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Muss man den vater angeben?

lotte2012
lotte2012
01.04.2013 | 21 Antworten
hallo liebe mamis,

ich vielleicht eine ungewöhnliche frage aber die ist für mich sehr wichtig.

muss ich den leiblichen vater angeben nach der geburt von meinem baby?

musste mich nie fragen aber nun ist es so weit da der vater des babys in meinem bauch nicht ohne geworden ist nach der trennung.

er meldet sich nicht ein mal mehr was ichpersönlich gut finde dan habe ich kein theater mehr. aber wenn die kleine da ist hat sie ja auch ein recht auf ihren vater aber will man einem kind so einen vater antun der spielsüchtig ist und anderweiter probleme hat! ich weis es nicht hat da einer erfahrungen mit!

ich bitte euch mir keine vorurteile an den kopf zu schmeißen den keiner weis wie die situation ist :-(
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21 Antworten

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1 Antwort
ja sicher musst du den angeben..ausser du weißt nicht wer es ist..dann steht vater unbekannt . er muß aber sowieso die vaterschaft anerkennen lassen. das brauchst du auch für alimente
keki007
keki007 | 01.04.2013
2 Antwort
zahlen wird er eh nie können. für seinen 1. sohn zahlt er keinen einzelnen zent und interessiert sich nullfür ihn.
lotte2012
lotte2012 | 01.04.2013
3 Antwort
@lotte2012 ob können oder nicht . er muß! und wenn er net zahlt..bekommst du es vorgschossen vom land..und er muß es zurückzahlen.
keki007
keki007 | 01.04.2013
4 Antwort
Die Frage ist mit Sicherheit nicht ohne, denn die sollte man sich einfach nicht stellen. Natürlich solltest du den Vater angeben. Dein Kind hat ein Grundrecht zu wissen woher es kommt, wer seine Eltern sind, wo es abstammt. Du kannst es rein gesetzlich gesehen auch verweigern und Vater unbekannt angeben - damit verbaust du deinem Kind aber seinen Ursprung. Der vater wird zwar kein Recht haben das Kind zu sehen, er wird aber auch von seinen Pflichten entbunden für das Kind zu sorgen - zumindest in finanzieller Hinsicht. Egal, ob das der Fall ist - egal, ob reich oder hoch verschuldet - du solltest als Mutter deinem Kind nicht die Hälfte von seinem ursprung nehmen. Behalte das alleinige Sorgerecht und alles weitere wird sich geben. Entscheide im Sinna für dein Kind und nicht aus egoistischen Gründen. Spielsucht ist zwar doof, kann aber angegangen werden, wenn die Motivation für den Schuldner stimmt - nimm ihm die bitte nicht und deinem Kind nicht die Cahnce zu wissen woher es stmmt
Solo-Mami
Solo-Mami | 01.04.2013
5 Antwort
deshalb stelle ich ja hier auch diese frage um andere meinungen zu hören. das ist ja das was mir durch den kopf geht ich will meiner kleinen auf keinen fall den vater nehmen bzw das sie nicht weis von wem sie abstammt. wiederrum bin ich ein adoptivkind und habe damit jetzt noch zu kämpfen mit 22 jahren obwohl ich meine leiblichen eltern kennengelernt habe. wierrum möchte ich sie als mama schützen vor entteuschungen.
lotte2012
lotte2012 | 01.04.2013
6 Antwort
Wer weiß wie die Situation mit dem kindsvater in ein paar Jahren aussieht . vielleicht hat er sich geändert und der Vater ist unbekannt. Und nach 5 oder 6 Jahren kannst du nicht mal eben zum Jugendamt gehen und sagen "danke dass ihr so viele Jahre gezahlt habt weil der Vater unbekannt war aber mir ist jetzt eingefallen wer es ist und ich will ihn eintragen lassen". Das gibt mächtig Stress. Rechtlich gesehen ist es sogar verboten, das wissen wer der Kindsvater ist zu verheimlichen. Der Vater soll ja nur namentlich in der Geburtsurkunde stehen - ob er sich dann kümmert oder zahlt ist eine andere Sache. Irgendwann will deine Tochter ihren leiblichen Elternteil kennenlernen.
-kico-
