Darf der arbeitgeber das?

mama0309
30.01.2011 | 16 Antworten
30.01.2011 | 16 Antworten
hallo, habe mal eine frage. ich arbeite mit einer kollegin zusammen die auch ein kind hat. letztens ging es ihr nicht gut und da unser arbeitgeber nicht so tolerant ist was das nach hause gehen betrifft, hat sie gemeint das die kita ihres kindes angerufen hat und gehen muss er hat sie dann gehen lassen. so nun zu der frage: kann oder besser gesagt darf der arbeitgeber in der kita anrufen und nachfragen ob das kind wirklich fieber o.ä. hatte? danke für eure antworten.
16 Antworten
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HiAlso erstes finde ich es unter aller Kanone das Kind vorzuschieben und zweitens wieso sollte der Chef anzufen und nachfragen??

Gelöschter Benutzer | 30.01.2011
2 Antwort
...eigentlich nicht ... er sieht es ja eh obs stimmt oder nich..wenns kind krank is und sie deswegen zuhause bleibt, kriegt sie ja ne krankschreibung wenn sie mit dem kranken kind zuhause bleibt ... von daher erübrigt sich die anruferei im kiga eh ... wenn sie keinen krankenschein vorlegen kann, muss sie dafür halt urlaub, überstunden nehmen oder die zeit gilt dann als unbezahlt

gina87 | 30.01.2011
3 Antwort
..anrufen kann er schon aber ob er eine Auskunft aus dem Kita bekommt ist was anderes. Desweiteren würde ich nie im Leben mein Kind vorschieben was ist wenn irgendwann wirklich mal was mit dem Kind ist und irgendwann glaub es einem der Chef nicht mehr.

Sorasta | 30.01.2011
4 Antwort
@nele1407nunja kann ja sein das der chef es nich glaubt das das kind krank is ... rein rechtlich gesehen darf die kita darüber aber nich wirklich auskunft geben ... zumal der AG es ja eh bemerkt obs kind wirklich krank is oder nich ... weil der arzt ja dann ne krankschreibung gibt, die dem arbeitgeber ja vorzulegen is

gina87 | 30.01.2011
5 Antwort
...also ich denk mal das er sowas nicht machen wird, oder hatte er das vor?? die kita darf dann aber keine auskunft geben ... ist ja nen fremder mann am tele, kann ja jeder behaupten, das es der arbeitgeber ist ;-) @nele1407 also wer hier wohl unter aller kanone ist!!! *kopfschüttel* du weisst doch noch nicht mal den grund meine liebe !!!!

Gelöschter Benutzer | 30.01.2011
6 Antwort
@nele1407 stimme dir zu ... ausserdem wenn der Verdacht beim Arbeitgeber ist das es nur ein Vorschieben ist ... kann er den Krankenschein verlangen vom Kind ... Ist im übrigen arglistige Täuschung und ein Kündigungsgrund ... und ich glaube der Arbeitgeber hatte auch diesen verdacht bzw hat den Verdacht ...

baerenfee76 | 30.01.2011
7 Antwort
@nele1407ups falsch verstande nunja das kind vorschieben is echt scheiße auf gut deutsch gesagt ... wenns ihr wirklich so schlecht ging, hät sie ja selber zum arzt gehen können und dem ag sagen können sie kann so nich arbeiten ... die kita kann höchstens auskunft geben ob das kind an dem und dem tag in der kita war oder vorzeitig abgeholt wurde ...

gina87 | 30.01.2011
9 Antwort
@Ivette01sorry wenns mir auf arbeit so schlecht geht das ich mich nich mehr in lage fühle meinen arbeitstag zu beenden, dann sag ich das dem chef und geh zum arzt und weise meinem ag das auch nach..entweder mittels bescheinigung vom doc das ich da war oder durch ne krankschreibung ... aber zu sagen mir gehts schlecht und den arsch nich inner hose haben das seinem chef zu sagen und dann das kind vorzuschieben ala´kita hat angerufen mein kind is krank, is unter aller kanone ... und wenn der ag kein vertrauen hat darf er natürlich auch in der kita anrufen ud nachfragen ob das kind da war, bzw ob die mutter angerufen wurde das sies abholen soll ... und im zweifelsfall muss sie auch ne krankschreibung vom kind vorlegen ... und da wirds dann schon schwer, wenns kind gesund is ... arglistige täuschung dem ag gegenüber..bzw auf gut deutsch gesagt blau machen ...

gina87 | 30.01.2011
10 Antwort
...arglisitige täuschung= verbreitung falscher tatsachen, vorspielung oder unterdrückung von tatsachen = fristloser kündigungsgrund

gina87 | 30.01.2011
11 Antwort
ja und????das kann dir doch egal sein was sie macht und wie sie das macht?!??!?! vertehe immer nicht das JEDES mal immer darüber geurteilt wird was man hier fragt!!!!!! leute!!! sie hat nur einfach mal gefragt, ob der chef da anrufen darf!!!!!! kann man da nicht NUR die antwort geben??!?! wieso müssen andauernd leute dann schreiben " uh dat macht man nicht" !!!! *kopfschüttel* sucht euch endllich ein hobby!! mich regt sowas langsam wirklich auf !!!

Gelöschter Benutzer | 30.01.2011
12 Antwort
@allhat ein Arbeitgeber den Verdacht das ein Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung ... irgendwo anders Arbeiten geht ... ist es dem Arbeitgeber auch gestattet das über Privatermittler rauszufinden.. Beispiel ... Ich geh Arbeiten hab nen Haus gekauft ... um das zu renovieren meld ich mich krank ... Arbeitgeber hat den Verdacht das ich das tue .. schickt mir so nette Privatermittler ... so hab ike die Ar ... karte gezogen ... Der Chef kann mich fristlos kündigen und das Jobcenter kann mir eine Sperre bis zu 6 Monaten reinhauen.. Der Arbeitgeber kann bei Verdacht daher auch die Kita anrufen um nachzufragen ob ein Anruf zur Firma stattgefunden hat .. um die Mutti zu informieren ... Sagt die Kita nein ... auch wenn ein Krankenschein anschliessend vorliegt ist das Arglistige Täuschung und der Arbeitgeber kann wenn er richtig heftig ist die fristlose Kündigung ausprechen bzw natürlich schrifltich geben ...

baerenfee76 | 30.01.2011
13 Antwort
@Ivette01lol dann überlies es doch einfach wenns dir so aufn keks geht ... lass andere doch schreiben was sie wollen ... zwingt dich doch keiner es zu lesen oder zu kommentieren ... ****************************** als arbeitnehmer hat man während seiner freizeit, sprich außerhalb seiner arbeitszeiten jederzeit das recht dazu zum arzt zu gehen ... während der arbeitszeit kann einem der AG auch erlauben zum arzt zu gehen, wenn es denn sichtlich erforderlich is..sprich wenns einem wirklich hundeelend geht, man akut erkrankt ist, sich verletzte hat usw ...

gina87 | 30.01.2011
14 Antwort
na dann schreib dirdich die finger wund wenn du nix anderes zutun hast LOL

Gelöschter Benutzer | 30.01.2011
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