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Die standesamtliche Trauung

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Foto: farbfilm / flickr.com
Die Heirat vor dem Gesetz

In Deutschland und in den meisten anderen Ländern gilt eine Ehe nur als rechtmäßig, wenn sie - im Vorfeld einer möglichen kirchlichen Trauung - auf einem Standesamt geschlossen wurde.
Für alle Paare, die sich gegen eine kirchliche Hochzeit im Anschluss daran entschieden haben, ist die Wahl des Standesamtes besonders wichtig. Dies gestaltet sich jedoch nicht immer so einfach, da die einzelnen Standesämter stark variieren.

Auswahl des Standesamtes

Nicht  jedes Standesamt ist wie das andere. Inzwischen sind viele Standesämter in schönen Locations wie beispielsweise einer Burg oder einem Fußballstadion, untergebracht. Wer also dem angestaubten Charme eines herkömmlichen Standesamtes nichts abgewinnen kann, sollte sich rechtzeitig auf die Suche nach einer außergewöhnlichen Örtlichkeit begeben. 

Es muss also nicht zwingend am Standesamt des Wohnorts geheiratet werden, wenn die Räumlichkeiten nicht gefallen oder es zu Terminproblemen kommt. Aber auch die Möglichkeiten sich Samstags trauen zu lassen, sind nicht überall gegeben. Was grundsätzlich nicht möglich ist, ist eine Trauung unter freiem Himmel. Denn in Deutschland muss die Ehe immer in einem öffentlichen Gebäude vollzogen werden.

Anmeldung beim Standesamt

Generell wird die Eheschließung beim zuständigen Standesamt des Wohnorts angemeldet. Für den Fall, dass die Braut und der Bräutigam in unterschiedlichen Städten wohnen, darf die Wahl auf eines der beiden Ämter fallen. Dann wird telefonisch ein Anmeldetermin vereinbart. Zur eigentlichen Anmeldung beim Amt sollte das Brautpaar gemeinsam erscheinen, um die Anmeldegegebenheiten zu erörtern. Macht es dies nicht, muss dem abwesenden Partner am Tag der Zeremonie vor der Eheschließung noch das Protokoll der Anmeldeverhandlung vorgelesen werden. Ist einer der beiden Partner verhindert und kann bei den Anmeldeverhandlungen nicht anwesend sein, muss zudem eine Ermächtigung dieses Partners vorliegen. Den Vordruck für dieses Formblatt (Beitrittserklärung) gibt es beim Standesamt.

Hat sich das Brautpaar allerdings dazu entschlossen, bei einem anderen Standesamt den Bund fürs Leben zu schließen, muss das zuständige Standesamt davon in Kenntnis gesetzt werden, damit es die erforderlichen Dokumente, also die persönlichen Angaben und das Familienbuch, an das ausgesuchte Amt übermitteln kann. Hierbei ist es wichtig, dass die Papiere nicht älter als sechs Monate sind und rechtzeitig, also einen Monat vor der Hochzeit, bei dem trauenden Standesamt vorliegen.


Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Aufenthaltsbescheinigung je Wohnsitz

  • Aktuelle, beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch der Eltern

  • Für Kinder die in die Ehe mit eingebracht werden, die Geburtsurkunde und den Sorgerechtsbescheid

  • Bei Vorliegen einer Scheidung: Abstammungsurkunde / Nachweis der Eheschließung und Eheauflösung

  • Für gemeinsame Kinder die Abstammungsurkunde (nicht nur die Geburtsurkunde)

  • Ggf. Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand, Staatsangehörigkeit und aktuellem Wohnsitz (beim Einwohnermeldeamt erhältlich)

  • Urkunden über akademische Titel

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Foto: Dierk Schaefer / flickr.com
Festlich geschmücktes Brautauto

Ablauf der standesamtlichen Zeremonie

Grundsätzlich geleitet der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin das Brautpaar durch das Programm der Zeremonie. Allerdings besteht im Vorgespräch die Möglichkeit, die persönlichen Wünsche und Ideen zu äußern und deren mögliche Umsetzung zu erörtern. Vor allem, wenn im Anschluss an die standesamtliche Eheschließung keine kirchliche Trauung stattfindet, besteht oft der Wunsch nach individueller Gestaltung.

Die Musik, die zum Einzug, also zu Beginn der Eheschließung, gespielt werden soll, kann natürlich dem persönlichen Geschmack entsprechend ausgewählt werden. Hierfür haben die Mehrzahl der Standesämter Listen mit verschiedenen CD-Titeln zur Auswahl, einige bieten sogar Live-Musik an. Natürlich kann aber auch eine eigene CD mitgebracht werden, dies sollte allerdings schon im Vorfeld bei der Besprechung geklärt werden.

Nachdem das Brautpaar in Begleitung des Standesbeamten in das Brautzimmer eingezogen ist, erfolgt die Ansprache des Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin. Auch hier gilt es, die persönlichen Wünsche schon im Vorfeld kund zu tun. Denn mittlerweile ist nicht mehr die Standard-Ansprache die Regel, sondern häufig wird auf das Paar und die Situation eingegangen und der Trauspruch verlesen. Auch wer nichts dergleichen möchte, sollte darauf bereits im Vorgespräch hinweisen. Im Anschluss daran erfolgt das „Ja-Wort“, welches die Voraussetzung dafür ist, dass der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin das Brautpaar rechtsmäßig zu Mann und Frau erklären kann. Viele Eheleute machen sich im Anschluss noch eine persönliche Liebeserklärung, dies ist im festen Ablauf der Trauung zwar nicht vorgesehen, aber dennoch eine schöne Geste. 


Danach fordert der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin die Eheleute zum Ringwechsel auf. Ob die Ringe von einem Trauzeugen, einem Kind, dem Standesbeamten oder jemand anderen gebracht werden, liegt natürlich auch im eigenen Ermessen. Wer die ehrenvolle Aufgabe letztlich übernehmen darf, muss dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin jedoch spätestens kurz vor der Trauung mitgeteilt werden. 


Was natürlich bei keiner Trauungszeremonie fehlen darf, ist der obligatorische Hochzeitskuss. Diesen gibt sich das Paar nun am Trautisch vor allen Anwesenden. Darauf hin kann noch einmal Musik gespielt werden und die Gäste haben die Möglichkeit, einen Segenstext oder ihre Glückwünsche zur Vermählung vorzutragen.


Abschließend muss das frisch gebackene Ehepaar die Eheschließung noch unterschreiben. Bevor es soweit ist, liest der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin noch die formelle Niederschrift über die Eheschließung vor. Sollten Trauzeugen anwesend sein, unterschreiben diese auch. Für den Fall, dass Urkunden über die Vermählung bestellt wurden, werden diese jetzt ausgegeben und der Standesbeamte reicht den Eheleuten die Hand zur Gratulation – womit die Zeremonie beendet ist.


(BK)

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