Mutterschaftsgeld ohne arbeitslos gemeldet zu sein?

Alena888
18.02.2015 | 25 Antworten
18.02.2015 | 25 Antworten
Hallo ihr lieben,
ich werde zum ersten mal Mutti und als ich mich über Elterngeld erkundigt habe, kam öfters das Schlagwort "Mutterschaftsgeld".
Ich weiß nun also nicht ob man Mutterschaftsgeld auch bekommt, wenn man arbeitslos ist und nicht arbeitslos gemeldet ist? Oder ob man nur Mutterschaftsgeld bekommt, wenn man Arbeitslos gemeldet ist.
Hoffe jemand kann mir da weiter helfen :)
ich werde zum ersten mal Mutti und als ich mich über Elterngeld erkundigt habe, kam öfters das Schlagwort "Mutterschaftsgeld".
Ich weiß nun also nicht ob man Mutterschaftsgeld auch bekommt, wenn man arbeitslos ist und nicht arbeitslos gemeldet ist? Oder ob man nur Mutterschaftsgeld bekommt, wenn man Arbeitslos gemeldet ist.
Hoffe jemand kann mir da weiter helfen :)
25 Antworten
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@gina87
Okay danke das wusste ich selber nicht. Gut denn habe ich nichts gesagt. Tut mir leid ;-) 
Gelöschter Benutzer | 19.02.2015
23 Antwort
@blaumuckel
Minijob läuft für den AG immer über die Knappschaft
während du selbst oder eben familienversichert bist, zahlt der AG, ne Pauschale an SV-Beiträgen an die Knappschaft..und nur die steht dann auch auf den Gehaltsabrechnungen, da der AG mit deiner eigenen, ob nun eigenen oder eben Familienversicherung, ja nix am hut hat
diese pauschale zahlt der AG aber nur für seine Sicherheiten ein und sind für den AN eher von keiner relevanz
gina87 | 19.02.2015
22 Antwort
@julia1609
das is auch was anderes, wenn man während der Schwangerschaft arbeitslos wird, weil meinetwegen der Arbeitsvertrag dann ausläuft
du wurdest im juli arbeitslos und hast im September deine mutterschaftszeit angetreten..da stand dir das Mutterschaftsgeld auch zu, da es da anders läuft, als wenn man schon vor der Schwangerschaft arbeitslos war, was ich bei der TE jetzt vermute
wenn sie schon vor der Schwangerschaft arbeitslos war und es auch während der Schwangerschaft ist, steht ihr kein Mutterschaftsgeld zu
auch nich diese 210€ einmalzahlung vom bundesversicherungsamt
generell arbeitslosen steht kein Mutterschaftsgeld zu..außer eben solchen, die während der Schwangerschaft, aus welchem grund nun auch immer, arbeitslos geworden sind

gina87 | 19.02.2015
21 Antwort
@Moppelchen71
es ist so ein tolles gefühl.
habs schon wieder vergessen ...
natürlich auch nur wenn sonst nicht andere schmerzen mitmischen.
noch eine wunderschöne kugelige restschwangerschaft, erholsamen restmuschu und natürlich eine schnelle und schöne geburt.