-kico- | 01.04.2013
7 Antwort
da kann ich dir helfen! Denn bei meinem Patenkind war es auch so . Du bist nicht gezwungen, du musst den leibl. Vater nicht angeben! Dann hat er keine Rechte, aber somit auch keine Pflichten! Wenn du ihn nicht angibst, muss dir halt klar sein, dass du auf alles verzichten musst, auch auf Unterhalt oder Unterhaltvorschuss . Die Mama von meinem Patenkind hatte damals bei der UVG Stelle auch angegeben, dass der Vater unbekannt ist, da es ein One Night Stand besoffen nach einem Disko Abend mal war, aber es wurde hart nach gegangen vom Jugendamt und mehrere Vaterschaftstest gemacht, wo das Jugendamt einen leibl Vater evtl sah, wegen dem Unterhalt ! Und jetzt nach 5 Jahren ist rausgekommen, dass es nur gelogen war und sie von anfang an wusste, wer der leibl Vater ist, jetzt hat sie ne mega Geldstrafe bekommen! Kann dir also nur empfehlen, wenn du auf Unterhalt freiwillig verzichtest und auch kein Harz4 oder so bekommst, dann brauchst du ihn nicht angeben! Ansonsten schon !
jungeMama1
jungeMama1 | 01.04.2013
8 Antwort
Also, wenn du so viel verdienst, oder ansonsten gut situiert bist, dass du in den nächsten Jahren keinerlei Leistungen vom Amt beziehst, dann ist zumindest der 1. Punkt irrelevant. 1. Gibst du beim Standesamt an, das der Vater unbekannt ist, beantragst aber Unterhalt bei JA - was du bei Hartz4-Bezug definitiv machen musst, da es verrechnet wird - wird das JA definitiv prüfen, ob du tatsächlich nicht weißt, wer der Vater ist, einfach um Leistungsbetrug aus zu schließen. Solltest du dich da verplappern, wirds Geld entsprechend gekürzt . 2. Du stehst immer als absolute Schlampe da, die wahlweise am Bahnhof stand, oder einfach jeden mit nach Hause nimmt. 3. Der Eintrag "Vater unbekannt" wird immer in den Papieren deines Kindes stehen und z.B. wird genau das auch bei ner standesamtlichen Hochzeit laut vorgelesen . Fänd ich fürs Kind peinlicher, als wenn da nen Name verlesen wird, den keiner kennt . 4. Erbberechtig ist dein Kind dann auch nicht mehr., ,
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 01.04.2013
9 Antwort
also als absolute schlampe würde ich bestimmt nicht da stehen und wenn das andere denken pech gehabt da stehe ich drüber. den die beziehung war nicht kurz aber anderes thema. also im großen und ganzen sollte ich den kindesvater angeben sonst würde ich mir so weniger stress machen als wenn ich ihn nicht angebe!! habe ich die nachrichten jetzt im algemeinen richtig verstanden! :) wenn ich das alleinige sorgerecht habe was ja nach der geburt der fall ist es sei den es hat sich was geändert!! hat er aber trotzdem dann das recht das baby zu sehen richtig??
lotte2012
lotte2012 | 01.04.2013
10 Antwort
Das Problem ist auch, was machst du wenn der Kindsvater einen Vaterschftstest verlangt? Dann wird rauskommen das du gelogen hast und kommst wegen Urkundenfälschung dran. Das wurde mir damals vom Gericht so gesagt.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 01.04.2013
11 Antwort
Ja du hast nach der Geburt das alleinige Sorgerecht. Er als Vater hat ein umgangsrecht, bzw besuchsrecht. Ich weiß aber nicht, ab wann das durchzuführen ist Kann mit nicht vorstellen, dass du einen Säugling "dem Vater mitgeben musst"
-kico-
-kico- | 01.04.2013
12 Antwort
also mit geben würde ich das baby nie das würde er leider nie hin bekommen
lotte2012
lotte2012 | 01.04.2013
13 Antwort
@lotte2012 Denke mal, dass wenn er sich nicht um sein erstes Kind kümmert, wird er sich auch nicht um das andere kümmern wollen.
-kico-
-kico- | 01.04.2013
14 Antwort
