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Verkürzt arbeiten statt Beschäftigungsverbot oder dauerkrank

sinead1976
sinead1976
09.06.2013 | 7 Antworten
Wer kennst sich damit aus?

Ich bin jetzt in der 26.SSW und müsste noch 5 Wochen arbeiten (weil wir dann sowieso Sommerferien haben)

Ich wollte eigentlich bis zum Schluß auf Arbeit gehen.
In meinem Job würde ich jederzeit sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen- will ich aber nicht.

Jetzt merk ich aber, wie es doch immer mehr an mir zehrt ... die 3.SSW steckt man doch nich mehr so einfach weg.
Ich komme spätestens nach 2-3 Stunden an meine Grenzen, muss aber 7-8 Stunden fast täglich arbeiten. Dazu noch Haushalt und meine beiden Großen (5 und fast 9)

Letzte Woche war ich zu Hause, hab viel geschlafen und gemerkt, dass jede kleine Anstrengung schon zu viel ist.

Montag und Dienstag muß ich mit der Kleinen wegen Bronchitis eh zu Hause bleiben.
Aber es graut mir regelrecht schon vor Mittwoch.


Weiß jemand, ob es in der Schwangerschaft eine Möglichkeit gibt, dass man statt Beschäftigungsverbot nur verkürzt arbeitet - ohne auch finanzielle Einbußen zu haben?

verkürzt zu arbeiten wäre sicher kein Problem- können wir uns aber finanziell nicht leisten. Beschäftigungsverbot würde ich dagegen ja bei voller Bezahlung kriegen.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
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7 Antworten

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1 Antwort
na dann doch lieber beschäftigungsverbot . zwecks vollem gehalt. oder aber du besprichst die lage mit dem arbeitgeber . wo ich aber denke, das dieser dir nicht das gehalt zahlt, was du dir bei verkürtztem arbeiten vorstellst
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.06.2013
2 Antwort
Verkürzt arbeiten bei gleichem lohn kannste schon mal vergessen. Mach ein BV, dass bekommt dir und deinen kinder viel besser. Nimm was dir zusteht.. "totmachen" tust du dich dann mit dreien noch oft genug.
susepuse
susepuse | 09.06.2013
3 Antwort
hab jetz mal selbst ein bissl gegooglet . und gefunden, dass man auch ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot kriegen kann. Dann kann der Arzt bestimmte Tätigkeiten verbieten oder die Arbeitszeit auf eine bestimmte Stundenzahl begrenzen. Werde das mal mit meiner Ärztin besprechen
sinead1976
sinead1976 | 09.06.2013
4 Antwort
Wenn Du ein BV hast bekommt der Arbeitgeber das Geld von der Knappschaft zurück. Würde ich an Deiner Stelle so machen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.06.2013
5 Antwort
man kann sich auf die hälfte der stunden die man täglich arbeitet ein eingeschränktes beschäftigungsverbot holen . bekommt jedoch das volle gehalt . oder dann komplettes verbot und auch das volle gehalt bis zum schluss . musste es selbst so machen und bereue es nicht, war zum wohl des kindes und die richtige entscheidung . wenn dem kind was passiert oder dir, das ist keine arbeit der welt wert . war auch uneinsichtig und hätte es fast verloren . denk an dich und das kleine . es entstehen dir keine nachteile und dein AG kann dir gar nix, das ist ein ärztliches attest . alles gute für euch .
fienchen1978
fienchen1978 | 09.06.2013
6 Antwort
Wenn du arbeiten möchtest noch die halbe zweit sag das dem Arzt so dann schränkt er dich nur ein ;)
mami0813
mami0813 | 09.06.2013
7 Antwort
@sinead1976: Es gibt tatsächlich ein Teil-Beschäftigungsverbot. Eine Arbeitskollegin nimmt dies in Anspruch. Sie kommt täglich für 4h arbeiten und bekommt volles Gehalt. Eine schöne Rest-Schwangerschaft
andrea251079
andrea251079 | 09.06.2013

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