Strafbar durch nicht zahlen zum Kind?

Gelöschter Benutzer
10.11.2009 | 12 Antworten
10.11.2009 | 12 Antworten
Macht ein Vater sich strafbar, wenn er keine lust hat zu arbeiten und dadurch dann keinen unterhalt zahlen will? Aber in der lage is zu arbeiten, nur keine lust darauf hat, mit der aussage, er ginge nich arbeiten, weil er sonst den unterhaltsvorschuß nachzahlen müsste und auch so unterhalt zu seinem kind zahlen muss ..
danke euch
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11 Antwort
@Zwergenaufstandhmm das hört sich an wie schwarzarbeit na dann viel spass das ist strafbar

Petra1977 | 10.11.2009
10 Antwort
@Petra1977das hoffe ich sehr das das jugendamt druck macht und mir in allem weiter hilft.. denn so wie es jetz is, kann es nich weiter gehn.. er besteht darauf seine tochter regelmäßig zu sehen, zwar läuft das alles noch übern kinderschutzbund, was anderes möchte ich auch nich. aber dann noch nich mal nen ding in der hose haben, wenns ums arbeiten geht.. und ich glaube er arbeitet auch. sagte die frau vom kinderschutzbund zu mir.. und wenn er das tut, dann macht er sich doch bestimmt auch strafbar oder? weil er nich angegeben hat, das er arbeitet oder? LG

Gelöschter Benutzer | 10.11.2009
9 Antwort
@dini85jo das weiß ich ja das er das alles zurück zahlen muss.. kann ich denn auch noch rückwirkend klagen? also ich ´bekomm seid über einem jahr unterhaltsvorschuß. kann ich dann auch noch den rest von ihm einklagen, den er normalerweise zahlen musste, den betrag der über der vorschußkasse is? es geht mir nich ums geld, es geht um andere dinge. er hat mir mein halbes leben zerstört.

Gelöschter Benutzer | 10.11.2009
8 Antwort
@Zwergenaufstandjaaa ich kenne das zu gut. Genau geh zum Jugendamt, die machen alles für dich und gehen auch vor Gericht. es dauert zwar alles sehhhhr lange, aber wenns dann mal soweit ist, dann geht da auch was. Also ich bin froh das ich das so gemacht habe, so hast keine Probleme...Und wie gesagt, jetzt gehts bei uns auch vor Gericht, weil er auch keinen Bock hat auf Arbeit, und schwarzarbeitet... Viel Glück!! Achso und das Geld muss er ALLES zurück zahlen... lg

Gelöschter Benutzer | 10.11.2009
7 Antwort
@Zwergenaufstand ich kenne jemanden der musste in haft weil er nicht zurückzahlen musste zur not geht ein haftbefehl raus wie sagte meine anwältin das ist verletzung der unterhaltspflicht das mit der beistandschaft ist super die machen schön druck

Petra1977 | 10.11.2009
6 Antwort
@assassas81ja das weiß ich das er das dann alles nachzahlen darf.. aber er hat ja keinen bock zu arbeiten, weil er dann alles nachzahlen darf.. LG

Gelöschter Benutzer | 10.11.2009
5 Antwort
@dini85hi also er macht lieber einen auf arbeitslos, damit er keinen unterhalt zahlen muss und auch nich den unterhaltsvorschuss nachzahlen muss.. er is sich sozusagen zu fein dazu.. aber ansprüche stellen, damit er sein kind sehen will.. aber nich zahlen wollen.. hab diese woche einen termin beim jugendamt.. es wird eine beistandschaft eingerichtet. mal sehn was sich dann ergibt. aber macht er sich dann srtafbar dadurch, wenn er körperlich in der lage is zu arbeiten und keinen bock darauf hat? LG

Gelöschter Benutzer | 10.11.2009
4 Antwort
besorg dir einen titelwenn er irgendwann mal zu geld kommt, darf er nachzahlen

assassas81 | 10.11.2009
3 Antwort
halloda ich gerade dies durchmache, kann ich dir bissl was dazu sagen. Also es ist die PLICHT eines Vaters sich arbeit zu suchen, DAMIT er den Unterhalt zahlen kann. Und dann muss er beweißen, das er am Tag mindestens 8 Std damit verbringt sich arbeit zu suchen. Wir haben gerade deswegen eine Gerichtsverhandlung lg

Gelöschter Benutzer | 10.11.2009
1 Antwort
Neiner macht sich nicht strafbar. Er ist einfach nur ein blödes Arschloch

Gelöschter Benutzer | 10.11.2009
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