Die Leute werden immer dreister!

Gelöschter Benutzer
29.08.2014 | 55 Antworten
29.08.2014 | 55 Antworten
Hatten vor 1, 5 Wochen unsern Esstisch mit Bänken und 2 Stühlen bei Ebay Kleinanzeigen drin und es kam halt schnell jemanden der schon Interesse hatte! Kamen um es sich anzuschauen , es hat ihnen gefallen allerdings hatten sie niemand der es ihnen transportieren könnte und sie wollten sich in den nächtens 2 Tagen darum kümmern! Sie haben uns eine Anzahlung gegeben von sich aus!! Naja dann hatten sie plötzliche weiterhin niemanden und sie brauchen noch paar Tage! Alles gut und schön ! Mein Mann hat alles abgebaut und es in den Keller gestellt! Heute wollte sie kommen und dann kam der Hammer: es tut ihnen leid aber der Tisch passt nicht in die neue Wohnung rein und sie können es nicht nehmen! Sie hatte die Küche größer in Erinnerung !:-0 ich hätte platzen können! Wie dreist sind die Leute nur geworden??? Haben allerdings nur per WA geschrieben ! Am Montag möchte sie ihr Geld wieder haben! Am liebsten würde ich die Tür nicht öffnen! Bin sowas von sauer! Sowas messt Mann doch vorher aus!?lg
55 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
hab ich jetzt auch wieder sehr sehr viel erlebt, feste zusage und man macht alles klar udn dann ups neee hab schon was neues oder passt eben nit -.-

LONSI84 | 29.08.2014
2 Antwort
ich glaube nich dass du der die anzahlung zurück geben musst, anzahlung ist doch wie ein kaufvertrag, is im möbelladen auch so,

