Beglaubigte geburtsurkunde, wofür?

schlummerin
13.01.2011 | 7 Antworten
13.01.2011 | 7 Antworten
huhu :) ich hab da mal ne frage ..
und zwar hab ich ja mit meinem ex ne tochter zusammen die jetzt 6 monate alt ist. Mitlerweile ist dank dem jungendamt alles geklärt und er hat unterschrieben. Unser verhältnis zueinander ist nicht immer gut. manchmal verstehen wir uns super und dann gibts schon wegen kleinigkeiten stress. auf jedenfall hab ich ja das alleinige sorgerecht für unser kind! nun hat er mich vorhin angeschrieben und gemeint er bräuchte ne beglaubigte geburtsurkunde.
hat mich etwas stutzig gemacht und nun frage ich mich natürlich wofür er die braucht ?
und zwar hab ich ja mit meinem ex ne tochter zusammen die jetzt 6 monate alt ist. Mitlerweile ist dank dem jungendamt alles geklärt und er hat unterschrieben. Unser verhältnis zueinander ist nicht immer gut. manchmal verstehen wir uns super und dann gibts schon wegen kleinigkeiten stress. auf jedenfall hab ich ja das alleinige sorgerecht für unser kind! nun hat er mich vorhin angeschrieben und gemeint er bräuchte ne beglaubigte geburtsurkunde.
hat mich etwas stutzig gemacht und nun frage ich mich natürlich wofür er die braucht ?
7 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
Tjada musst du wohl ihn fragen. Evtl wegen Steuer, Arbeitgeber . keine Ahnung.

engelnetty | 13.01.2011
3 Antwort
zahlt er unterhaltVielleicht wird er ja auch noch einmal Vater. Dann kann er Kindergeld für ein Zweites Zählkind beantragen.

Taylor7 | 13.01.2011
4 Antwort
@Taylor7hahaha.. sorry das ich lach... das wird er sicherlich nicht... das wär ein weltwunder =) hehe

schlummerin | 13.01.2011
5 Antwort
Warum gibst Du sie ihm nicht einfach ??Gibt einiges ... Antrag auf verschiedene Hilfen oder für den Arbeitgeber oder fürs Finanzamt ... LG

Solo-Mami | 13.01.2011
6 Antwort
Vielleichtbraucht er Sie auch um das Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Das ist sein recht. mein Mann hatte seinen Sohn jahre NICHT auf der Steuerkarte bis ihm mal erklärt wurde das es sein RECHT ist. Dafür brauchte er auch ne beglaubigte Geburtsurkunde. LG

wassermann73 | 13.01.2011
7 Antwort
@wassermann73 der hat doch eh keine ahnung von nichts... des hab ich ihm gestern gesagt das er die kleine zur hälfte mit auf seine lohnsteuerkarte schreiben lassen kann oder sollte.. des würde er sonst in 100 jahren noch nicht gemacht haben weil er sich um nichts kümmert und nirgends informiert... naja is mir egal.. mein exemplar bekommt er eh nich, wenna unbedingt eins will soller sich des selber holen und gucken woher er des bekommt, is alt genug sich selber drum zu kümmern!

schlummerin | 15.01.2011
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