blaumuckel | 19.02.2015
20 Antwort
@blaumuckel
Zum Glück ist weitestgehend alles Wichtige vorbereitet, falls die Kleine früher kommen sollte, wovon aber niemand ausgeht. Ich werde also dann meinen verkürzten Mutterschutz hoffentlich etwas genießen können. Zumindest, wenn sich niemand berufen fühlt, mir zusätzlichen Stress bereiten zu wollen. Aber das lasse ich, wie bisher, an mir abprallen. Diese letzten Wochen der SS sind mir einfach zu kostbar, als dass ich zuließe, sie mir von Anderen verderben zu lassen.
So kann ich dann in aller Ruhe noch Mützen und Socken stricken und einfach nur genießen, schwerfällig zu sein.
Vergeht eh viel zu schnell die Zeit. Mag mir gar nicht vorstellen, dass da bald kein Bauchzwerg rum rumpelt. Klar, ich freue mich drauf, wenn die Kleine da ist, weil ich sie dann ja auch anfassen kann. Aber momentan ist jeder Tag, sogar jedes Wehwechen, das so zum Schluss hin kommt, wie ein Geschenk, das ich voll auskosten möchte. 
Moppelchen71 | 18.02.2015
19 Antwort
@Moppelchen71
ja war knapp. nov.2013 baby nr.2 und jan 2014 wurde die große 3 jahre
war bei uns auch eine überraschung
hut ab ...
immer das ende vor augen haben.
positiv ...
ich bin in den muschu gegangen und musste dann direkt einen umzug organiesieren ... meine ruhige phase fing erst kurz vor der geburt an.zum glück ließ sich der kleine etwas mehr zeit.ich hatte ordentlich was zu tun und langeweile war nicht da. genau wie du jetzt noch etwas ackerst ... schakka ... frauenpower
blaumuckel | 18.02.2015
18 Antwort
@blaumuckel
Da war es klarer Vorteil, dass Du in der Elternzeit wieder schwanger wurdest.
Wir waren ja eigentlich mit dem Thema "weitere Kinder" durch, weil es eh nicht mehr klappen wollte. Daher fing ich u.A. auch wieder an zu arbeiten.
Mit einem Teilzeitjob, bei dem ich selbst versichert gewesen wäre, hätte ich mich auch in MuSchu finaziell besser gestanden, als jetzt. Allerdings wäre der Spaß an der Arbeit und die Möglichkeit der freien Arbeitszeiteinteilung eben auch nicht da gewesen.
Aber man kann es nun auch nicht ändern. Diesen Monat mache ich noch voll und die letzten gut 3 Wochen ist dann eben mein MuSchu.
Moppelchen71 | 18.02.2015
17 Antwort
ich war in der zeit sozusagen "doppelt versichert"
Elternzeit normal versichert und im minijob stand auf der abrechnung immer eine andere versicherung.
ging nicht anders.
das beste war ... ich musste alles meiner kk erklären wie es zu laufen hat. die wollten mir kein muschugeld zahlen ... ja ja zum glück hatte ich mich schlau gemacht.
mal abgesehen davon hatte mein berater keine ahnung oder stellte sich absichtlich dumm.
das 6 wochen vor der entbindung geld, bekam ich endlich nach zig unterhaltungen dann 2 wochen nach der entbindung.

blaumuckel | 18.02.2015
16 Antwort
@blaumuckel
Auch 210€ sind da nicht viel, wenn einem beispielsweise monatlich 350€ Lohn wegfallen und man kein MuSchuGe bekommt. Klar, besser als gar nichts!
Aber wenn es jetzt für arbeitslos gemeldete Frauen OHNE Anspruch auf Alg. I Mutterschaftsgeld gäbe, egal, mit welchem Einkommen sie irgendwann einmal gearbeitet hätten, wäre das ja auch unfair gegenüber denen, die bis in den MuSchu hinein arbeiten gehen müssen, damit ihnen nicht alles wegfällt, weil sie einen Minijob haben.
Gut, bei meiner Arbeit jetzt nicht das Problem, weil ich frei einteilen kann, wie es mir gerade geht. Aber bis zur Geburt durcharbeiten, traue ich mir selbst mit meinem Job nicht zu. Das ist für andere Minijobberinnen wahrscheinlich noch viel härter.
Bekäme man allein auf die Tatsache, dass man arbeitslos gemeldet ist, unabhängig von Ansprüchen auf Alg. I oder über wen man krankenversichert ist, wäre das ja dann eine Benachteiligung und dann würden wahrscheinlich so einige Frauen mit Minijob versuchen, sich mit Arbeitslosenmeldung an das Mutterschaftsgeld zu tricksen. Was ja auch verständlich wäre.
Moppelchen71 | 18.02.2015
15 Antwort
ich war in der elternzeit im minijob tätig ...
dachte mir steht auch kein muschugeld zu , weil ich nicht richtig arbeiten war.
doch in der elternzeit bin ich ja versichert.
alles etwas verwirrend

