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Ab wann nicht mehr schwer heben?

Gelöschter Benutzer
Hab gelesen ab dem 7 Monat soll man nicht mehr schwer heben. Aber viele raten das man das von Anfang an nicht mehr machen soll!!! Ich bin jetzt in der fünften SSW, laut Test im Internet, beim FA war ich noch nicht hab aber schon 2 Tests gemacht jedes mal positv! Aber ich arbeite im Einzelhandel wollt jetzt noch die eine Woche arbeiten dann hab ich Urlaub 3 Wochen, wollt in dem Zeitraum zum FA u. wenn ich von der bestätigt bekomme das ich schwanger bin wollte ich zum Chef, wegen Schonplatz u. so!!! Bei meiner ersten SS wurd es vom FA in der 9 SSW festgestellt!!! Musste dann in die Kasse, aber durft ab dem 6 Monat nicht mehr arbeiten. Hab ja diese Woche auch normal gehoben...u. wie gesagt beim ersten hab ich ja bis mind. 9 Woche normal gearbeitet musste da auch schwer heben...! Wie war das bei Euch mit dem Arbeiten Chef sagen...???
von Gelöschter Benutzer am 25.06.2012 21:24h
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10 Antworten


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Maulende-Myrthe
5 kg ist albern, wenn bei dir keine Schwäche festgestellt wird. Eine gesunde Schwangere kann ohne Probleme 10-12 kg heben, bis zum Schluss. Ich habe bei meiner zweiten SS ein Kind gehabt, das zur Geburt gerade 2 wurde. Die hab ich ständig auf den Wickeltisch heben müssen und ich hab sie sogar die Treppe rauf und runter getragen. Mein FA meinte damals, dass 10-12 kg kein Problem sind, wenn die Befunde des Gebärmutterhalses und des Muttermundes unauffällig sind.
von Maulende-Myrthe am 25.06.2012 21:48h

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larajoy666
ich hab von anfang an nicht mehr schwer gehoben
von larajoy666 am 25.06.2012 21:46h

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leilalove
@Solo-Mami Ja danke beim ersten hab ichs ja gesagt sobald ich die Bestätigung vom FA hatte!!!
von Gelöschter Benutzer am 25.06.2012 21:45h

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Solo-Mami
@leilalove ja, das ist wohl war ;O) ich habe dir mal einen Abschnitt aus dem Mutterschutzgesetz kopiert: § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, so bald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekanntgeben. Wenn du noch mehr wissen möchtest gib einfach mal bei google "Mutterschutzgesetz" ein. Da findest du den kompletten Text.
von Solo-Mami am 25.06.2012 21:42h

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ostkind
@leilalove ja sicher. es ist dein bier, wann du es ihm sagst. ab dem zeitpunkt, an dem er informiert ist, ist er an das muschuG gebunden.
von ostkind am 25.06.2012 21:37h

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Sternstunden
@leilalove ja, natürlich. vorher gibt es ja keinen grund. wenn du es noch nicht sage kannst, hör auf deinen körper. wenn es im bauch zieht, lass es sofort stehen. und übertreib es nicht mit dem heben. dann schieb die kisten lieber vor dir her.
von Sternstunden am 25.06.2012 21:35h

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leilalove
@Solo-Mami Aber das kann er ja erst sobald ichs ihm sage oder!!!
von Gelöschter Benutzer am 25.06.2012 21:33h

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Sternstunden
ich kann es dir nicht mehr genau sagen, aber im mutterschutzgesetzt steht eine genaue anweisung für deinen arbeitgeber, ab wann er dich nicht mehr schwer heben lassen darf. ich hab meinen ag im 4 monat informiert und wurde ne woche später belehrt, das alles über 5 kg jetzt nicht mehr in meinen zuständigkeitsbereich fällt.
von Sternstunden am 25.06.2012 21:31h

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Solo-Mami
Privat kannst du heben solange du kannst und auch soviel wie du kannst ... dein Bauch wird dir schon sagen, wenns nicht mehr geht. Arbeitstechnisch siehts wiederum anders aus - da ist der Arbeitgeber an das MuschG gebunden und macht sich strafbar, wenn er sich nicht an die besondere Fürsorgepflicht hält. LG
von Solo-Mami am 25.06.2012 21:30h

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SrSteffi
5kg darfste heben und gelegentlich 10. die ganze ss über.
von SrSteffi am 25.06.2012 21:29h


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