese Dokumente ausstellen lassen, müssen das aber nicht tun. Sie entscheiden selbst, ob das Kind personenrechtlich anerkannt werden soll. Das neue Gesetz ermöglicht es auch, Sternenkinder rückwirkend beim Standesamt anzumelden.


Ein würdiger Abschied ist nun möglich

Für viele betroffene Eltern ist diese Neuregelung ein großer Trost, auch wenn sie den Schmerz der Eltern nicht lindern wird. Für viele ist die offizielle Anerkennung und die Möglichkeit einer Bestattung ihres Kindes ein wichtiger Bestandteil der Trauerphase. Sie erhalten die Möglichkeit, nach einem schweren Schicksalschlag würdevoll von ihrem Kind Abschied zu nehmen.

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