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Kindervorsorgeuntersuchungen U1-U7

u-untersuchungen
Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9
Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9

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AutoreninfoMag. Ann-Kathrin Landzettel
aktualisiert: 22.07.2021Gesundheits- und Präventionsberaterin
Gesundheit, Prävention, Medizin und Psychologie
Die standardisierten Kinderuntersuchungen U1 bis U7 finden im Babyalter statt und kontrollieren die Entwicklungsschritte deines Babys. Die Untersuchungen U7a bis U9 folgen im Kleinkind-Alter und die beiden Früherkennungsuntersuchungen U10 und U11 werden für Kinder im Schulalter (zwischen 7 und 10 Jahren angeboten).

Was sind U-Untersuchungen?

Bei den U-Untersuchungen handelt es sich um unterschiedliche Kindervorsorgeuntersuchungen, die zu festgelegten Zeitpunkten stattfinden um Defekte, Entwicklungsstörungen und Erkrankungen von Neugeborenen, Kleinkindern und Kindern, möglichst schnell durch einen Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt erkannt werden können.

Dokumentation der Untersuchungen

Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft worin alle Untersuchungsergebnisse eingetragen werden. Das Untersuchungsheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.

U-Untersuchungen: verpflichtend oder freiwillig?

Die ersten neun U-Untersuchungen (U1 bis U9) sind in einigen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg und Hessen) verpflichtend. In Bayern müssen Eltern sogar einen Nachweis erbringen dass die U-Untersuchungen erfolgt sind, damit ihr Kinde für eine Kindertagesstätte oder die Schule angemeldet werden kann. Die verpflichtende Durchführung der U-Untersuchungen liegt darin begründet, dass durch sie eine Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsverzögerungen oder -störungen des Kindes aber auch Fälle von Vernachlässigung und Kindesmissbrauch frühzeitig erkannt werden können.

Anschließend an die U-Untersuchungen finden standardmäßig noch zwei Jugenduntersuchungen (J1 und J2) statt.

Meldepflicht der Vorsorgeuntersuchungen

Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt. Je nach Bundesland sind entweder der Arzt oder die Eltern verpflichtet, bestimmte Vorsorgen zu melden. Geht keine Vorsorgemeldung ein, wird bei den Eltern nachgehakt.

Die Kinderuntersuchungen

Die Richtlinien zu den Kinderuntersuchungen sind vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen verabschiedet worden. Sie regeln genau, was untersucht werden muss. Dazu gehört:
  • die Organentwicklung
  • die Sinnesorgane
  • die Geschlechtsorgane
  • die Atmung
  • die Motorik
  • das Nervensystem
  • das Körperwachstum

Die Untersuchungen (U1 bis U7) im Überblick

  • U1

    Die U1 wird direkt nach der Geburt von der Hebamme oder dem entbindenden Arzt vorgenommen. Reflexe, Atmung, Herzschlag, Muskelspannung und Hautfarbe des Säuglings werden untersucht. Für die pH-Wert Untersuchung wird ein klein wenig Blut aus der Nabelschnur entnommen. Zudem achtet der Arzt auf eventuelle Verletzungen oder Missbildungen.

    Mehr dazu: APGAR Test und U1 Untersuchung nach der Geburt
  • U2

    Die U2 findet zwischen dem 3. und 10. Lebenstag statt. Diese Untersuchung legt ihren Fokus auf Atemaussetzer, Schluckstörungen und das Auftreten von Krämpfen. Eventuelle Stoffwechselerkrankungen werden anhand einer Blutuntersuchung festgestellt. Zudem werden die Reflexe des Babys überprüft.

    Mehr dazu: U2 Vorsorgeuntersuchung
  • U3

    Die U3 findet zwischen der 4. und 6. Lebenswoche statt und beinhaltet die Untersuchungen von U1 und U2. Die Hüftgelenke werden mit Hilfe eines hüftsonographischen Screenings auf eventuelle Fehlstellungen untersucht. Stoffwechsel und Verdauung werden ebenso kontrolliert. Die Sinneswahrnehmungen Sehen und Hören werden ebenso überprüft wie die Laut-Entwicklung des Babys.

    Mehr dazu: U3 Vorsorgeuntersuchung
  • U4

    Die U4 findet zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat statt. Das Kind sollte jetzt auf gezielte Ansprache reagieren und auf ein Lächeln ebenfalls mit einem Lächeln antworten. Auch sollte es seine Kopf in die Richtung drehen können, aus der Geräusche kommen. Kann das Baby auch beide Hände vom dem Körper zusammenführen, ist das sehr gut. Der Fokus dieser Untersuchung liegt auf der Entdeckung eventueller Koordinations- und Haltungsstörungen. Auch Kinderimpfungen werden thematisiert.

    Mehr dazu: U4 Vorsorgeuntersuchung
  • U5

    Die U5 findet zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat statt. In diesem Alter beginnt das Kind, sich für Spielsachen zu interessieren. Es lacht nun sehr stimmhaft und reagiert immer sensibler auf Geräusche und Ansprachen. Jetzt wird auch das Thema Zahnpflege langsam interessant. Ein Augenarzt untersucht zudem, ob mit dem Sehvermögen des Babys alles in Ordnung ist. Das Baby kann sich vom Rücken auf den Bauch rollen und Gegenstände von einer in die andere Hand geben? Prima!

    Mehr dazu: U5 Vorsorgeuntersuchung
  • U6

    Die U6 findet zwischen dem 10. und dem 12. Lebensmonat statt. Das Baby nimmt seine Umwelt jetzt sehr viel genauer wahr. In seinem Sprachschatz finden sich zweisilbige Wörter wie Mama, Papa oder Auto. Die ersten freien Schritte lassen sich meist im Alter von einem Jahr beobachten. Und wenn das Baby die Möglichkeit hat, sich festzuhalten, klettert es auch schon fleißig Treppen hinauf. Also ist es naheliegend, dass der Arzt die Krabbel-, Sitz- und Gehversuche des Babys überprüft. Zeigt das Baby ihm den Pinzettengriff, ist er schon sehr zufrieden. Hals, Nasen und Ohren stehen ebenfalls auf der Untersuchungsliste. Zudem wird die Atmung überprüft und kontrolliert, wie weit sich die Zähnchen schon hervorwagen.

    Mehr dazu: U6 Vorsorgeuntersuchung
  • U7

    Die U7 findet zwischen dem 21. und dem 24. Lebensmonat statt. Jetzt spricht das Baby von sich in der 3. Person und blabbert unermüdlich Zwei-Wort Sätze. Der Arzt untersucht, inwieweit das Kind Namen von Gegenständen erkennen und zuordnen kann und ob das Baby versteht, wenn man mit ihm spricht. Antwortet es darauf? Wirbelsäule und Becken werden auf Fehlbildungen und Schiefstand untersucht und die Beine auf X- bzw. O-Stellung überprüft. Spätestens jetzt kommt eine eventuelle Fehlstellung der Füße ans Licht. Wichtig beim Schuhkauf: Die Schuhe sollten 1,5 Zentimeter größer sein als der Fuß. So haben die Zehen beim Abrollen genügend Platz, sich zu spreizen. Ist der Arzt auch mit Motorik, Gang und Körperhaltung zufrieden? Sehr schön. Impfungen sind auch diesmal Thema.

    Mehr dazu: U7 Vorsorgeuntersuchung


[AKL]

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