MUSS Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden?

Gelöschter Benutzer
31.01.2013 | 33 Antworten
31.01.2013 | 33 Antworten
Hallo ihr lieben, weiß von euch jemand zufällig wie das ist, muss der vater, wenn er in ausbildung ist den unterhaltsvorschuss zurück zahlen? Denn ich bin der Meinung ausbildung ist nen Sonderfall und da muss er das nicht und bilde mir auch ein das die dame aufm ja das gesagt hat. Er ist der Meinung er müsste es. Weiß es jemand?
33 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
so weit ich mich erinnern kann nein, denn der vater meiner tochter brauchte in der ausbildung auch nicht zahlen und da kam auch nie was vom Jugendamt
pink-lilie | 31.01.2013
2 Antwort
@pink-lilie
Gut, so sehe ich das nämlich auch, aber er streitet es ab. Er macht ne berufsbegleitende ausbildung, aber da wirds wohl auch nicht anders sein.
Gelöschter Benutzer | 31.01.2013
3 Antwort
nein ist es auch nicht, der vater meiner tochter machte sogar 2ausbildungen und nahm dann noch 2erziehungsjahre seiner 2tochter da kannste dir ja vorstellen wann er das erste mal gezahlt hat aber egal die letzten jahre lief es dann ganz gut
pink-lilie | 31.01.2013
4 Antwort
@pink-lilie
Achje und da musste er nix zurück zahlen, hat er ja schwein gehabt, naja der will mir das ja nicht glauben das er nix zurückzahlen muss. Ich bin mir aber relativ sicher das die aufm jugendamt das auch gesagt hat. 
Gelöschter Benutzer | 31.01.2013
5 Antwort
Sobald er nen Festen Job mit festem Gehalt hat, muß er es zurück zahlen..In der Ausbildung nein, denn da verdient er ja auch kaum was ... Aber danach, kommt schon das Jugendamt und verlangt das Geld zurück ... 
Angel78 | 31.01.2013
6 Antwort
wenn er beim jugendamt nichts unterschrieben hat hinsichtlich stundung der unterhaltsvouschussleistungen, rückzahlung dieser sobald er richtige arbeit und einkommen hat o.ä., muss er für diese zeit während der ausbildung keinen uhv nachzahlen, da er in der ausbildungszeit zahlungsunfähig war
antwort 2
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article4129142.html
andere infos hab ich dazu auch in aktuelleren berichten nich gefunden auf die schnelle und am § im BGB hat sich auch nix verändert
gina87 | 31.01.2013
7 Antwort
Ich muss auch gleich mal mitfragen. Mein Freund ist auch noch in der Ausbildung. Wann muss er den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen? Wenn er mit der Ausbildung fertig ist und einen Job hat? Muss er die volle Summe zahlen?

sunshine296 | 31.01.2013
8 Antwort
heay also ich bekomme auch unterhaltsvorschuss weil mein ex freund nichts zahlt ... und sobald er arbeiten tut also einen festen gehalt bekommt muss er das ganze geld wieder zurück zahlen, das hat mit nämlich die´beraterin vom jugendamt gesagt 
nettemami12 | 31.01.2013
10 Antwort
Kann man eig auch wenn man nicht verheiratet ist auf den Unterhalt des Freundes verzichten wenn man das möchte?
sunshine296 | 31.01.2013
11 Antwort
@nettemami12
Naja, ist er in ausbildung? Mein ex ist ja in ausbildung und ich glaube da ist das bisschen anders, mal davon abgesehen, das er bestimmt garnicht alles zurück zahlen kann.
Gelöschter Benutzer | 31.01.2013
12 Antwort
@sunshine296
ich wollte auch kein unterhaltsvorschuss bzw unterhalt ... aber es steht dir einfach zu !
nettemami12 | 31.01.2013
13 Antwort
Achso okay. Man das ist ganz schön kompliziert wenn man nicht verheiratet ist.
sunshine296 | 31.01.2013
14 Antwort
@Anna0711
ne der ist in der JVA, sobald er draussen ist von dort dann müsste er sich was suchen aber es muss trotzdem alles zurück zahlen ich hab ja nicht gesagt dass er alles auf einmal zahlen muss !
nettemami12 | 31.01.2013
16 Antwort
@sunshine296
Klar kannst du verzichten, allerdings nicht wenn du staatliche Hilfen beantragst. 
Gelöschter Benutzer | 31.01.2013
17 Antwort
also weis nicht mir wurde dass so gesagt dass es mir einfach zu steht .. ok ich mein ich bin auch alleinerziehend und hab auch keine ausbildung 
nettemami12 | 31.01.2013
18 Antwort
@Anna0711 Was heißt jetzt staatliche Hilfen? Zählt da Elterngeld oder Kindergeld dazu?
sunshine296 | 31.01.2013
19 Antwort
@sunshine296
ne das ist schon extra ich bekomm jetzt auch landeserziehungsgeld und kindergeld und des tun die nicht mit dazu rechnen 
nettemami12 | 31.01.2013
20 Antwort
@sunshine296
Nein aber wenn du zb h4 oder wohngeld beantragst.
Gelöschter Benutzer | 31.01.2013
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