LONSI84 | 29.08.2014
4 Antwort
Jo aber was geht dann ab? Und bin ich im recht ? Darf ich das Geld einbehalten? Mein Mann würde es auch nicht zurück geben und sagt sie sollen sich drum kümmern das das Zeug jetzt hier weg kommt ! Ich bin ein ehrlicher Mensch! Ich würde mir sowas wie die es getan haben nie trauen! Und solche Menschen hasse ich einfach! Wie blöd muss man sein sich vorher ein Tisch anschauen zu gehen und nicht zu wissen ob er überhaupt rein passt!
Gelöschter Benutzer | 29.08.2014
5 Antwort
Es ist eindeutig ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Der Käufer hat eine Anzahlung geleistet - das ist okay.
Da der Käufer nun den Vertrag nicht einhalten möchte, bist du als Verkäufer berechtigt die Anzahlung einzubehalten - immerhin ist dir der Schaden durch Nichtverkauf deiner Ware entstanden.
xxWillowXx | 29.08.2014
6 Antwort
Was würdet ihr sagen ? Ich bin in solchen Sachen so ängstlich :- ( 
Gelöschter Benutzer | 29.08.2014
7 Antwort
Wie gesagt bist du im Recht.
Die Käufer haben sich nicht an den Vertrag gehalten und die Anzahlung gehört dir.
Ich würd's behalten.
xxWillowXx | 29.08.2014
8 Antwort
Obwohl wir nix schriftlich haben?? Außer halt die WA Nachrichten wo sie mir schreibt das sie dann an dem Tag wieder nicht kann und dann halt das von heute das der Tisch nicht passt und sie ihr Geld wieder haben möchte! Ich hab nicht direkt geschrieben das sie es wieder bekommt sondern hab ihr erstmal gesagt das es so nicht geht und sie soll sich drum kümmern das sonst wer das Zeug nimmt für den abgemachten Preis!
Gelöschter Benutzer | 29.08.2014
9 Antwort
Nein, deswegen kann der Käufer nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht wegen Nichtgefallen. Der Käufer könnte nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Tisch nicht dem beschriebenen Zustand entspricht, also mangelhaft wäre . Aber vorliegend scheint der Tisch ja der Beschreibung zu entsprechen, so dass der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten kann. Wenn er eine Gewährleistung haben will, hätte er bei einem Händler kaufen müssen. Das hätte sich der Käufer aber früher überlegen müssen ...
Daher sollte Verkäufer XY dem Käufer eine letzte Frist zur Abholung des Aquariums setzen. Kom
Jungemama2287 | 29.08.2014
11 Antwort
@Alti0914
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.
Es gibt eine Abmachung und eine Anzahlung und das ist mehr als ausreichend für einen Kaufvertrag im rechtlichen Sinne :)
"Ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein Kaufvertrag geschlossen worden , so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig.
Das deutsche Recht macht hiervon jedoch einige Ausnahmen.
Grundsätzlich könnte ein vertragliches Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart werden.
Zudem sieht das Gesetz in einigen Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder eine Wandlung vor. Im Übrigen ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich.
Grundsätzlich sollte ein solcher Vertrag stets schriftlich geschlossen werden. Jedoch ist auch ein mündlicher Kaufvertrag bindend. Der Beweis, daß ein Kaufvertrag geschlossen worden ist, ist in diesem Fall auch beim mündlichen Abschluss durch die Anzahlung Plausibel.
Ein Rücktritt ist u.a. in folgenden Fällen möglich:
Unmöglichkeit ,
arglistige Täuschung, gravierende Mängel (z.B. Motorschaden,
sofern kein Gewährleistungsausschluß vereinbart) .
Zu beachten ist jedoch, daß nicht gleich jeder Mangel zum Rücktritt berechtigt !
Die Anzahlung wäre bei einer nicht Erfüllung auf jeden Fall Einzubehalten."
Der letzte Satz :) 
xxWillowXx | 29.08.2014
12 Antwort
Jungemama :-) hab dich schon verstanden :-) Mensch warum kann ich nicht einfach auch mal assi sein und einfach mal egoistisch sein? Ich denke wieder ans schlimmste ! Nacher kommt sie mit einem Anwalt und solchen Dingen und wir dürfen noch drauf zahlen :- (
Gelöschter Benutzer | 29.08.2014
13 Antwort
Danke erstmal für eure Antworten! Werd es morgen mal in ruhe mit meinem Mann besprechen was wir tun!
Gelöschter Benutzer | 29.08.2014
14 Antwort
@Alti0914
Ach Kerstin, du machst dir zu viele Gedanken! DU bist definitiv im Recht!
Ich glaube kaum das die Leute dich Wegen 50€ anzeigen ... Da kostet Ja allein ein Anwaltsbrief das doppelte ... geschweige denn vom verfahren!
Schau der Eine da hat sich auch NIEE Wieder Bei dir gemeldet ... Weist noch!? 
Jungemama2287 | 29.08.2014
17 Antwort
Haha das Problem ist das wir das we nicht da sind und b Montag muss mein Mann wieder arbeiten :-/ aber werd ihr wohl sagen das sie erst gegen 19Uhr kommen soll! Dann ist mein Mann auch zu Hause ! Oder über WA? Nein das ist dann offensichtlich das ich feige bin ????
Gelöschter Benutzer | 29.08.2014
18 Antwort
Christiana : da hast du allerdings recht ;-) aber kennst mich doch ! Die Frau die sich über alles riesen Gedanken macht weil sie Angst hat was falsch zu machen :-D
Gelöschter Benutzer | 29.08.2014
19 Antwort
@xxWillowXx
WELCHER Schaden ist ihr denn entstanden? Dass sie sich aufgeregt hat? 
Gelöschter Benutzer | 30.08.2014
20 Antwort
Kleiner Tipp am Rande: Sich über sowas aufzuregen, das hab ich mir abgewöhnt, so ist das bei Privatverkäufe. Wer nicht will, der hat schon! Ich verkaufe schon seit Jahren bei ebay, hier oder auch über die ebay Kleinanzeigen, wo man ja nicht so viel Schutz hat wie bei ebay und wenn ich mich jedes Mal über die Dummheit mancher Käufer aufregen müsste - hätte ich weiße Haare!
Solange Euch kein finanzieller Schaden entsteht, hakt es ab. So lebt es sich echt stressfreier. 
Gelöschter Benutzer | 30.08.2014
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