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Schnell heiraten in Dänemark

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Foto: Georg Schemainsky / pixelio.de
Heiratswillige zieht es nach Dänemark

Wer hierzulande auf eine Blitzhochzeit hofft, wird sehr schnell ernüchtert feststellen, dass dies aufgrund der Bürokratie nicht möglich ist. Für gewöhnlich muss der Termin für eine standesamtliche Trauung nämlich bereits sechs Monate zuvor beim zuständigen Standesamt verbindlich angemeldet werden.

Deshalb reisen immer mehr Deutsche zum Heiraten ins Ausland. Vor allem Dänemark zieht aufgrund seiner liberalen Eheschließungsvorschriften Jahr für Jahr viele heiratswillige Paare aus der ganzen Welt an. Ein sehr beliebtes Reiseziel ist unter anderem die kleine Küstenstadt Tondem, im Westen Dänemarks. Bereits seit Mitte der 1960er Jahre gilt es als Hochzeitsparadies, in dem jede Woche rund 30 Brautpaare den Bund fürs Leben schließen.

Die Gründe für die Entscheidung einer Heirat in Dänemark liegen auf  der Hand, denn nirgendwo ist eine Hochzeit schneller, einfacher und unbürokratischer als dort. Doch was für Unterlagen werden dafür benötigt und welche Voraussetzungen muss das Brautpaar erfüllen? All diese Informationen haben wir für Euch zusammen gestellt.

Was für Dokumente werden für die Trauung benötigt?

Grundsätzlich kann die Vermählung in jedem Standesamt in Dänemark vollzogen werden, wenn die folgenden Dokumente des volljährigen Paares vorliegen:

  • Gültiger Reisepass

  • Geburtsurkunden

  • Meldebescheinigung der deutschen Heimatbehörde

  • Bei einer vorangegangen Ehe: das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, einen Nachweis über die Auflösung der Ehe oder eine Sterbeurkunde

  • Bei einem ausländischen Partner: die deutsche Aufenthaltsgenehmigung, Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Vor der geplanten Hochzeit erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Standesamt. Für den Fall, dass ein Sommerhaus gemietet wurde, sollte unbedingt bedacht werden, dass die Hochzeit in der Gemeinde stattfinden muss, in der das Haus liegt.

Sind alle Dokumente bei dem ausgewählten Standesamt in Dänemark eingereicht, müssen diese zunächst überprüft werden. Das dauert in der Regel circa 4 Tage (bei einer Wiederverheiratung etwas länger) und kostet etwa 65 Euro. Ist eine Übersetzung der Unterlagen allerdings noch ausständig, wird es teurer.

Während die Dokumente überprüft werden, ist es zwingend vorgeschrieben, dass sich die zukünftigen Eheleute in Dänemark aufhalten. Manche Gemeinden schreiben zudem eine Mindestaufenthaltsdauer vor, beispielsweise beträgt diese in Kopenhagen ganze drei Wochen. Für die Trauung selbst muss das Brautpaar zwei Zeugen bestellen. Zudem wird die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich, wenn nicht beide oder zumindest einer der Partner der dänischen Sprache mächtig ist. Die Kosten hierfür sind natürlich selbst zu tragen. Nach der Trauung muss die internationale Heiratsurkunde laut dem deutsch-dänischen Beglaubigungsabkommen vom 17.6.1936 noch vom dänischen Innenministerium legalisiert, also anerkannt werden. Ist dies geschehen, ist die Eheschließung auch hierzulande rechtsmäßig.

(BK)

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