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Kein Beschäftigungsverbot trotz Risikoschwangerschaft?

Olronga
Meine Freundin ist ratlos. Anfang diesen Jahres hatte sie traurigerweise eine Fehlgeburt. Nun ist sie wieder schwanger und hat aufgrund der Vergangenheit eine Risikoschwangerschaft. Ihre FÄ schreibt sie aber nur krank und gibt ihr nicht das Beschäftigungsverbot, mit der Begründung, daß man als Arbeitslose keinen speziellen Gefahren ausgesetzt ist, die das Beschäftigungsverbot rechtfertigen würden. Aber bei einer Risikoschwangerschaft aufgrund einer vorherigen Fehlgeburt ist es doch egal ob man Friseur, Gärtner oder Bürokraft ist; oder?
von Olronga am 12.10.2010 22:37h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
oder

41 Antworten

41
gina87
..
was aber kaum jemand machen wird, da man ja keine finanziellen einbußen durchs AV hat...außer man machts weil man nich solang zuhause hocken will ein BV heißt totales beschäftigungsverbot...sprich KEINE arbeit..ne altenpflegerin die n BV bekommen hat durch den arzt, darf dann nich zb währenddessen irgendwo im büro sitzen oder so BV heißt BV und gilt für alle arbeiten... naja krankschreibung halt krankschreibung...dauert die gleiche erkrankung mehr als 6 wochen an, greift nach den 6 wochen das krankengeld der kasse ansonsten zahlt halt der AG oder eben bei deiner freundin das Amt weiter , auch wenn sie länger als 6 wochen krankgeschrieben is mit immer anderen gründen
von gina87 am 13.10.2010 10:24h

40
gina87
...
aber nur wegen der risiko-ss aufgrund einer vorherigen FG wird es kein BV...wofür auch...ein BV wird meist erst dann ausgestellt wenn die jeweiligen arbeitsverhältnisse der schwangeren unzumutbar für sie sind, weil sich der AG zb nich ans gesetz hält und die schwangere dennoch mit zb giftigen stoffen arbeiten lässt, oder die schwangere nur stehend arbeiten muss usw usw...oder es keine andere möglichkeit die schwangere anderwertig zu beschäftigen als vorher und daher ein BV nötig wäre... es gibt auch AV welches vom arbeitgeber ausgesprochen wird, wenn dieser sich zwar ans gesetz halten will, es aber nich kann und der schwangeren daher ein AV ausstellt und von sich aus sagt das er sie in ihrem zustand nich weiter beschfäftigen möchte da zahlt den lohn weiterhin der AG, kriegt diesen aber von der kk wieder.... ein AV gilt auch nur für die EINE arbeit, die unzumutbar is vom AG aus...mit zustimmung des AG, darf sich die frau während des AV auch woanders nen job suchen
von gina87 am 13.10.2010 10:19h

39
gina87
....
bei dem krankengeld kommt es aber drauf an wegen was krankgeschrieben wurde....es MUSS ein und dieselbe sache sein wegen der man krankgeschrieben wird, um nach 6 wochen das krankengeld von der kasse zu kriegen....wird immer wegen was anderem krankgeschrieben, oder halt nach 6 wochen wegen was anderem, sodass quasi ein krankheitsgrund nich fortwährend mehr als 6 wochen vorliegt sondern immer andere, zahlt das amt weiter, weil da dann KEIN krankengeld der kasse greift... ansonsten verhält es sich bei krankschr, wie beim arbeitsverhältnis: Wird der Arbeitslose während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig krank, sind die Pflichten des Arbeitslosen ähnlich wie bei einem Arbeitnehmer in einer Beschäftigung. Die Krankenscheine müssen innerhalb von 3 Tagen an die Agenturen für Arbeit geschickt werden. Die Leistungen der Agenturen für Arbeit werden für 6 Wochen weiter gezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitsunfähigkeit während des rechtmäßigen Leistungsbezuges eingetreten ist. Eine Leistungsfortzahlung kommt auch in Betracht bei Arbeitsunfähigkeit wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation, nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch oder bei stationärer Behandlung. Eine Leistungsfortzahlung erfolgt demnach nicht, wenn •die Arbeitsunfähigkeit vor Leistungsbeginn oder •während einer Zeit eingetreten ist, für die der Anspruch auf Leistung ruht (zum Beispiel während einer Sperrzeit
von gina87 am 13.10.2010 10:10h

