Was steht einer alleinerziehenden Mama alles zu?

Happygirl
04.06.2007 | 7 Antworten
04.06.2007 | 7 Antworten
Hallo ihr lieben Mamis!
Ich habe gerade echt ein Problem, der Papa hat uns verlassen von heut auf morgen, jetzt steh ich mit meiner Maus ganz allein da und lebe noch in der gemeinsamen Wohnung!
Hat jemand Erfahrung wie ich jetzt am besten vorgehe und was mir alles zustehst?! Wie läuft das mit dem Finanziellen alles ab?!
Ich danke euch in vorraus für eure Hilfe!
Grüßle Nici
Ich habe gerade echt ein Problem, der Papa hat uns verlassen von heut auf morgen, jetzt steh ich mit meiner Maus ganz allein da und lebe noch in der gemeinsamen Wohnung!
Hat jemand Erfahrung wie ich jetzt am besten vorgehe und was mir alles zustehst?! Wie läuft das mit dem Finanziellen alles ab?!
Ich danke euch in vorraus für eure Hilfe!
Grüßle Nici
7 Antworten
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FinanzenHallo Nici Das tut mir für euch echt leid.Typisch Mann!!!!!!!!!!Bloß keine Verantwortung tragen.Naja, was solls.Ich habe mit meinem großen Sohn auch zwei jahre alleine gelebt.Dein Mann muß für die kleine Unterhalt zahlen.Wenn sie unter drei ist, muß er für dich auch noch bezahlen.Ich habe damals Wohngeld bekommen.Die hälfte meiner Miete.Ich war aber am arbeiten.Zahlt er nicht für die kleine, dann geh zum Jugendamt.Dann zahlen die und dein Mann muß es an denen zurück bezahlen.So war es bei mir.Ich drücke euch die Daumen.Alles Gute.Und gebe nicht auf. Lg Sandra

Sandra1972 | 04.06.2007
2 Antwort
Was steht einer alleinerziehenden Mama alles zu?Hallo Nici, deine Situation ist natürlich nicht die Beste. Vorab wünsche ich dir viel Kraft. Bist du verheiratet? Dann würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen - der kann dir dann auch alles sagen - auch wenn du kein Geld hast. Falls du nicht verheiratet sein solltest - Unterhalt für die Kleine steht dir in jedem Fall zu. Müßte beim Durschnittsverdienst irgendwas um die 200 Euro sein. Davon kann man natürlich nicht leben. Aber es gibt sicherlich Beratungsstellen in deiner Nähe, im Zweifel würde ich mich auch ans Jugendamt wenden. Ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute - du schaffst das. Und ich kann da auch aus eigener Erfahrung reden ...

Winterwind | 04.06.2007
3 Antwort
Anlaufstellensind z. B. Awo, pro Familia oder Caritas. Die können dich umfassend beraten und evtl. auch das Jugendamt . Alles Gute für Euch!!!!

Gelöschter Benutzer | 04.06.2007
4 Antwort
dakeschööön!ja ist ne doofe situation, männer..!! :) Ne verheiratet bin ich nicht, gott sei dank sonst würde es die sache wahrscheinlich noch schwieriger machen! Danke für eure Tips ... werde mich mal kümmern! Grüßle Nici

Happygirl | 04.06.2007
5 Antwort
dir steht ne menge zu...hallo nici also hab das auch hinter mir vor ca. 1 guten jahr als 1.geh zum arbeitsamt und stelle einen alg2 antrag das deine finanzielle situation geregelt eird 2. mache einen termin beim jugendamt für die unterhalts zahlung und die klärung der besuchszeiten für das kind tu dies aufjedenfall gleich das hat für dich nur vorteile 3.suche im streitfall einen anwalt auf den bekommst du bezahlt musst nach einem berechtigungssechein fragen meistens haben die anwälte die formulare wen net das amtsgericht wen du noch fragen hast oder einfach mal reden magst darfst dich gerne an mich wenden sieht immer so viel aus aber das wird glaub mir

MoMI | 05.06.2007
6 Antwort
HalloBin auch alleinerziehent, geh zum Jugendamt und arbeitsamt und stell einen antrag auf gz befreiung das kannst du auf dem rathaus machen.n du bekommst auch vom sozialamt geld für die miete. laß auf jedenfall den unterhalt für die kleine berechnen und du kannst auch für dich unterhalt von ihm bekommen mußt du alles auf dem jugendamt beantragen und mach eine beistandschaft für die kleine beim jugendamt, falst er nicht zahlt hilft dir das jungendamt das du denn unterhalt bekommst von deinen Ex, ich hoffe das ich dir weiter helfen konnte. lg Tati

Tati1 | 21.06.2007
7 Antwort
Geld und RechtHallo! Ich bin auch alleinerziehende mutter von vier kinder.Ich bekomme auch Harz4 und unterhaltsvorschußgeld vom Jugendamt.Die grenze liegt beim unterhaltsvorschußgeld 125€ , wenn der vater nicht Arbeite.Falls er in Arbeitsverhältnis steht wird es höher angerechnet.das unterhalt bekommt mann bis zum 12 lebensunterhalt.Der unterhaltvorschuß wird auch beim Harz4 angerechnet.Der regelsatz ist bei alleinerziehend 345€+ 166€ alleinerziehendgeld sowie miete wird übernommen.ich möchte dich nur darauf hinweisen das du beim Jugendant niemals das gemeinsame sorgerecht unter schreiben solltes, das kann total nach hinten los gehen.bleib auf alle fälle die alleinige sorgeberechtige.Ich wünsche dir alles gute.währe schön wenn du uns alle das mitteilen würdes, wie es gelaufen ist.Gruß Angelina75

Angelina75 | 24.08.2007
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