Alleiniges sorgerecht, nachweis, rechte des neuen lebensgefährten etc wer kennt sich aus?

Gelöschter Benutzer
11.12.2012 | 5 Antworten
11.12.2012 | 5 Antworten
also folgendes, habe für meine tochter-bald 5jahre- das alleinige sorgerecht, seit 3monaten wird dem erzeuger unterhalt gepfändet, war ein langer rechtsstreit bis dahin. heut haben ich uns umgemeldet da wir ja mit meinem freund und vater meines sohnes-1jahr- zusammengezogen sind. die dame auf der stadt meinte ich solle mir noch eine negativ bescheinigung holen, sprich eine bescheinigung das ich das alleinige sorgerecht habe. bis heute dachte ihc da ich allein in der geburtsurkunde stehe reicht das als nachweis und wußte garnicht das man sowas braucht. frage 1 ist kriege ich die auf dem jugendamt??? und die andere frage die mich beschäftigt ist kann ich meinem freund irgendwie gewisse rechte für meine tochter einräumen auch wenn wir nicht verheiratet sind und er sie nicht adoptiert? wenn zb mal irgendwas ist im kiga und ich bin grad nicht da kriegt er ja keinerlei auskunft zb im krankenhaus usw usw usw. im kiga habe ich meine zustimmung schriflich gegeben das er sie holen darf und alle rechte hat was sie betrifft aber kann cih das auch in anderen bereichen??? würde mcih mal interessieren oder ob er da was sie angeht der gelackmeierte ist sozusagen
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Ich war einige Jahre lang nicht verheiratet, mein Mann als leiblicher Vater der Kinder hatte so gut wie gar keine Rechte und alles musste ich alleine regeln.
Es ist daher ratsam über eine Heirat nachzudenken.
das vereinfacht alles.
Eine nicht mit dem leiblichen Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird
Gelöschter Benutzer | 11.12.2012
3 Antwort
Das bekommst du auf dem JA, ja.
Geburtsurkunde reicht nicht.
Es kann ja auch der Vater miteingetragen sein und du hast dennoch das alleinige SR. Da geht gar nichts draus hervor.
Mit dem 2. weiss ich nicht ... 
Tara1000 | 11.12.2012
4 Antwort
Ich wusste garnicht das man sowas brauch, den behörden fällt auch imma was neues ein, oder warst du mit dem KV verh. ?
Gelöschter Benutzer | 12.12.2012
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@Mam_von_4
die Bescheinigung dient lediglich dazu nachzuweisen, dass man das alleinige SR hat, und das ist meist nur bei Müttern nötig, die eben nicht verheiratet waren und somit automatisch das alleinige SR haben. Das ist nicht neu. Die müssen sich ja absichern, die Behörden. Z.B. bei Erteilung eines Reisepasses.
Tara1000 | 12.12.2012
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