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Umzug Mutter mit Kind/Sorgerecht

oktoberbaby12
oktoberbaby12
09.02.2018 | 25 Antworten
Hallo zusammen,
ich bitte um Erfahrungsberichte:
Wir (ich, mein Lebensgefährte und meine Tochter, 6) wollen im September ins 250 km entfernte Karlsruhe ziehen.
Ich habe hier allein mit meiner Tochter kaum Unterstützung, ihren Vater sieht sie alle zwei Wochen von Samstagvormittag bis Sonntagabend.
Eine Verlängerung der Wochenenden hat er abgelehnt.
Jetzt hat er uns gestern unter wüsten Beschimpfungen mitgeteilt, dass er mit unserem Umzug nicht einverstanden ist.
Ich habe einen Termin bei einer Familienanwältin nächste Woche, aber sie hat schon am Telefon gemeint, das würde schwierig.

Wir wollen umziehen, weil ich im Raum Karlsruhe die Eltern meines Freunds, seine ganze Family als Unterstützung hätte. Einen großen Freundeskreis mit vielen Kindern. Und wir sind kurz vor der Einschulung, sie soll dann gleich in Karlsruhe in die Schule.
Einerseits versteh ich ihn, er will den Kontakt zu ihr nicht verlieren. Wir haben ihm zugesagt, die 14-tägige Regelung beizubehalten. Einmal im Monat fährt er, einmal wir.
Andererseits verzichte ich auf familiäre Unterstützung, auf mehr Stunden im Job (Erhöhung ist ohne Familie, die meine Tochter mal abholt, nicht möglich), auf den Freundeskreis, nur weil er das Recht darauf hat, dass wir in der Nähe wohnen?

Wer hat sowas schon erlebt?
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25 Antworten

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1 Antwort
Ich habe seit einigen Wochen einen neuen Chef, der größtenteils in Stuttgart arbeitet. Evtl könnten wir so argumentieren, wenn ich meine Arbeitsstätte dort habe?
oktoberbaby12
oktoberbaby12 | 09.02.2018
2 Antwort
Hast du das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Ich kenn mich nicht so genau mit aus, aber wenn dem so ist, kann er dich eigentlich gar nicht davon abhalten, oder? Zweite Frage: was würde denn passieren wenn ihr trotzdem einfach umzieht? Müsstet ihr denn Strafe zahlen, wieder zurückziehen oder Freiheitsstrafe? Ansonsten würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.
Weidenkaetzchen
Weidenkaetzchen | 09.02.2018
3 Antwort
wenn der Vater nicht zustiommt, ziehst du nicht weg. wenn er zustommt, kann dir eine Gericht die Kosten fürs hin und her fahren auferlegen, bei 250 Km einfach, zusätzlich sogar Hotelkosten. was würdest du sagen, wenn der Vater mit deinem Kind 3std wegziehen würde
eniswiss
eniswiss | 09.02.2018
4 Antwort
@Weidenkaetzchen das Sorgeund aufenthaltsbestzimmungsrecht hat damit gar nichts zu tun, 250 km pro Abhoöung, also 500 km für hoin und zurück, das sind jedes zweite Wochenende 1000 km sind nicht zumutbar
eniswiss
eniswiss | 09.02.2018
5 Antwort
Ich habe nächste Woche einen Termin bei einer Anwältin. Wir sind ihm so weit entgegengekommen, dass wir einmal im Monat fahren werden. Wie ich reagieren würde, weiß ich nicht. Aber er nutzt ja die örtliche Nähe jetzt auch nicht, um mich zu unterstützen. Und mutet mir zu, dass ich alles um die Kleine rum allein mach.
