Unterhalt

sternie
19.07.2007 | 5 Antworten
19.07.2007 | 5 Antworten
Hallo bin neu hier mein ex Mann hat uns verlassen wo die kleine 4jahre alt wurde **von da an zahlt er mir Ehegattenunterhalt ** Wollte mal nach fragen wielange muß er mich noch zahlen ? Wie alt muß die kleine sein sie wird jetzt 8j danke im vorraus liebe grüße sternie
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unterhaltschau doch mal da nach : http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt.htm

tuta196 | 19.07.2007
2 Antwort
TrennungsunterhaltHallo, bis zum 8.Lebensjahr ist der Trennungsunterhalt gewährt ab später ist eine Beschäftigung zumutbar womit sich der Trennungsunterhalt verringert bzw.auch ganz wegfällt.

Mama33 | 20.07.2007
3 Antwort
Wie lange...Wenn dein Kind acht Jahre alt ist, bzw. die zeite Klasse beendet ist, ist es dir zuzumuten, dass du stundenweise arbeiten gehst.Wenn das jüngste Kind zwölf ist, bist du angehalten, dir eine Vollzeitstelle zu suchen. Was immer du auch verdienst wird dann gegengerechnet und gegebenenfalls mit Ehegattenunterhalt deines Ex aufgestockt. Wie den meisten alleinerziehenden Mamis steht dir bestimmt auch Beratungskostenbeihilfe zu. Den Antrag haben die meisten Anwälte ausliegen, ansonsten bekommst du ihn beim Amtsgericht.Dann kann dich jeder Anwalt kostfrei für dich beraten und dir ausrechnen, was er eventuell noch zahlen muß. Sonnenschein Sanne

knutschmaus82 | 08.08.2007
4 Antwort
arbeit kann zugemutut werdenhallo, also soviel ich weiß ist es mittlerweile so haben deshalb alle, die sich irgendwie selbst helfen können: durch Aufnahme jedweder Arbeit, Verbrauch von Vermögen oder Leben auf Kosten Angehöriger. Die Arbeitsagentur prüft dazu halbjährlich Ihre Angaben bei der Alg II-Antragstellung. Umfassende Datenerhebung dient auch dazu, Anträge abzulehnen oder Leistungen zu verringern. Es gibt nur eine Antwort auf ALG II: zusammenschließen und gemeinsam Rechte durchsetzen!! Alg II nach dem neuen Gesetz bekommen alle Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die nicht dauerhaft erwerbsgemindert sind. Wer regelmäßig länger als drei Stunden täglich arbeiten kann, wird als erwerbsfähig angesehen. Auch Alleinerziehende, die bisher Sozialhilfe bekamen, gehören daher ab 2005 zum Kreis der Alg II-Beziehenden. Allerdings ist Ihnen Erwerbstätigkeit bei Alg II-Bezug nicht zumutbar, wenn dadurch „die geordnete Erziehung eines Kindes gefährdet würde“. Klartext für Alleinerziehende: Ist ein Kind jünger als 3 Jahre, ist Ihnen Erwerbstätigkeit nicht zumutbar, solange das Kind nicht in der Kinderkrippe oder an

Gelöschter Benutzer | 05.09.2007
5 Antwort
arbeit kann zugemutut werdenAlg II nach dem neuen Gesetz bekommen alle Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die nicht dauerhaft erwerbsgemindert sind. Wer regelmäßig länger als drei Stunden täglich arbeiten kann, wird als erwerbsfähig angesehen. Auch Alleinerziehende, die bisher Sozialhilfe bekamen, gehören daher ab 2005 zum Kreis der Alg II-Beziehenden. Allerdings ist Ihnen Erwerbstätigkeit bei Alg II-Bezug nicht zumutbar, wenn dadurch „die geordnete Erziehung eines Kindes gefährdet würde“. Klartext für Alleinerziehende: Ist ein Kind jünger als 3 Jahre, ist Ihnen Erwerbstätigkeit nicht zumutbar, solange das Kind nicht in der Kinderkrippe oder anderweitig betreut wird; Ist ein Kind älter als 3 Jahre und ein Kindergarten- oder Hortplatz verfügbar oder die Betreuung auf sonstige Weise zugemutet; Tipp: Zur Not Arzt aufsuchen! Ist die

Gelöschter Benutzer | 05.09.2007
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