Unterhaltstitel

Gelöschter Benutzer
12.01.2011 | 6 Antworten
12.01.2011 | 6 Antworten
Hallo erstmal, war schon lange nicht mehr hier. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Wie läuft das mit dem Unterhaltstitel eigentlich ab? Bekommt man den gleich bei der Vaterschaftsanerkennung? Oder muss der gesondert beantragt werden? Kann das die Mutter des Kindes alleine machen oder muss da der Expartner mit anwesend sein bzw. unterschreiben.
Lg
Lg
6 Antworten
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...kenn mich zwar mit den titel nicht dolle aus weiss aber das der extra beantragt werden muss.

Petra1977 | 12.01.2011
2 Antwort
Hmbei mir wurde das alles zusammen erledigt! Der Vater war dabei, aber ich denke nicht das dies zwingend nötig gewesen wäre. Die Sorgen schon beim JA dafür das Du den bekommst! Lg

Gelöschter Benutzer | 12.01.2011
3 Antwort
alsoMein Ex Mann hat das irgendwie ohne mich mit seinem Anwalt geklärt und ich bekam das dann einfach von meiner Anwältin zugesandt, deswegen denkeich nicht das man da zwingend zu zweit hin muss.. :)

Gelöschter Benutzer | 12.01.2011
4 Antwort
....Und wenn der Kindsvater nicht zahlen kann? Kommt dann das Jugendamt mit dem sog. UVG dann auf? In der Höhe in der der Titel besteht oder nur mit Regelsatz.

Gelöschter Benutzer | 12.01.2011
5 Antwort
Das macht das JAIch hab damals den Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss beantragt. Dazu noch die Beistandschaft vom JA und die hat sich darum gekümmert, dass ich für beide Kinder den Unterhaltstitel bekomme LG

Solo-Mami | 12.01.2011
6 Antwort
@Toni1904 der Regelsatz sind 133, - die zahlt dir dann das Jugendamt solange der Vater nicht zahlen kann, höchstens jedoch 6 Jahre. Allerdings bedeutet das nicht, dass der Vater damit fein raus ist. Die wirtschaftlichen Verhältnise werden natürlich regelmäßig geprüft und der VORSCHUSS wird ihm dann zu gegebener Zeit in Rechnung gestellt. Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltstitel sind zwei paar Schuhe. Für den Titel werden die Einkommensverhältnisse des Vaters geprüft, aber darum kümmert sich das Jugendamt. D.h. erstmal wird errechnet, wieviel er zahlen könnte und danach wird erst ein Titel draus. Du kannst hierfür eine Beistandschaft beantragen, die dein Kind nötigenfalls auch vor Gericht vertritt. Ihr könnt euch aber auch untereinander auf einen Betrag X als regelmäßige Unterhaltszahlung einigen. So haben wir es gemacht. Mehr als die 133, - aber deutlich weniger als der errechnete Unterhalt - aber dafür für alle beteiligten stress- und damit schmerzfreier.

Klaerchen09 | 12.01.2011
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