oktoberbaby12
oktoberbaby12 | 09.02.2018
6 Antwort
Wir haben gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vor Gericht wirds darauf hinauslaufen, ihm letzteres zu entziehen
oktoberbaby12
oktoberbaby12 | 09.02.2018
7 Antwort
So wie ich das rechne, sinds 500 km/Monat. Geld kann er gern haben ;)
oktoberbaby12
oktoberbaby12 | 09.02.2018
8 Antwort
@oktoberbaby12 wieso 500 er muss doch hin und zurück fahren am Freitag über Kralsruhe oder Stuutgart ist man immer viel länger unterwegs, und das Sorgerecht wird ihm lkein gericht der Welt nehmen, dazu muss er das Kind misshandeln. du hast das Kind im Aufenthaltsbestimmungsrecht, was erwartest du, dass er dir abnimmt? er zahlt und hat Umgangsrecht, alles andere könnte er machen, das bedeutet nicht, dass du deshalb machen kannst, was du willst. Ein Umzug ohne seine Zustimmung kann als Entführung gewertet werden und den Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts
eniswiss
eniswiss | 09.02.2018
9 Antwort
Du brauchst seine Erlaubnis, sonst kann er auf Rückführung des Kindes klagen . Setzt euch zusammen, er wird vielleicht tatsächlich Angst haben, dass es den Umgang einschränkt . Diese Entfernung ist ne kleine Hausnummer
Solo-Mami
Solo-Mami | 09.02.2018
10 Antwort
@eniswiss Ich erwarte, dass er sich mehr beteiligt, weil es sein Kind ist! Ich schmeiß auch nicht alles hin und sag nach mir die Sintflut. Nur, weil wir getrennt sind, muss ich ned auf Karriere etc verzichten und er ned. 500 km muss er effektiv fahren, weil wir sie einmal im Monat bringen.
oktoberbaby12
oktoberbaby12 | 09.02.2018
11 Antwort
sind das nicht mehr als 500 Kilometer pro Besuchswochenende ? ein Wochenende : 250 km um das Kind bei Euch abholen , 250 km nach Hause fahren . 250 km um das Kind zu Euch bringen . 250 km wieder nach Hause fahren . = 1000 Kilometer für 1 Wochenende . . das 2. Besuchswochenende fährt Ihr 1000 Kilometer .
130608
130608 | 10.02.2018
12 Antwort
ach ja . und Stuttgart ist von Karlsruhe auch noch einige Kilometer entfernt . weiß nicht , ob dieses Argument wegen Kariere vor Gericht oder Jugendamt zählt .
130608
130608 | 10.02.2018
13 Antwort
Du hast als Wohnort München angegeben ? . laut Googlemaps , sind es von München nach Karlsruhe 297 km . Stuttgart - Karlsruhe = 78 km
130608
130608 | 10.02.2018
14 Antwort
mal ganz davon ab, was die Eltern wollen und was ihnen zusteht und was nicht. Die Frage für mich lautet, ist einem Kind diese 14tägige rumkutschiererei zuzumuten? Wie es rechtlich aussieht, weiss ich nicht, aber vom Verstand her, wenn der Vater sich im Alltag nicht mitkümmert, obwohl er es von der Entfernung her könnte und nur alle 2 Wochen den Wochenenddaddy spielt, finde ich es schon eine Überlegung wert, ob es nicht Sinn macht, wegzuziehen, wenn sich die Situation der Mutter dadurch, auch beruflich, verbessern kann.