38
gina87
....
also: das arbeitsamt is im falle von arbeitslosigkeit quasi der arbeitgeber....bei einem BV, aus welchen gründen auch immer, darf das amt dem leistungsbezieher die zahlungen von alg1 oder hartz4 NICHT verwähren....da greift die "lohn"fortzahlung vom arbeitgeber so wie es bei einem BV in nem normalen arbeitsverhältnis auch wäre.....sprich keine zahlung von der krankenkasse bei ner krankschreibung während der arbeitslosigkeit verhällt es sich wie folgt:Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, erhalten Sie bei Pflichtversicherung nach Ablauf dieser Zeit in der Regel Krankengeld von Ihrer zuständigen Krankenkasse in Höhe des Betrages, der Ihnen zuletzt als Leistung von der Agentur für Arbeit gewährt wurde. Die Krankenkasse wird durch das Arbeitsamt ebenfalls informiert. Damit ist der Leistungsbezug beim Arbeitsamt beendet. Nach dem Ende des Bezugs von Krankengeld müssen Sie sich für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld erneut persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, d.h. es muss eine erneute Arbeitslosmeldung und Antragstellung durch den Arbeitslosen bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Diese Antragstellung sollte spätestens am ersten Tag nach dem Krankengeldbezug, also einen Tag nach dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit erfolgen
von gina87 am 13.10.2010 10:05h

37
liebeszicke88
hmmmmm
also mit dehm bv kenne ich das nicht habe auch keine krankenmeldung beckommen ich hatte zwei tage nach dehm ich zur untersuchung ausehm kh kamm einen termin beim aa und der hatt sich natürlich meinen mutterpass angeschaut und sagte dann das seh das arbeitsfehrhältniss einstellen weil risiko schwangerschaft drinne steht was ich wieder rum schade fand weil ich keine lusst hatte zuhause zu hängen na ja jetz weiß ich auch warum ich es nicht machen sollte seit dehm bin ich mindenstens alle drei wochen im kh weil sich bei mir was verschlächtert also an deiner stelle würde ich deine freundin noch mal genau fragen aber wenn seh nicht arbeiten geht braucht sie eigendlich ja beides nicht
von liebeszicke88 am 12.10.2010 23:34h

36
Chaidy
@Loonetta
neeeeee bist du nicht
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 23:33h

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Loonetta
@Chaidy
Ja, so denke ich mir das auch...dann bin ich doch noch nicht total auf den Kopf gefallen!!! :-) Danke! LG
von Loonetta am 12.10.2010 23:25h

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Olronga
Danke euch!
Nach euren doch meist guten Meinungen, werd ich sicher noch mal meine Freundin befragen um genau heraus zukriegen, was der Grund ihrer Krankschreibung ist. Nach euren Aussagen, kann ja nun nicht unbedingt nur die Vorgeschichte der Grund sein, was ich Gott sei Dank, nicht beurteilen konnte. Fakt ist trotzdem: Gäbe es Arbeit, würde sie die machen, sie steht unter mächtigem Stress, der im übrigen auch ohne Arbeit auftreten kann!
von Olronga am 12.10.2010 23:23h

33
Chaidy
@Loonetta
ne siehst du richtig. mein betreuer beim aa meinte danals zu mir das sie mir keine stellen zusenden da ich schwanger nicht vermittelbar bin.
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 23:23h

