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Ich habe eine frage zum mutterschutz

engelchen17
engelchen17
15.08.2009 | 8 Antworten
haii ich habe mal eine frage ich bin jetzt im anfang 6 monat ich muss ja mutterschutz nehmen muss ich den eigendlich auch einhalten wenn ich noch zur schule gehe?

wäre lieb wenn ihr mir schreibt

lg nathalie
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8 Antworten

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1 Antwort
hallo
also die 6 wochen vorher sind mehr oder weniger freiwillig, da musst du beim arbeitgeber oder bei der schule einen Antrag stellen dass du bis zum schluss kommen kannst, die 8 Wochen nacher darfst du nicht gehen. lg
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.08.2009
2 Antwort
ja, das musst du
auch, wennd u zur Schuke gehts , es sind 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt!!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.08.2009
3 Antwort
Die 6 Wochen vor der Geburt ...
können auf eigenen Wunsch auch nicht genommen werden. Musst dann auf jeden Fall der Krankenkasse Bescheid sagen, dass du das nicht in Anspruch nimmst. Die 8 Wochen nach der Geburt musst du auf jeden Fall zu Hause bleiben. Das dient zum Schutz der Mutter und des Kindes. Die Schule ist verpflichtet dich in dieser Zeit auch wieder nach Hause zu schicken.
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 15.08.2009
4 Antwort
soweit
ich informiert bin, MUSS man den mutterschutz nicht in anspruch nehmen. man kann sechs wochen vor der geburt aufhören zu arbeiten, muss es aber nicht. wie das mit der schule ist, weiß ich nicht. ich denke aber bestimmt ähnlich! Und wie das mit den acht wochen nach der geburt ist, weiß ich auch nicht. aber ich denke, man muss bestimmt nicht die vollen acht wochen zu hause bleiben! lg
sandrav83
sandrav83 | 15.08.2009
5 Antwort
ja
ob schule oder arbeit es muss der mutterschutz eingehalten werden
carryX
carryX | 15.08.2009
6 Antwort
sind infos
die ich von einer krankenkasse bekommen habe!
carryX
carryX | 15.08.2009
7 Antwort
hi
den mutterschutz vor der geburt musst du nicht zwingend nehmen. den nach der geburt ja . das sind 8 wochen. mutterschutzgesetz §3.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.08.2009
8 Antwort
Hallo...
ich schließe mich an . Die 6 Wochen Mutterschutz vor Geburt muß man nicht einhalten. Man kann auch bis zuletzt arbeiten bzw in deinen Fall zur Schule gehen. Man kann aber jederzeit in dieser Zeit seinen Mutterschutz in Anspruch nehmen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.08.2009

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