Chrissi1410
Chrissi1410 | 11.02.2018
15 Antwort
@130608 Ja, München, aber westlich raus. Langeweile? ;)
oktoberbaby12
oktoberbaby12 | 12.02.2018
16 Antwort
oktoberbaby . nein , ich habe keine Langeweile . nur setzt es nochmals 50 km pro Fahrt oben drauf . dann sind es pro Wochenende 1200 Km . Du erzählst hier nur Deine Variante , ob sich der Vater wirklich nicht um Euer Kind kümmert , wissen wir nicht . warum sagt man nicht einfach , dass man zum neuen Partner ziehen möchte und mit diesem ein neues Leben aufbauen möchte ? . , da hätten doch auch die meisten Verständnis und das wäre ehrlich . anstatt Karriere vorzugaugeln . denn ca 160 km Arbeitsweg nach Stuttgart für Deine angebliche Karriere ist ja auch nicht so wenig . da muss man schon sehr viel Geld verdienen , damit sich auch die Fahrtkosten rechnen . das ist bezogen auf Deinen Satz : da muss ich ned auf meine Karriere verzichten
130608
130608 | 12.02.2018
17 Antwort
@Chrissi1410 Naja die Zustimmung braucht sie aber trotzdem. Selbst ohne Sorgerecht auf seiner Seite könnte er klagen und bekäme recht. Allein auf Grund der Tatsache, dass er bereits regelmäßig Umgang hat. Entsprechend schon blöd. Fände es auch ihm mega unfair gegenüber. Wenn er abhauen würde, hätte er Pech. Aber er nimmt den Umgang wahr. Was will man mehr? Manche haben nicht mal das und trotzdem Diskussionen um den Wohnort und Co.
xxWillowXx
xxWillowXx | 12.02.2018
18 Antwort
ich sag mal so, zu einer Trennung gehören immer 2. Wir wissen nicht, von wem die Trennung ausging. Ist aber auch für uns egal. Natürlich hat er ein Recht drauf, sein Kind regelmäßig zu sehen und einen guten Kontakt zu pflegen, aber hat er dadurch auch automatisch das Recht, seiner Exfrau die Freiheit zu nehmen, zu entscheiden, wo und wie sie leben möchte, indem er sagt, nein, ich möchte es für mich weiterhin bequem haben, mein Kind sehen zu können? Sie zieht nicht in ein anderes Land. Und in Zeiten von WhatsApp und Skype kann man auch gut Kontakt halten, auch wenn man nicht beieinander ist. Das war vor 20 Jahren noch weitaus schwieriger, als es wirklich nur Telefon als Kommunikationsmittel gab. Und dann gibt es auch noch die Ferien, wo er rein theoretisch die Hälfte, also 6 Wochen im Jahr Anspruch drauf hat. Ich glaube, diese Regelung mit dem 2Wochen Rhythmus ist schon Jahrzehnte alt und meiner Meinung nach mittlerweile überholt. Ich weiss nicht, warum da so starr dran festgehalten wird. Typisch deutsch würde ich mal sagen. So nach dem Motto : Das ist irgendwann mal so festgelegt worden, also wird das bis zum Sanktnimmerleinstag so praktiziert . Punkt. Jedes Elternpaar muss da seinen eigenen Weg finden. Ich bin auch ein Scheidungskind, meine Mutter ist mit mir auch 250 km weit weggezogen, weil sie da ihre Familie und Unterstützung hatte. Ich habe meinen Papa alle 4 Wochen von Samstags vormittags bis Sonntags nachmittags gesehen und Zeit mit ihm verbracht. Und als ich älter war, ab Grundschulalter, habe ich sehr schöne Ferien mit ihm verbracht. So war es für uns alle in Ordnung und jeder war zufrieden. Man muss auch bereit sein, veränderte Situationen anzunehmen und Lösungen zu suchen. Es geht nicht, dass einer seinen Willen durchsetzt und der andere muss sich dem beugen. Da muss man Kompromisse finden. Sie ist ja bereit, ihm mit dem Fahren entgegenzukommen. Mal ganz davon abgesehen, wie die Situation für das Kind mit der hin und her Fahrerei sein wird, denn sie ist diejenige, die am meisten unterwegs ist.
