Was bekommt man an Geld, wenn Baby da ist und beide Elternteile keine Arbeit haben?

Caro87
09.06.2013 | 6 Antworten
09.06.2013 | 6 Antworten
Frage steht ja oben. Bitte keine blöden Kommentare zwecks Arbeitsuche oder Ähnliches, da keiner die Hintergründe kennt. Kann nur sagen, dass soll definitiv nicht so bleiben!
Danke schon mal.
Danke schon mal.
6 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
Erstlingsaustattung kannst du Geld beantragen.
Dann noch in der Schwangerschaft, mehrgeldbedarf.
Dann kannst du mal zur Caritas und pro familia gehen, die können dir sicher auch weiterhelfen.
Gelöschter Benutzer | 09.06.2013
2 Antwort
es Kommt drauf an in welcher Region ihr wohnt, jedes Amt hat da seine eigenen Berechnungen.
Beichspiel:
Berln: dort steht einer 6 Köpfigen Familie eine Wohnung mit ca. 80 qm zu, wieder Miete jetzt ist weiss ich nicht.
N.R.W. steht einer 6 Köpfigen Familie eine 100qm Wohnung zu , da werdet Ihr wohl warten müssen bis euer bescheid da ist.Oder Ihr fragt im Vorfellt was Ihr an Gelder bekommt.
Gelöschter Benutzer | 09.06.2013
3 Antwort
Mehrbedarf ist zu spät das Kind ist ja fast da ... Erstausstattung weiß ich nicht wie da die Frist ist, würde mich mal beeilen dann, ich hab gehört das muss auch früh beantragt werden aber da ich das selber nicht kann weiß ich das nicht genau. An normalen staatlichen Geldern bekommt ihr das Kindergeld und dann Elterngeld 300€ aber da weiß ich nicht ob das angerechnet wird also das Elterngeld jetzt. 
mami0813 | 09.06.2013
4 Antwort
hallo.das elterngeld werden bei alg2 angerechnet.
du kannst beim jobcenter geld für umstandsmode, erstlingsausstattung, babybett und schrank ab der 13. ssw beantragen.bei der diakonie kann man bis zur 20.ssw auch noch geld beantragen.
nicos_mami | 09.06.2013
5 Antwort
ein kind hat einen anspruch von 210 euro im monat heißt konkret das du nur 30 euro von jobcenter bekommt für dein baby weild ie sagen du hast ja 184 euro kindergeld die 300 euro elterngeld ziehen die komplett ein wenn du aber vorher gearbeitet hast dann hast du einen freibetrag von 300 euro das heißt wenn du 600 euro elterngeld bekommst nehmen sie dir 300 weg und den freibetrag von 300 euro kann man in diesem fall behalten du hast aber anspruch auf baby ersausttattung 
Gelöschter Benutzer | 09.06.2013
6 Antwort
Wenn anspruch besteht und das weißt du ja selber am besten alg 1 udnd as elerngeld wobei ich das mit elterngeld nicht kenne musste das nie beantragen. soweit ich weit ?% vom letzten gehalt oder 300 euro und sonst halt alg2 da wird elterngeld und kindergeld aber angerechnet dafür bekommt man halt miete gezahlt und jeder seinen alg2 satz der beträgt zur zeit 382 euro für einen erwachsenen da ihr aber zusmamen wohnt seid ihr ne bedarfsgemeinschaft da gibts dann weniger. wieviel genau weiß ich nicht das kannst du am besten beim zuständigen amt erfragen.
Yvonne1982 | 09.06.2013
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