Habe ich urlaubsanspruch trotz beschäftigungsverbot

Sternchendeluxe
17.09.2013 | 10 Antworten
17.09.2013 | 10 Antworten
hallo.
habe im juli meine tochter bekommen. davor war ich von anfang an im beschäftigungsverbot.habe jeden Monat mein lohn bekommen, wo es dann zum ende zu ging. Mutterschaftsgeld und lohnzuschuss und auch nach der Geburt. so nun steht auf mein Lohnzettel noch 19 tage Urlaub. steht der mir zu oder wie ist das?
vielen lieben dank
habe im juli meine tochter bekommen. davor war ich von anfang an im beschäftigungsverbot.habe jeden Monat mein lohn bekommen, wo es dann zum ende zu ging. Mutterschaftsgeld und lohnzuschuss und auch nach der Geburt. so nun steht auf mein Lohnzettel noch 19 tage Urlaub. steht der mir zu oder wie ist das?
vielen lieben dank
10 Antworten
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Ja, der steht dir zu.bei meinem sohn war ich von januar 2010 bis september im bv also eigetnlich auch von anfang an.ging september 2011 wieder arbeiten und hatte 37 Tage resturlaub den ich innerhalb des jahres noch nehmen sollte .Er steht dir also zu
tiene | 17.09.2013
9 Antwort
ich hatte auch n bv. wenn ich nächstes jahr nach einem jahr wieder anfange, gehe ich ertsmal 6wochen in urlaub :-)
also, steht dir zu.
SrSteffi | 17.09.2013
8 Antwort
Ich war seit Januar 2011 nur ab und zu arbeiten und immer wieder im BV. Konnte somit meinen Urlaub auch nicht nehmen.
Nun endet am Freitag mein Elternjahr und ich habe von diesem Jahr nocch Urlaub und den Resturlaub von 2011, denn ich nicht nehmen konnte.
Diesen werde ich dann 2014 nehmen. Habe das mit meinem AG abgesprochen. Ich würde es nämlich doof finden, 3 Montae zu arbeiten und noch 3 WOchen urlaub zu nehmen. 
Trami | 17.09.2013
7 Antwort
Mutterschutzgesetz
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen
gina87 | 17.09.2013
6 Antwort
Puh, habt ihr keine Personalabteilung oder sowas, die sich darum kümmert. Is ja deren Aufgabe sowas zu wissen :) 
Zenit | 17.09.2013
4 Antwort
Hat die Schwangere ihren Urlaub vor dem BV nicht in Anspruch nehmen können, so verfällt dieser nicht, sondern kann kann bis in das Jahr, in dem die erste Elternzeit endet und dem Folgejahr genommen werden. Der Urlaub verfällt, wenn man wegen weiterer Kinder in Elternzeit bleibt. Endet das Arbeitsverhältnis während oder mit der Elternzeit, so muss der verbleibende Urlaub ausgezahlt also finanziell abgegolten werden.
gina87 | 17.09.2013
3 Antwort
ich hab nach meinen bv überstunden und Urlaub ausgezahlt bekommen. hatte aber nur einen befristeten vertrag
Caro87 | 17.09.2013
1 Antwort
Ja, der steht dir zu! Du sammelst trotz krankheit oder Mutterschutz weiterhin Urlaub an, ist bei mir auch so. Wenn du dir unsicher bist kannst du auch deinen Chef fragen!
Ich hab auch noch 19 Tage für die letzten 4 Monate, weiß gar nicht was ich damit machen soll ... ;) 
Zenit | 17.09.2013
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