Chrissi1410
Chrissi1410 | 13.02.2018
19 Antwort
Guck mal hier: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/gemeinsames-sorgerecht-und-umzug/10/ "1. Umzug mit Kind nach Trennung Ein Umzug verändert die Lebensumstände eines Kindes sehr stark. Dies betrifft nicht nur eine neue Umgebung, eine andere Schule, den Schulweg, das Verlassen der Freunde, sondern auch den veränderten Kontakt zu Familienmitgliedern wie Großeltern oder – natürlich im Besonderen – einem zurück bleibenden Elternteil. In manchen Fällen wird es sich vielleicht auch nur um einem Umzug im selben Stadtviertel oder in dem gleichen Wohnblock handeln. Dennoch mag der getrennt vom Kind lebende Elternteil berechtigte Gründe gegen einen Umzug haben und muss deshalb sein Einverständnis geben können. 2. Einverständnis bei Umzug erforderlich Sollte also beispielsweise die Mutter, bei der das Kind lebt, wegen eines neuen Partners oder einer neuen Arbeitsstelle einen Umzug planen, ist es notwendig, dass sie dies mit dem Vater des Kindes bespricht und dessen Zustimmung einholt. Ein Umzug gehört nicht zu den Entscheidungen, welche die Mutter allein treffen kann. Zieht die Mutter dennoch ohne das Einverständnis des Vaters um, macht sie sich sogar der Kindesentziehung schuldig und muss mit hohen Strafen rechnen. Hat nun der Vater das Gefühl, dass durch den geplanten Umzug seine Beziehung zu dem Kind gefährdet ist oder sein Sorgerecht oder auch seine Besuchsmöglichkeiten behindert werden, kann er die Erlaubnis für den Umzug verweigern. Besteht die Mutter dann trotzdem auf den Umzug, kann sie dies gerichtlich entscheiden lassen. Dort könnte sie versuchen, das alleinige Sorgerecht zu erstreiten, mit dem sie dann gleichzeitig auch über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden kann. Im Normalfall aber werden beide Eltern vor dem Familiengericht um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten, also nur um einen Teil des Sorgerechts. Alle anderen Rechte und Pflichten des Sorgerechts bleiben dann unangetastet. Das Familiengericht wird dann versuchen, mit Blick auf das Kindeswohl zu entscheiden."
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.02.2018
20 Antwort
6. Fazit Zusammenfassend lässt sich Folgendes sagen: Bei einem Umzug hat der zurück bleibende Elternteile ein Vetorecht und muss informiert werden. Der betreuende Elternteil darf auf keinen Fall einfach den Umzug durchführen, sonst kann er sich strafbar machen. Ein nicht mitgeteilter Umzug ins Ausland kann vom zurück bleibenden Elternteil als Kindesentführung gewertet werden. Vor Gericht urteilen die Richter womöglich nicht im Interesse des Selbstbestimmungsrechtes des Elternteiles, der umziehen will. Das Kindeswohl hat vor Gericht höchste Entscheidungs-Bedeutung.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.02.2018
21 Antwort
Heißt in knapp: Er hat Vetorecht! Ja, Du verzichtest dann, weil er einfach ein Recht hat. Oder Du einigst Dich eben gütlich mit ihm, aber das gehört zu den richtig gemeinen Details nach einer Trennung, wenn Kinder involviert sind. Viel Glück trotzdem.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.02.2018
22 Antwort
@schnurpsneu Hallo! Das ist lustig, den Artikel hat mir mein Ex auch gleich geschickt. Ich war mittlerweile bei einer Anwältin. Fazit: Ich muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich übertragen lassen. Das ist nicht einfach und ich muss vielleicht klagen. Der Vater muss sein Umgangsrecht weiter ausüben dürfen. Wir sollten am neuen Wohnort Jobs und eben eine Wohnung vorweisen können, aber auch Kriterien wie der familiäre Rückhalt oder ein besserer Job sind wichtig. Meine Tochter wird jetzt eingeschult- ohne familiären Rückhalt bin ich bei Hitzefrei etc einfach aufgeschmissen. Was aber noch viel wichtiger ist, ist dass nicht gleich geklagt werden kann. Man muss immer erst versuchen, sich außergerichtlich zu einigen! Das machen wir jetzt in einer städtischen Beratungsstelle mit einem Mediator. Die Entfernung von 300km ist übrigens "überbrückbar", mit einer Übereinkunft wegen der Kosten werden wir da schon klarkommen. Ich halt euch auf dem Laufenden!
