Kennt sich jemand mit ALG II-Antrag, Anlage HG zur Festellung des Umfangs der Hilfsbedürtigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft aus?

Gelöschter Benutzer
06.05.2008 | 13 Antworten
06.05.2008 | 13 Antworten
Die Freundin mit dem gemeinsamen Kind meines Bruders lebt kurzfristig bei uns, da mein Bruder noch bei unseren Eltern lebt in einem kleinen Zimmer und sie wurde von ihrer Familie vor die Türe gesetzt. Jetzt macht sie ihren Antrag auf Hartz 4 fertig und die Anlage wissen wir nicht genau was wir reinschreiben sollen. Sie lebt mietfrei bei uns. Bei Heizung und Verpflegung soll man einen Betrag reinschreiben, aber woher soll ich wissen wieviel Wasser, Strom, Heizung und Nahrungsmittel rauskommen und Wasser und Strom wird noch nichteinmal benannt? Kann man da einen Pauschalbetrag reinschreiben?
13 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
Ehrlich gesagt, aber sei mir nicht böse, find ich es traurig, das du deinen ALG Antrag höher schrauben willst, weil deine Schwängerin bei dir lebt. Das ist deine Familie!!!

Gelöschter Benutzer | 06.05.2008
2 Antwort
Neee, das verstehst du falschsie bekommt zur Zeit gar kein Geld. Ich kann leider nicht für alles aufkommen was sie braucht, und das Amt hat ihr die Anlage mitgegeben, indem man angeben soll, was sie dann bei uns an Mitteln braucht. Sie wohnt ja mietfrei bei uns und wenn das Amt den Lebensmittelaufwand für sie bezahlt warum sollten wir das dann nicht angeben.

Gelöschter Benutzer | 06.05.2008
3 Antwort
Wieso stellt sie denn keinen Antrag??Das hat doch mit deinem eigenen nichts zu tun? Ich bin kein Spezialist auf dem Gebiet... Wie alt ist sie denn eigentlich?

Gelöschter Benutzer | 06.05.2008
4 Antwort
Ich glaube da kommt der Betrag rein den ihr 100% zahlt. Der wird dann durch 3 oder wieviel Leute bei euch wohnen geteilt. Normalerweise ist das so. Aber bin mir da nicht sicher

mum21 | 06.05.2008
5 Antwort
hartz4also ich denke sie sollte einfach den bedarf ankreuzen und das amt setzt dann einen pauschalbetrag ein. miete muß sie ja nicht zahlen aber an den nebenkosten wird sie dann beteiligt und essen und so weiter muß sie ja auch. wenn du nicht weiterweißt melde dich doch einfach mal bei mir, kann dir vielleicht wieterhelfen, mein sohn arbeitet beim afz. lg

rosadiskus | 06.05.2008
6 Antwort
Ich habe doch keine Antrag gestellt, ich lebe ganz normal in Elternzeit und bekomme mein Elterngeld. Sie hat einen Antrag gestellt und wohnt ja nur solange bei uns bis sie eine Wohnung gefunden hat.

Gelöschter Benutzer | 06.05.2008
7 Antwort
Die Freundin meines Bruders ist 19 Jahre altund das Baby ist am 13.04. ganz frisch geboren.

Gelöschter Benutzer | 06.05.2008
8 Antwort
ah ok...das ist also ihr Antrag auf deine Wohnung zugeschnitten. Wie alt ist sie denn nun? Und, wieso ist sie rausgeflogen...?? Was sind das denn für Eltern?

Gelöschter Benutzer | 06.05.2008
9 Antwort
Die Eltern und die Oma von ihr sind totale Assi´slassen sie komplett im Stich, die meinten zur ihr, dass sie mit dem Balg zu Hause nicht ankommen braucht. Wir unterstützen sie gerade in allen was geht. Sie hat auch keinen Führerschein und Auto, also fahren wir sie überall hin und wir haben ihr auch die ganzen Babysachen besorgt.

Gelöschter Benutzer | 06.05.2008
10 Antwort
Ist immer wieder krasswie manche Eltern sein können..unfassbar. Hm wieso geht sie nicht erstmal in ein Mutter Kind Haus??

Gelöschter Benutzer | 06.05.2008
11 Antwort
Ein Mutter-Kind-Haus gibt es bei uns nicht in der Nähe, ist einfach zu weit weg, und da mein Bruder auch keinen Führerschein hat, da hätte mein Bruder nicht so oft seine Tochter sehen können.

Gelöschter Benutzer | 06.05.2008
12 Antwort
ok, scheintallgemein eine verzwickte Lage zu sein... Was sagt denn eine Beratungsstelle dazu??

Gelöschter Benutzer | 06.05.2008
13 Antwort
Hartz IV Anlage HaushaltsgemeinschaftWenn sie mietfrei bei euch wohnt und für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen, dann braucht in der Anlage nichts eingetragen werden!! Am besten macht ihr ein zusätzliches Schreiben fertig, in dem ihr die Situation kurz schildert, dass ihr n i c h t für den Lebensunterhalt für sie aufkommt und sie für sich selbst sorgen. Das reicht eigentlich aus. Allerdings wenn sie mietfrei bei euch wohnen, bekommen sie auch keine Mietkosten und Heizkosten erstattet, weil sie ja eben mietfrei wohnen. Vorsorglich würde ich in eurem Kühlschrank ein Fach für die Familie einrichten, wo sie ihre Lebensmittel reinpacken können. Sofern mal ein Außendienst zur Prüfung kommen sollte, beweist ihr damit, dass sie sich selbst verpflegen.

Gelöschter Benutzer | 07.05.2008
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