Startseite » Forum » Schwangerschaft » Beratung » Kein Beschäftigungsverbot trotz Risikoschwangerschaft?

Kein Beschäftigungsverbot trotz Risikoschwangerschaft?

Olronga
Meine Freundin ist ratlos. Anfang diesen Jahres hatte sie traurigerweise eine Fehlgeburt. Nun ist sie wieder schwanger und hat aufgrund der Vergangenheit eine Risikoschwangerschaft. Ihre FÄ schreibt sie aber nur krank und gibt ihr nicht das Beschäftigungsverbot, mit der Begründung, daß man als Arbeitslose keinen speziellen Gefahren ausgesetzt ist, die das Beschäftigungsverbot rechtfertigen würden. Aber bei einer Risikoschwangerschaft aufgrund einer vorherigen Fehlgeburt ist es doch egal ob man Friseur, Gärtner oder Bürokraft ist; oder?
von Olronga am 12.10.2010 22:37h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
oder

41 Antworten

21
Olronga
@Klaerchen09
Es gibt ein Urteil vorm hessischen Sozialgericht, in dem festgesetzt wurde, daß im Fall der Arbeitslosigkeit das Arbeitsamt als "Ersatzarbeitgeber" in der Verpflichtung steht und daher wie jeder andere Arbeitgeber auch den Lohn in voller Höhe weiterzahlen muss.
von Olronga am 12.10.2010 23:03h

20
Chaidy
@Trine85
ne sonst hätte ich ja auch eins bekommen war in der selben situation.
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 23:00h

19
Trine85
@Maxi2506
ja das stimmt. mein berater wollte auch ein BV... leider ist das mit dem AA nicht ganz einfach, aber bei einer FG ein BV zu bekommen weiss nicht ob das überhaupt geht.
von Trine85 am 12.10.2010 22:58h

18
Klaerchen09
@Olronga
das ist schon richtig, aber sie hat doch gar keinen Arbeitgeber oder?
von Klaerchen09 am 12.10.2010 22:58h

17
Chaidy
@Olronga
das wird sie denk ich aber so lang kein driftiger grund ist bekommen.
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 22:58h

16
Olronga
Bin von mancher Aufgeschlossenheit begeistert!
Bei einem Beschäftigungsverbot ist der Arbeitgeber zur weiteren Lohnfortzahlung verpflichtet! Bei einer Krankschreibung gibt es die Lohnfortzahlung für 6 Wochen, danach übernimmt die Krankenkasse! Wer schon einmal in dieser Situation war, weiß das Krankenkassen diesbezüglich nicht die schnellsten und erst recht nicht die einfachsten Ansprechpartner sind! Die Zahlungen werden außerdem noch einmal nach unten geschraubt! Ein BV ist daher die einfachste und finanziell gesehen bessere Lösung! Meine Freundin hat im übrigen keine Angst vor Arbeit, von daher wäre ich dankbar, wenn nur Rückantworten kommen, die uns helfen!
von Olronga am 12.10.2010 22:55h

15
Chaidy
@Maxi2506
genau sow ie du sagst wars bei mir auch!
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 22:55h

14
Maxi2506
@Trine85
Ein AA muß einen auch nicht in alle Maßnahmen schicken...sondern nur solche die sie als ss machen kann! Mit einem Vermerk "schwanger" ists meist getan! Dafür brauchen sie hier bei uns aber keine BV oder Krankschreibung LG
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 22:54h

13
florabini
wenn es ihr gut geht
warum soll sie den nicht arbeiten gehen?das verstehe ich nicht.wenn sie jetzt vorher eine frühgeburt gehabt hätte und die gefahr wieder besteht verstehe ich das.aber wegen einer fehlgeburt...ne.meine freundin hatte letztes jahr auch eine fehlgeburt.jetzt ist sie im 7 monat schwanger und arbeitet immer noch, sie ist altenpflegerin!sie darf nur nicht mehr heben, sonst macht sie aber noch alles, was ja auch ok ist
von florabini am 12.10.2010 22:51h

12
annimausi1986
hi
soll froh sein wenn sie kein bv bekommt ...weil wenn sie arbeitslos ist und eine bv bekommt hat sie kein anspruch mehr aufs arbeitslosengeld...und warum weil sie nicht vermittlungsfähig ist.... allgemein kann sie auch mit einer risikoschwangerschaft arbeiten ich hatte letztes jahr auch eine risikos. und habe in meinem job als krankenschwester bis zum ende hin gearbeitet
von annimausi1986 am 12.10.2010 22:50h

11
Trine85
Hallo!
das AA verlangt, so war es bei mir, bei Risiko ein BV! wenn es das nicht gibt soll der FA krankschreiben. auch wenn man Arbeitslos ist muss man eine krankschreibung, oder ein BV vorlegen. es geht nicht immer darum das man nicht arbeiten will, sonder das die berater einen nicht mehr in alle massnahmen stecken dürfen. lg
von Trine85 am 12.10.2010 22:50h

10
Widi
@chaidy
Eben das mein ich ja... kein Grund nicht zu arbeiten!
von Widi am 12.10.2010 22:46h

9
luca24
Hallo
bei einer Risikoschwangerschaft wird man lediglich anders überprüft. Das heißt, man muss öfters zum FA zur Kontrolle oder wird auch, je nach Arbeit evtl krankgeschrieben oder bekommt ein BV. Solange man aber einer "risikofreien" Beschäftigung nachgehen kann, ist alles in Ordnung. LG
von luca24 am 12.10.2010 22:45h

8
Klaerchen09
@Widi
oh je, das ist dabei wohl das Risiko... @Olronga Mit ihrer Vorgeschichte muss sie halt besonders auf sich aufpassen, das heißt doch aber nicht, dass sie die ganze Zeit zu hause auf dem Sofa sitzen bleiben soll. Schwanger sein hindert nicht beim arbeiten, wenn die Tätigkeit entsprechend ist.
von Klaerchen09 am 12.10.2010 22:45h

7
Chaidy
@Widi
naja dann soll sie in der ss noch ein paar monate arbeiten gehen. ich wär froh gewesen wenn ich was gefunden hätte.
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 22:43h

6
HelenaundEric
RE
Bei einer Risiko-Schwangerschaft darf man arbeiten gehen!
von HelenaundEric am 12.10.2010 22:43h

5
Chaidy
hi
jemand der arbeitslos ist braucht kein BV. und so leid es mit tut mit der fehlgeburt aber desshalb bei der nächsten ss krankschreiben oder gar bv geben so lang nichts arges vorliegt versteh ich nicht.
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 22:42h

4
Widi
@klaerchen09
Wahrscheinlich weil das Arbeitsamt kommt und sagt sie solle noch arbeiten!
von Widi am 12.10.2010 22:41h

3
Maxi2506
Sorry aber ich verstehe das grade nicht
Beschäftigungsverbot...Arbeitslose??? Bitte kläre mich auf:-) Ach ja auch bei einer Risikoss kann man arbeiten gehen...! LG
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 22:40h

2
Klaerchen09
wofür
braucht sie denn als Arbeitslose ein BV?
von Klaerchen09 am 12.10.2010 22:39h


erste | «| 1| 2| 3| » | letzte
(von 3 Seiten)

Ähnliche Fragen





Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot?

24.11.2010 | 10 Antworten





Benutzername
Passwort