32
Loonetta
...
Und in erster Linie ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Bedingungen am Arbeitsplatz für die schwangere anzupassen...sollte das nicht möglich sein dann greift erst ein BV. Der Arbeitgeber muss sich da an die Gesetze halten. Und wenn deine freundin das AA als arbeitgeber hat, sprich derzeit keiner Beschäftigung nachgeht, dann brauch sie weder nen BV noch ne AU....wüsste zumindest nicht wozu...auch wenn sie im schwangeren Zustand sicherlich schwer bis garnicht zu vermitteln ist...AA zahlt ja weiter....oder sehe ich das jetzt komplett falsch???
von Loonetta am 12.10.2010 23:21h

31
queenilly
Achso,
bei mir ist extra eine Dame vom Gesundheitsamt in die Firma gekommen und hat das BV eingeleitet.
von queenilly am 12.10.2010 23:19h

30
Maxi2506
@Olronga
Der Unterschied ist der das bei einer Krankschreibung immer neu geprüft wird...und immer neu ausgestellt wird Bei einem Beschäftigungsverbot ist das nicht so...einmal ausgestellt bleibt es bestehen ohne überprüft zu werden oder neu ausgestellt zu werden! Ich denke wie du sagst das es gründe gibt für die Krankschreibung...aber scheinbar keine für ein BV...so sollte das deine Freundin akzeptieren :-) Warum pocht sie denn so auf ein BV? Du sagst ja selbst "theoretisch egal ob Krankenschein oder BV" LG
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 23:18h

29
queenilly
...
Hallo, ich hab selber ein BV bekommen weil ich in ner Kunststofffirma gearbeitet hab. Und meines wissens, wie schon geschrieben wurde, wird nur ein BV ausgeschrieben wenn eben giftstoffe vorhanden sind oder eine akute Gefahr auf eine Frühgeburt besteht oder eben Tätigkeiten ausgeübt werden müssen die mit schwerem tragen usw. zu tun haben.Lg
von queenilly am 12.10.2010 23:16h

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Loonetta
@Olronga
Vielleicht gibt es ja noch andere Gründe...aber wegen einer vorhergegangenen FG ist sie doch nicht krankgeschrieben worden...kann ich mir zumindest nicht vorstellen....
von Loonetta am 12.10.2010 23:15h

27
florabini
wie soll den
der arzt ein beschäftigungsverbot begründen?????wenn es keinen grund gibt kann er sich doch keinen ausdenken. ich hatte 8 wochen ein beschäftigungsverbot, obwohl ich in der ambulanten pflege gearbeitet habe!ich war vom 5 bis zum 7 monat zuhause weil es mir nicht gut ging, mußte dann aber wieder los, was auch ok war weil es mir wieder besser ging. ich will damit nur sagen das es selbst wenn man arbeitet es schwer ist sowas zu kriegen, als arbeitslose sehe ich da gar keinen grund
von florabini am 12.10.2010 23:14h

26
Maxi2506
@Loonetta
So sehe ich das auch :-) LG
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 23:12h

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Olronga
@trine85
Die FÄ hat sie auf alle Fälle krank geschrieben und das auch ohne Aussicht auf Gesundschreibung bis zur Geburt. Demnach denk ich gibts Gründe! Ist es da nicht theoretisch egal ob Krankenschein oder BV?
von Olronga am 12.10.2010 23:11h

24
Loonetta
@Olronga
Na ist doch schön das das so ist...aber warum sollte denn nun in diesem Fall ein BV gerechtfertigt sein??? Eine Fehlgeburt ist sicherlich schrecklich...aber für die neue schwangerschaft sehe ich dennoch keinen grund ein BV auszustellen....
von Loonetta am 12.10.2010 23:06h

23
Chaidy
.
naja was hat denn das aa gesagt, braucht sie eines oder nicht? nur weil es eine risikoss ist braucht man kein bv.
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 23:06h

22
Maxi2506
@Trine85
Ich kenne keine die wegen einer Fehlgeburt eins bekommen hätte Wegen der Gefahr einer Frühgeburt, vorzeiteigen wehen, absoluter Stress, gefährlicher Stoffe, starke körperliche Beanspruchung...ja...aber sonst ...hmmmm Schwanger sein, auch risikoschwanger bedeutet nicht krank oder arbeitsunfähig sein! LG
von Gelöschter Benutzer am 12.10.2010 23:04h


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