Arbeiten an Sonn/Feiertagen,Notdienst beim Zahnarzt.

kiki-ramp
28.11.2014 | 23 Antworten
28.11.2014 | 23 Antworten
Hallo, ihr Lieben!
Wie seht ihr das?
Ich arbeite beim Zahnarzt, da ist des öfteren Notdienst, d.h. am Wochenende/Feiertagen zu bestimmten Zeiten arbeiten.
Beim Mutterschaftsgesetz stehen verschiedene "Bestimmungen", war auf verschiedenen Seiten, aber so richtig wurde ich da nicht schlau draus. Leider ist darüber mit meinem Chef zu reden, momentan nicht möglich.
Habt ihr Erfahrungen damit gemacht?
Vielen Dank
Eure Kerstin
Wie seht ihr das?
Ich arbeite beim Zahnarzt, da ist des öfteren Notdienst, d.h. am Wochenende/Feiertagen zu bestimmten Zeiten arbeiten.
Beim Mutterschaftsgesetz stehen verschiedene "Bestimmungen", war auf verschiedenen Seiten, aber so richtig wurde ich da nicht schlau draus. Leider ist darüber mit meinem Chef zu reden, momentan nicht möglich.
Habt ihr Erfahrungen damit gemacht?
Vielen Dank
Eure Kerstin
23 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
Zu deinem Fall:
nur zwi 6uhr und 20uhr arbeiten
täglich nur 8, 5 stdn arbeiten
ab dem 5ten monat nur 4 stdn durchgehend stehen
kein Röntgen
JessYLe | 28.11.2014
2 Antwort
darfst halt keine üstunden machen. dann muß er dir in der woche frei geben.
aber am stuhl darfst du doch nciht mehr arbeiten ... 
SrSteffi | 28.11.2014
3 Antwort
du darfst wenn überhaupt, dann nur an der Anmeldung oder Abrechnung machen, nicht Assestieren, höchstens einen Befund aufnehmen.
olgao | 28.11.2014
4 Antwort
vllt. hilft das
http://www.zmk-aktuell.de/management/recht/story/rechtliche-probleme-bei-schwangeren-zahnmedizinischen-fachangestellten-teil-1.html
olgao | 28.11.2014
5 Antwort
Hallo,
in der Behandlung darfst du gar nicht mehr arbeiten, da schwangere keine Tätigkeit ausüben dürfen bei der sie mit Blut oder Spritzen in Berührung kommen. Auch nicht mit Schutzausrüstung
ansonsten darfst du in der Zeit von 6 uhr morgens bis 20 uhr abends arbeiten. aber nicht länger als 8 Std täglich und anch 4 Stunden steht dir eine halbe stunde Pause zu.
An sonn-und feiertagen darfst du nicht arbeiten, an samstagen schon
Gelöschter Benutzer | 28.11.2014
6 Antwort
achja, die 8 Std täglich sind reine arbeitszeit, d.h. du darfst 8, 5 std im Betrieb sein da du die halbe stunde pause nach längstens 4 stunden nehmen musst!
Gelöschter Benutzer | 28.11.2014
7 Antwort
Klar darf man an sonn und feiertagen arbeiten. Im mutterschutzgesetz steht dass die Arbeit an solchen tagen erlaubt ist, dir aber wenn du an einen Sonntag im Monat arbeitest in jeder Woche ein freier Tag unter Woche zusteht. Was total dumm zu realisieren ist, weil du dann ja jeden Sonntag arbeiten müsstest um deine stunden auszugleichen.
Gelöschter Benutzer | 29.11.2014
8 Antwort
@Marie_90
Ist Quatsch.
Steht hier eindeutig:
http://dejure.org/gesetze/MuSchG/8.html
Zitat:
Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Zitat Ende.
Tara1000 | 29.11.2014
9 Antwort
@Marie_90
Im mutterschutzgesetz steht dass schwangere nicht an sonn und feiertagen beschäftigt werden dürfen!!
Ich bin in einer ehrenamtlichen Führungsposition und nicht mal da darf ich eine Schwangere einsetzen und sei es nur zum Kaffee ausschenken bei der Seniorenbetreuung
Gelöschter Benutzer | 29.11.2014
10 Antwort
Mutterschutzgesetz §8 Absatz 4
"Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im
Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen,
anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter,
abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine
ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird."
Gelöschter Benutzer | 29.11.2014
11 Antwort
Nur die Frage ob das als Zahnarzthelferin auch gilt, das weiß ich nicht. aber grundsätzlich verboten ist es nicht.
Gelöschter Benutzer | 29.11.2014
12 Antwort
@Sabi77
Krankenschein
Western zB dürfen auch am we arbeiten.
Gebe Marie 90recht, sie Gast richtig bzw vollständig hier rein kopiert. Dir Frage ist aber Ansich ob es auch für zahnarzthelferinnen gilt, die auch Ansich nicht mehr am Stuhl arbeiten dürfen.

SrSteffi | 29.11.2014
13 Antwort
@SrSteffi
Ich komm beruflich auch aus der Pflege, ich durfte sonn-und feiertags nicht arbeiten.
Gelöschter Benutzer | 29.11.2014
14 Antwort
Dann hast du Glück gehabt und müsstest nicht. Gedurft hättest du es.
Gelöschter Benutzer | 29.11.2014
15 Antwort
Ich komme ebenfalls aus der Pflege bis zu meinem BV ab der 25. Woche habe ich auch Sonn und Feiertags gearbeitet. Dafür habe ich aber dann unter der Woche einen zusätzlichen Tag gearbeitet.
Wie es allerdings beim Zahnarzt aussieht ... 
Babyschildi | 29.11.2014
17 Antwort
Im KH als Krankenpflegerin müsste ich auch Sonn-, Feriertage etc arbeiten ... klar ist das eine Frage ob das auch für Arzthelferin gilt. Ich kann mir aber nicht vorsellen dass man dann nur noch am Empfang arbeitet :/ als Krankenpflegerin arbeitest du normal weiter außer bei infektionsgefahr bzw bestimmten Krankheiten. ist jedenfalls bei uns so.
JessYLe | 29.11.2014
18 Antwort
bei uns war es so, dass man auf keinen Fall mit Blut in Berührung kommen darf. Ausserdem nicht mit Kanülen und natürlich mit infektiösen Patienten und Material.
Und mit Blut kommt man bei einer Zahnbehandlung ja immer in Kontakt. Sogar bei der Zahnreinigung

Gelöschter Benutzer | 29.11.2014
19 Antwort
Doch mit Körperflüssigkeiten darf man arbeiten, sofern man sich ausreichend schützen kann. Tätigkeiten mit verletzungsgefahr, also Blutentnahmen etc darf man nicht machen. Ich würde bei der Landesdirektion Arbeitsschutz anrufen und nachfragen.
Gelöschter Benutzer | 29.11.2014
20 Antwort
Als Krankenpflegerin dürfen wir gar kein Blut abnehmen. Dafür kommt der Arzt. Mit Körperflüssigkeiten wird vorsichtig gearbeitet.
Aber man kommt ja nicht immer mit Blut in Kontakt beim Zahnarzt ... ? wenn nur Kontrolle oder ein Loch, da kommt ja kein Blut.
JessYLe | 29.11.2014
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