blaumuckel | 18.02.2015
14 Antwort
@Moppelchen71
210€ hatte ich gelesen
Ich weiß es durch eine Bekannte.
Sie hat sich auf raten ihrer Eltern, in der Elternzeit Familienversichern lassen ... tja , wäre nicht nötig gewesen in der Elternzeit. schwupp ... schwanger und kein Muschugeld mehr.
Ich selber war auch noch zum Glück in der Elternzeit ... ganz knapp. bekam noch den Mindessatz, dabei hatte ich das gefunden.

blaumuckel | 18.02.2015
13 Antwort
@blaumuckel
Ah, endlich jemand, der es auf den Punkt bringt!
Ich wollte eben auch schon sagen, bei den anderen Antworten, dass es ja wohl unfair wäre, Mutterschaftsgeld an Arbeitslose zu zahlen, wenn andere Frauen, die arbeiten, nur eben aufgrund ihres Einkommens familienversichert sind, keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben.
Bei mir ist es momentan so, dass ich gute 2 Wochen länger arbeite, also den Monat noch voll mache, bevor ich in Mutterschutz gehe. Eben weil ich einen Minijob habe, durch den ich noch bei meinem Mann familienversichert bin und entsprechend keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. So fehlt mir dann "nur" mein EInkommen im letzten Monat, in dem mein Kind geboren wird und nicht eineinhalb Monate, was der Fall wäre, wäre ich pünktlich in Mutterschutz gegangen.
Es gibt eine Art Ausgleichszahlung vom Bundesversicherugsamt, wei blaumuckel schon sagt. Jedoch beträgt die für die gesamte Mutterschutzzeit vor und nach der Geburt, insgesamt, irgendwas um die 180-200€ einmalig. Genaue Summe habe ich nicht im Kopf. Für den gesamten Zeitraum von 6 Wochen, also nicht gerade üppig.
Moppelchen71 | 18.02.2015
12 Antwort
@Alena888
guck dir bitte mal den link an
http://www.mutterschaftsgeld.de/
Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes
Soweit ich es gelesen habe bekommst da ein Muschugeld Ersatz
blaumuckel | 18.02.2015
11 Antwort
Mutterschaftsgeld erhaelt man, wenn man gearbeitet hat oder selber versichert ist oder minijobber ist oder alg1 bezieht.
wer alg2 bezieht oder ohne bezug arbeitslos ist, erhaelt kein mutterschaftsgeld. Da spielt es auch keine rolle, ob man arbeitssuchend gemeldet ist.
Gelöschter Benutzer | 18.02.2015
10 Antwort
Wenn du selbst Versichert bist.
Besteht dagegen keine eigene Versicherung besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes.
http://www.mutterschaftsgeld.de/
blaumuckel | 18.02.2015
9 Antwort
@Leyla2202
Naja aber wie gesagt ich bin auch seid Juli arbeits los und ab September war ich mutterschutz und habe mutterschaftsgeld bekommen 
Gelöschter Benutzer | 18.02.2015
8 Antwort
Google einfach mutterschaftsgeld, bei Wikipedia stehen die Vorraussetzungen.
Der Link lässt sich nicht kopieren : (
Leyla2202 | 18.02.2015
6 Antwort
Das ist totaler quatsch ... Ich bin auch arbeitslos und bekomme elterngeld ... Und ich bin arbeitslos gemeldet. Also melde dich arbeitslos weil das musst du ja sowieso machen und denn beantrage elterngeld. Liebe grüße 
Gelöschter Benutzer | 18.02.2015
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