Vaterschaft anerkannt, muss für das kind bezahlen, jetzt will die Mutter des kindes für sich unterhalt einklagen mein mann verdient ca 2000 netto

kleine75
27.02.2008 | 18 Antworten
27.02.2008 | 18 Antworten
18 Antworten (neue Antworten zuerst)
18 Antwort
naja der kinderunterhalt ist ja voll verständlich , aber warum die exen geld bekommen
tut mir leid kann ich nich mehr nachvollziehen
ist vieleicht , weil der staat alles auf die männer abwälzt die treudoof ihrer arbeit nachgehen ?
kein wunder wenn die leute lieber nen hund wolln als ein kind
warum werden denn mütter so bevorteilt in diesem staat ?
wo bleibt denn da die gleichberechtigung ?
wir haben ähnliche probleme mein mann und ich
Gelöschter Benutzer | 06.02.2013
17 Antwort
@franzi1406
ich glaube nich das ihr soviel zustehen würde
Gelöschter Benutzer | 28.01.2013
16 Antwort
Aus dem Familienwegweiser:Betreuungsunterhalt für nicht Verheiratete Bei nicht verheirateten Eltern kommt ein Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils gegenüber dem anderen Elternteil von bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes - unter bestimmten Voraussetzungen auch länger - in Betracht. Maßgeblich sind dabei die Belange des Kindes und die Möglichkeiten der Kindesbetreuung. Das ab 1. Januar 2008 geltende neue Unterhaltsrecht stellt nicht verheiratete Mütter und Väter besser, die Kinder betreuen. Sie werden jetzt hinsichtlich der Dauer des Betreuungsunterhaltes ebenso behandelt wie Verheiratete bzw. Geschiedene. Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch ist stets die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Elternteils und die Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils. Der Anspruch auf einen Selbstbehalt des unterhaltsverpflichteten Elternteils darf nicht unterschritten werden. Die Höhe des Unterhalts ist neben der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten vom Lebensstandard des unterhaltsberechtigten Elternteils abhängig. Anhaltspunkt hierfür ist das letzte Erwerbseinkommen. Die Zahlung von Kindesunterhalt ist vorrangig vor dem Betreuungsunterhalt.

Gelöschter Benutzer | 27.02.2008
14 Antwort
.......ihr seit verheiratet? arbeitest du? sonst ist er dir gegenüber verpflichtet für dich aufzukommen, aber wenn nicht bin ich mir nicht so sicher. am besten wirklich JA oder ggf. RA die können da weiterhelden. warum ist das doof wenn mütter die nicht verheiratet waren unterhalt einfordern können? wir hatten 2 kinder und waren schon 4, 5Jahre zusammen und mein jetztiger mann hat nichts bezahlt und tut es jetzt auch net - getrennte kassen. finde es ganz gut, aber dann MUß sie eh arbeiten wenns 3 ist, ob es ihr paßt oder nicht!

Gelöschter Benutzer | 27.02.2008
13 Antwort
stimmt nicht @bineafrikaheute ist es so, das der kindsvater, auch für die mutter unterhalt zahlen muss in den ersten jahren, sofern die mutter nicht arbeiten gehen kann.der selbsterhaltsbedarf beim mann liegt bei 840 euro, alles was drüber ist, ist anrechenbar... traurig aber wahr

Böhnchen | 27.02.2008
12 Antwort
ich muss sagen, ich weiss es nicht......aber, meine freundin hat sich erst scheiden lassen, sie haben 2 kinder und etwa genausoviel geld zum leben, sie bekommt jetzt monatlich von ihm , lass mich lügen, aber weniger als 150 euro, die waren 10 jahre verheiratet das kleinere ist 1 jahr alt... wie kommt das??

bineafrika | 27.02.2008
11 Antwort
Der Selbsterhalt muss ihm auf alle Fälle bleiben. Schau mal in der Düsseldorfer Tab rein da steht genau was erzahlen muss fürs Kind.

Mucky2007 | 27.02.2008
10 Antwort
bineafrika natürlich hat sie anspruch auf eigenen unterhalt die erste 3 jahre... sie erzieht schließlich auch sein kind alleine, bekommt aber nur mutter unterhalt wenn sie nich selber geld verdient...

Gelöschter Benutzer | 27.02.2008
9 Antwort
sie geht nicht arbeiten und hat es auch nicht vorsie hat davor auch nicht wirklich gearbeitet...sie wollte ein kind damit sie nicht mehr arbeiten muss....und jetzt will sie von meinem mann unterhalt

kleine75 | 27.02.2008
8 Antwort
wenn er wirklich 2000 zum leben hat...... stehen 245 dem kind zu under rest von 755 ihr, aber nur wenn sie nicht arbeiten geht...

Gelöschter Benutzer | 27.02.2008
7 Antwort
ich meine......solange sie nicht verheiratet waren hat sie keinerlei unterhaltsansprüche ihm gegenüber... wieso auch?? klar, für das kind muss er zahlen, aber nicht für sie...

bineafrika | 27.02.2008
6 Antwort
Leider ist es heut zu tage soIch bin nicht von diesem Gesetzt begeistert. Weil ich denke es geht um das wohl der Kinder. Ich als Mutter kann mich allein kümmern um mein Leben zu meistern und muß den EX nicht auch noch Abzocken.Vorallem wenn beide dann doch neue Lebenspartner haben sollten.

Engelchen1978 | 27.02.2008
5 Antwort
unterhalt der Mutter ...geht nur in den ersten Lebensjahren des Kindes, wenn sie 100 % deswegen nicht arbeiten gehen kann ... und dann ist es leider Einkommensabhängig Am Besten Du läßt Dich vom JA beraten, die können einem da weiter helfen LG

Solo-Mami | 27.02.2008
4 Antwort
zusatz zur fragenein die waren nicht verheiratet...und er hat in der ehe auch keine kinder...das kind ist jetzt 1 1/2 Jahre alt...seither hat er für sie nichts bezahlen müssen...jetzt will sie klagen

kleine75 | 27.02.2008
2 Antwort
wie genau ist deine frage??waren die beiden verheiratet?bei ca. 2000 euro ist eh nicht viel abziehbar für evtl unterhaltszahlungen... und die kinder gehen immer vor... da wird für sie nicht viel über bleiben... lg. bine

bineafrika | 27.02.2008
1 Antwort
und Recht hat sie leider. Bis zum vollendeten 3 Lebeensjahr kann die Mutter unterhalt verlangen. Das heisst dann immerhin erziehe ich dein Kind und kann nicht voll arbeiten. SORRY

Mucky2007 | 27.02.2008
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