Unterhalt vor der Geburt

Katrin1306
06.10.2009 | 11 Antworten
06.10.2009 | 11 Antworten
Hallo, ich habe mal gelesen das mir 6 wochen vor und 8 wochen nach der Geburt unterhalt von dem Kindesvater zusteht. Der ist aber in der Ausbildung und kann somit nicht zahlen, bekomme ich es dann irgendwo anders her und muss es beantragen oder wie ist das? Bin übrigens von dem Vater des Kindes getrennt. Und Unterhalt für das Kind übernimmt ja erstmal das Jugendamt bis er die Ausbildung fertig hat oder?
Danke schonmal
Danke schonmal
11 Antworten
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hiich glaube das verwechselt du mit mutterschaftsgeld.. sowas habe ich ja noch nie gehört

Mami270409 | 06.10.2009
3 Antwort
Nach der Geburtkannst du "Unterhaltsvorschuss" beim Jugendamt beantragen. Allerdings bekommst du dann nicht den Unterhalt in voller Höhe. Meine Beraterin sagte mir damals, dass die einen prozentuallen Betrag einbehalten, um nicht ganz leer auszugehen. . Der Kindsvater bekommt durch diesen Unterhaltsvorschuss allerdings Schulden, die nie verjähren. Wenn er nicht zahlen kann / will und das Jugendamt übernimmt den Unterhalt, wird ihm das Monat für Monat angerechnet. Mutterschaftsgeld gibt es von der Krankenkasse oder Bundeserziehungsamt 6 Wochen vor der Geburt. WICHTIG: Alle Anträge früh genug stellen, es dauert nämlich schon etwas bis die die bearbeiten! Wünsche dir alles Gute!

jenny0912 | 06.10.2009
4 Antwort
Du meinst bestimmt Mutterschaftsgeldden gibt es von der Krankenkasse aber nur wenn man vorher gearbeitet hat! LG

Maxi2506 | 06.10.2009
5 Antwort
@Katrin1306das stimmt, Dir steht eigentlich auch schon vor der Geburt Unterhalt zu. Nur wenn der werdende Vater noch in der Ausbildung ist weis ich leider nicht ob Du da was bekommst. Ich war nämlich auch in der Situation wo mein Ex für mich Unterhalt zahlen hätte müssen ABER er hat dann schnell behauptet daß er zeugungsunfähig ist und erst ein Test gemacht werden muß. Somit hat er sich gedrückt für den Unterhalt für mich zu zahlen! Laß Dich am besten von einem Anwalt beraten! LG

wassermann73 | 06.10.2009
6 Antwort
du bekommst in der zeit mutterschaftsgeld vorraussetzung du hast gearbeitet. Und dann unterhaltsvorschuss fürs kind was sich für ihn als schulden entpuppen. und er es zurückzahlen muss

kuckuck123 | 06.10.2009
7 Antwort
halloUnterhalt für DICH bekommst du 3 jahre nach der Geburt des kindes! VORRAUSGESETZ der Vater hat GENUG einkommen! sonst gehst du leer aus. lg

Gelöschter Benutzer | 06.10.2009
8 Antwort
dini85ja genau das stimmt aber da er in der ausbildung ist geht sie leer aus, denn er muss davor für sich und kind aufkommen und da braucht er gutes gehalt. dieses gibts auch von keinen amt. wie mit dem unterhalt das geht ja auch nach verdienst, außer uvg das sind glaub ich 117euro wenn ich überlege bekomme 365euro

kuckuck123 | 06.10.2009
9 Antwort
@dini85vor der Geburt hätte Sie auch schon Anspruch auf Unterhalt ABER wie ich schon geschrieben hab weis ich nicht wie es ist wenn er in der Ausbildung ist. Ich hatte nämlich 2006 den gleichen Fall mit Unterhalt für MICH!!

wassermann73 | 06.10.2009
10 Antwort
halloAlso ich wurde in der SS gekündigt und bekomme nun Hartz 4, bei dem Antrag haben die mich gefragt ob ich schon "Betreuungunterhalt" gestellt habe beim dem Vater. Da waren wir aber noch zusammen. Die haben mir eben gesagt 6 wochen vor der Geburt und 8 wochen danach würde ich es bekommen

Katrin1306 | 06.10.2009
11 Antwort
@Katrin1306das stimmt schon was Du schreibst, ABER er das zahlt weil er ja noch in der Ausbildung ist kann ich Dir nicht sagen. Wie gesagt mach einen Termin für ein Beratungsgespräch aus. Siehst ja manche wissen gar nicht daß Dir auch Unterhalt vor der Geburt zustehen tut. LG

wassermann73 | 06.10.2009
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