steht meinem partner auch elterngeld zu wenn ich es zwei jahre beziehe? man sagt doch dem mann stehen der 13 und 14 monat zu oder?

denice85
05.11.2009 | 34 Antworten
05.11.2009 | 34 Antworten
elterngeld (happy00)
34 Antworten (neue Antworten zuerst)
34 Antwort
@Schietbüddel macht nix, hab das so in mir das ich mich komisch ausdrücke :D

Mischa87 | 05.11.2009
33 Antwort
Aber die Ämter reagieren etwas lahm,wenn mal was von der Norm abweicht. Da wird nicht richtig gut beraten. Bei uns war der Fall, dass ich erst gar kein Elterngeld beantragen wollte. Erst bei dem Widerspruch für meinen Mann wurde mir gesagt, dass ich auf jeden Fall die ersten 2 Monate beantragen kann und sollte. Hab dann auch noch ein bischen was bekommen...

AliceimWunderla | 05.11.2009
31 Antwort
@Schietbüddel achso ja dann ist es ja unwichtig, dann ist ja alles ok so wie es gewehsen ist.

Mischa87 | 05.11.2009
30 Antwort
Na gut, in eurem Fall wäre die Rechnung wohl soPapa 5 Monate. Mama 9 Monate. Da ihr nacheinander genommen habt, habt ihr 14 Monate lang Elterngeld bekommen. Es hätte auch die Möglichkeit bestanden: In den ersten 5 Monaten Papa und Mama + 4 Monate nur Mama. Dann hättet ihr 9 Monate lang Elterngeld bekommen.

AliceimWunderla | 05.11.2009
29 Antwort
@mischa87ja, aber alle anderen nehmen elterngeld ab geburt, ggf. gleichzeitig. ihr hättet dann 5 monate beide was bekommen und deine frau danach noch 4 monate alleine was. also im endeffekt wäre die gleiche elterngeldsumme dabei herausgekommen.

Gelöschter Benutzer | 05.11.2009
27 Antwort
Vielleicht kann ich helfen...Es können insgesamt nur 14 Monate Elternzeit genommen werden. Wer die nimmt ist egal, mit einer kleinen Ausnahme. Während des Mutterschutzes ist die Frau eh zu Hause. Macht also Sinn, wenn sie in der Zeit Elterngeld beantragt. Ansonsten gilt, wer zu Hause ist, bekommt 67%. Bleiben beide zu Hause, wird aber nur 7 Monate lang Elterngeld bezahlt, da ja dann die Mutter bereits 7 Monate genommen hat und der Vater auch 7 Monate genommen hat. Anders: Bleibt der Vater während des 1. Jahres 4 Monate gleichzeitig mit seiner Frau zu Hause, bleiben ihr nur 10 Monate, die mit 67% vergütet werden .

AliceimWunderla | 05.11.2009
26 Antwort
@mischa87ah, jetzt komme ich mit. wir sprachen über den fall, dass beide gleichzeitig zu hause bleiben und auch beide elterngeld bekommen aber insgesamt nur 14 monate. deine frau hat sich nur unglücklich augedrückt oder ich habs nicht gerafft. bzw. ihr seid ein sonderfall weil du 5 monate zu hause geblieben bist und sie erst anschließend elterngeld bezogen hat. ne, alles klar, sorry für das missverständnis! ihr hättet aber auch beide gleichzeitig ab geburt elterngeld nehmen können, das hätte in summe nichts geändert.

Gelöschter Benutzer | 05.11.2009
25 Antwort
.............hallo bin der mann ich habe von den 14 monaten die ersten 5 monate bezogen 67% meine frau nix die restzeit hat dann meine frau dann mit 300 euro bezogen und ich habe nix bekommen. ist das jetzt dein ernst was du da schreibst das beide gleichzeitig beziehen, dann hätten sie uns ja betrogen, kann ich mir kaum vorstellen

Mischa87 | 05.11.2009
24 Antwort
Hab hier die Übersicht verloren!@denice85 Ja, er bekommt dann auch Elterngeld. Wird nach seinem Gehalt berechnet.

AliceimWunderla | 05.11.2009
23 Antwort
Hab hier die Übersicht verloren!@denice85 Ja, er bekommt dann auch Elterngeld. Wird nach seinem Gehalt berechnet.

AliceimWunderla | 05.11.2009
22 Antwort
@mischa87tut mir leid, wenn ihr da fehlinformiert wurdet. aber deine angaben sind definitiv unrichtig. möchte nur verhindern, dass hier andere verunsichert werden. wie gesagt auf www.elterngeld.net steht alles. bezugszeitraum http://www.elterngeld.net/elterngeld-bezugszeitraum.html berechnung: http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html

Gelöschter Benutzer | 05.11.2009
21 Antwort
@Schietbüddel das kann nicht sein hat mit informieren überhaupt nichts zu tun den so war das bei uns, und wenn müssten die uns ja nach strich und faden verascht haben!

Mischa87 | 05.11.2009
20 Antwort
@mischa87langsam zweifle ich ob du weißt wovon du redest? die 67% SIND DAS ELTERNGELD! und von splitten redet man nur wenn der auszahlungszeitraum von 1 auf 2 jahre geändert wird und der auszahlungsbetrag sich damit halbiert. und es bekommt nicht "nein, nur 1ner aber 14monate lang, dein mann bekommt 67% von seinen lohn wo er zuhause ist." sorry, das ist quatsch. informier dich mal richtig: www.elterngeld.net

Gelöschter Benutzer | 05.11.2009
19 Antwort
@Schietbüddel nein du verstehst mich falsch! wenn der mann zuhause bleibt sagen wir mal 2monate lang, dann bekommt er 67% von seinen lohn! das hat mit den elterngeld nix zu tun!

Mischa87 | 05.11.2009
18 Antwort
@denice85 oder aber ihr tut es splitten zb du nimmst das geld 7monate und 7monate er.

Mischa87 | 05.11.2009
17 Antwort
@denice85 nein, nur 1ner aber 14monate lang, dein mann bekommt 67% von seinen lohn wo er zuhause ist.

Mischa87 | 05.11.2009
16 Antwort
@mischa87ähm, elterngeld ist IMMER 67% vom lohn! nur wenn einer vorher kein oder sehr niedriges einkommen hatte bekommt er den mindestsatz von 300 euro. ich habe auch elterngeld in höhe von 67% bekommen. @denice85: achja, dein mann kann auch teilzeit nehmen wenn ihm das lieber ist. er muss nur 30h oder weniger pro woche arbeiten und bekommt dann auch verringertes elterngeld.

Gelöschter Benutzer | 05.11.2009
15 Antwort
@AliceimWunderladanke für die antwort weisst du auch ob wir dann auch beide elterngeld bekommen zur gleichen zeit?

denice85 | 05.11.2009
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