Mutterschaftsgeld ohne arbeitslos gemeldet zu sein?

Alena888
18.02.2015 | 25 Antworten
18.02.2015 | 25 Antworten
Hallo ihr lieben,
ich werde zum ersten mal Mutti und als ich mich über Elterngeld erkundigt habe, kam öfters das Schlagwort "Mutterschaftsgeld".
Ich weiß nun also nicht ob man Mutterschaftsgeld auch bekommt, wenn man arbeitslos ist und nicht arbeitslos gemeldet ist? Oder ob man nur Mutterschaftsgeld bekommt, wenn man Arbeitslos gemeldet ist.
Hoffe jemand kann mir da weiter helfen :)
ich werde zum ersten mal Mutti und als ich mich über Elterngeld erkundigt habe, kam öfters das Schlagwort "Mutterschaftsgeld".
Ich weiß nun also nicht ob man Mutterschaftsgeld auch bekommt, wenn man arbeitslos ist und nicht arbeitslos gemeldet ist? Oder ob man nur Mutterschaftsgeld bekommt, wenn man Arbeitslos gemeldet ist.
Hoffe jemand kann mir da weiter helfen :)
25 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]21 Antwort
@Moppelchen71
es ist so ein tolles gefühl.
habs schon wieder vergessen ...
natürlich auch nur wenn sonst nicht andere schmerzen mitmischen.
noch eine wunderschöne kugelige restschwangerschaft, erholsamen restmuschu und natürlich eine schnelle und schöne geburt.

blaumuckel | 19.02.2015
22 Antwort
@julia1609
das is auch was anderes, wenn man während der Schwangerschaft arbeitslos wird, weil meinetwegen der Arbeitsvertrag dann ausläuft
du wurdest im juli arbeitslos und hast im September deine mutterschaftszeit angetreten..da stand dir das Mutterschaftsgeld auch zu, da es da anders läuft, als wenn man schon vor der Schwangerschaft arbeitslos war, was ich bei der TE jetzt vermute
wenn sie schon vor der Schwangerschaft arbeitslos war und es auch während der Schwangerschaft ist, steht ihr kein Mutterschaftsgeld zu
auch nich diese 210€ einmalzahlung vom bundesversicherungsamt
generell arbeitslosen steht kein Mutterschaftsgeld zu..außer eben solchen, die während der Schwangerschaft, aus welchem grund nun auch immer, arbeitslos geworden sind

gina87 | 19.02.2015
23 Antwort
@blaumuckel
Minijob läuft für den AG immer über die Knappschaft
während du selbst oder eben familienversichert bist, zahlt der AG, ne Pauschale an SV-Beiträgen an die Knappschaft..und nur die steht dann auch auf den Gehaltsabrechnungen, da der AG mit deiner eigenen, ob nun eigenen oder eben Familienversicherung, ja nix am hut hat
diese pauschale zahlt der AG aber nur für seine Sicherheiten ein und sind für den AN eher von keiner relevanz
gina87 | 19.02.2015
24 Antwort
@gina87
Okay danke das wusste ich selber nicht. Gut denn habe ich nichts gesagt. Tut mir leid ;-) 
Gelöschter Benutzer | 19.02.2015
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