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Jemand hier bei der Polizei? Oder mit fundierten, rechtlichen Kenntnisse?

Moppelchen71
Moppelchen71
06.07.2009 | 26 Antworten
Folgendes:
Meine Tochter wohnt (noch) in der mittleren Etage, eines 3-Familienhauses.
Die Vermieter gaben ihr die mündliche Erlaubnis, einen Kinderwagen, bzw. eine Karre im unteren Flur (Eingangstür bis zur Treppe) abzustellen.

Nun sind in die unterste Wohnung Mieter eingezogen.
Bis dahin stand die Wohnung leer.
Seit diese dort wohnen, betrachten sie den Flur, der ja Eingangsbereich für das ganze Haus ist, als ihr Eigentum.

Sie (die Mieter) untersagen meiner Tochter, die Karre am gewohnten Platz abzustellen.
Da meine Tochter nun aber auf das Recht, das ihr seitens der Vermieter zugestanden wurde, beharrt, stellen die Mieter unten nun die Karre vor die Haustür, sobald meine Tochter sie abgestellt hat.

Mittlerweile ist die Karre so naßgeregnet, dass sie vorläufig nicht nutzbar ist.
Beim Gespräch mit der Vermieterin, die anfangs immer sagte, sie könne da nichts machen, wurde meine Tochter nun sauer und meinte, dass sie in der Pflicht sei, etwas zu machen, da es nicht angehen kann, dass neue Mieter, andere terrorisieren und das stillschweigend vom Vermieter geduldet wird.

Nun sagte die vermieterin zu, "sich darum zu kümmern" und dass sie einsehe, dass die karre nicht ständig in den Regen gestellt werden dürfe.

Bisher passierte nichts!
Seit ein paar Tagen hat nun die Mieterin unten, einen Zettel in den Flur gehängt:
"Karre mit nach oben nehmen oder raus!"

Vorhin blaffte diese Mieterin meinen Sohn an, der seine Schwester besuchen wollte und die Karre aus dem Regen wieder mit hineinnehmen wollte.
Kaum war mein Sohn oben, stellte die Frau die Karre wieder in den Regen.
Das sei ihr Flur und basta!

Meine Tochter ist alleinerziehend und es war ihr besonders wichtig und Mitzvoraussetzung, dass sie eine Wohnung hat, wo man ihr das Abstellen der Karre im Flur erlaubt, sonst hätte sie die Wohnung gar nicht genommen.
Sie kann nicht Kind und Karre die lange, steile Treppe nach oben schleppen.
Da meine Enkelin ein Wirbelwind ist, kann man sie auch nicht oben in der Wohnung allein und unbeaufsichtigt lassen, um die Karre heraufzuschleppen.

Ihr Flur kann es schon einmal nicht sein, da er ja von allen als Eingangsflur genutzt wird.
Meine Tochter rief nun die Polizei an und wollte Anzeige wegen Sachbeschädigung machen.
Das lehnten die Beamten (einmal in unserer örtlichen Wache, sowie der Wache in unserer Kreisstadt) ab.
Eine Sachbeschädigung setze eine mutwillige Zerstörung voraus.
Dass die Karre nun zumindest vorübergehend unbrauchbar ist (ob wesentlichere Schäden durch die ständige Aussetzung des Regens vorhanden sind, lässt sich momentan nicht absehen), interessiere nicht.
Man lehnt also die Anzeigenannahme ab.

Da meine Tochter sowieso auszuziehen gedenkt (eigentlich war es schon zum 01.07. geplant), was sich nun aber, ohne konkretes datum nach hinten verschoben hat, haben die Vermieter kein wirkliches Interesse, meine Tochter zu unterstützen.

Wie kann es angehen, dass man die Annahme der Anzeige verweigert?
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