oktoberbaby12
oktoberbaby12 | 15.02.2018
23 Antwort
Wenn übrigens ICH umziehe und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich übertragen lasse, weil wir einfach eine stärkere Bindung zueinander haben als sie zum Vater, dann zieht sie mit. Mit guten Gründen für den Umzug und die haben wir. Wir dürfen den Umgang zum Papa aber nicht verhindern, das hab ich auch nicht vor. Eine Befragung des Kindes, wo es denn leben will, wird übrigens in dem Alter in den eigenen vier Wänden stattfinden.
oktoberbaby12
oktoberbaby12 | 15.02.2018
24 Antwort
Ich wollte hier auch noch einmal anknüpfen, weil mir bei meiner Suche damals viele negative Nachrichten und Antworten aufgefallen sind. Wenn also jemand mal in diesem Forum zu dem Thema sucht, dann hier mein Erfahrungsbericht. Ich war bei einer Anwältin und in einer Beratungsstelle. Einfach umziehen ohne den Vater zu informieren, geht nicht, wenn es das Leben des Kindes sehr beeinflusst, also im Hinblick auf Schul- oder Kindergartenwechsel, oder wenn der Vater das Kind mehrmals pro Woche sieht und ihm das dadurch sehr erschwert würde. Man braucht dann das Einverständnis. Eine KM-Grenze ist da in jedem Bundesland anders üblich, meist so um die 50 km. Es gibt allerdings Mütter, die mit dem Kind trotzdem einfach umziehen, die Väter können dann auf Rückführung klagen . In der Praxis ist das allerdings schwer, der Vater müsste dann schon bereit sein, das Kind aufzunehmen. Entscheidungen vor Gericht sind immer EINZELFALLENTSCHEIDUNGEN. Klar hat der Vater theoretisch ein Veto-Recht, das heißt aber nicht, dass er Nein sagt und gut ists. Wenn man gute, also auch objektiv gute Gründe für den Umzug hat, ein besserer Job, bessere Aussichten auf einen Job, die Eltern, die bei der Betreuung unterstützen, ein soziales Umfeld etc., dann kann man auch umziehen . man müsste dazu allerdings, wenn der Vater nicht einverstanden ist, einen Anwalt aufsuchen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich allein übertragen lassen. Der Vater wird dann gebeten, dies beim Jugendamt zu tun. Macht er das nicht, kann er dagegen klagen. Nun zur Beratungsstelle: Da war ich auch, die Familientherapeutin dort hat uns wirklich weitergeholfen und war absolut neutral. Es gab Vorbereitungsgespräche und ein gemeinsames. Im Vorfeld hatte sie mir allerdings gesagt, dass die meisten Verfahren, wenn es denn dazu kommt, so ausgehen, dass der Partner mit Kind umziehen darf, wenn man das nicht gerade aus "Jux und Dollerei" macht. Macht ja Sinn, niemanden zieht es ja ohne gute Gründe weg.
oktoberbaby12
oktoberbaby12 | 27.03.2018
25 Antwort
Also alles in allem, bevor man sich verrückt macht, weil im Internet so viel zu dem Thema steht a la "Der Vater darf Nein sagen": Ja, darf er, aber er hat es nicht allein in der Hand. Je nachdem, wie sehr er sich vorher eingebracht hat, oder ob die Nähe zum Papa jetzt eher ein theoretischer Vorteil war, wie sehr er also in das soziale Umfeld des Kindes hinein gehört und natürlich je nachdem, wie die Gründe für den Umzug ausschauen, ist er möglich. Wir sind als Kindsmütter nicht dazu verpflichtet, das Kind in der Nähe des Kindsvaters zu lassen, wenn wir den Umgang danach noch ermöglichen. Wie das nun mit Finanzierung und allem ausschaut, ist wieder eine Einzelfallentscheidung. In unserem Fall wird es den Gang vors Gericht vermutlich nicht geben, es wird aber trotzdem schriftlich festgehalten, wer was wann macht und organisiert etc.
oktoberbaby12
oktoberbaby12 | 27.03.2018

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