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nein musst du nichtdie oma hat absolut gar keine rechte und wenn der vater net da ist, dann sowieso gar net . wenn der vater mitfahren würde, wäre es anders, allerdings muss er soweit ich weiß eh dein einverständis haben, mit ihr so weit weg zu fahren.. auch wenn es das umgangswochenende ist . es geht ja um den umgang zwischen vater und kind und net die oma . so ich glaube ich habe jetzt alles doppelt gemoppelt . ansonsten . um auf der sicheren seite zu sein . ruf beim jugendamt an.. die können es dir ganz genau sagen
grüßchen