Den Namen würde ich angeben. Du erhältst trotzdem erstmal das alleinige Sorgerecht. Du bekommst sonst keinen Unterhalt bzw.Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Denn diese schreiben als erstes den Kindsvater an, um zu schauen, ob dieser nicht in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen. Ob er das macht oder nicht, ist die 2.Frage. Was hast du zu befürchten, wenn drin steht, wer der Vater ist? Dann musst du halt Prioritäten setzen, was dir wichtiger erscheint.
Sonne121210
Sonne121210 | 01.04.2013
15 Antwort
Ach ja und lass dich nicht beirren, wegen der Spielsucht ect.- wenn er jetzt schon keinen Kontakt zu dir aufnimmt und auch noch andere Probleme zu bewältigen hat, dann verliert er auch jegliches Anrecht auch nur irgendeinen Kontakt aufzubauen. Das war bei mir ähnlich. Keine Sorge- Kindeswohl geht immer vor.
Sonne121210
Sonne121210 | 01.04.2013
16 Antwort
wenn du keinen vater angibtst bekommt du auch kein geld. wenn du den vater angibst und er kann nicht zahlen zahlt das jugendamt erst vorraus und somit macht der vater schulden die wenn er geld verdient abbezahlen muss
Irgendwann92
Irgendwann92 | 01.04.2013
17 Antwort
Dein Kind hat nicht nur recht auf einen Vater sondern vor allem auf das Geld was dieser Zahlen muss . Daher würde ich es mit sehr gut überleben . Die Umgangsrecht Regelung macht ihr dann zusammen mit dem Jugendamt . Aber das er dir nichts zahlen muss das würde ich mir gut überlegen wenn ich du wäre .
mami0813
mami0813 | 01.04.2013
18 Antwort
Ich weiss es von ner Freundin, die steckte in dem selben Schlamasel wie du. Wollte den Vater unbedingt nicht angeben und und und . letztentlich wurde der Druck vom JA auf sie so gross, das sie es sagte. Ich mein die Stadt will ja auch das UVG wieder zurück UND als alleinerziehende bist du wirklich drauf angewiesen.
DianaSR86
DianaSR86 | 01.04.2013
19 Antwort
was sind denn "anderweiter Probleme"? das Kind hat ein recht darauf zu wissen wer sein vater is und auch, dass dieser auch in den jeweiligen Dokumenten erfasst is..vom unterhalt und umgangsrecht mal abgesehen . is er nich leistungsfähig und willst du trotzdem Geld vom amt fürs Kind, stehst DU in der Beweispflicht das der vater wirklich unbekannt is..einfach unbekannt angeben und dann hoffen, dass es Geld gibt, is nich..und musst du mal hartz4 beziehen, was heute schneller passieren als man gucken kann, is der unterhalt/unterhaltsvorschuss auch gefragt, weil das ja nunmal Geld is, was dir/dem Kind zusteht und da sein müsste, was dann mit dem alg2 verrechnet wird..schlimmstenfalls kriegste da dann nur nen appel und ei und musst davon leben, obwohls, zumindest ne Zeitlang mehr sein könnte, wenn Unterhaltszahlungen, egal ob direkt vom vater oder vom JA fließen.. und n umgangsrecht hat er nunmal auch, auch wenn das Sorgerecht allein bei dir liegt..und wie man den umgang gestaltet, kann man
gina87
gina87 | 02.04.2013
20 Antwort
ja dann entscheiden, wenn es so weit is . wer weiß was in xy jahren is . und solange keine kindswohlgefährdung vorliegt, wirst du und auch kein anderer, ihm das umgangsrecht verweigern können..und wenn der schlimmstenfalls begleitet von dir oder jemandem vom JA stattfindet..verbieten kann man ihm den aber nich..so scheiße das auch is mit seiner spielsucht
gina87
gina87 | 02.04.2013
21 Antwort
also adresse kann ich eh nicht angeben da er obdachlos ist momentan. andere weitere probleme möchte ich hier nicht wirklich erwähnen da es ja nicht wirklich um die probleme geht. ich habe mich dazu entschieden ihn als vater das anzugeben und wenn er es zu lässt und ich ihn erreiche das alles vor der geburt zu klären mit der vaterschaftsanerkennung. den ihr habt recht das baby hat dan die erbansprüche und auch das unterhalts geld das stimmt schon. da kann ich mal sehen das ich davon nicht so die ahnung habe. vielen dank an euch mit euren fleisigen beiträgen und der information. ich hoffe ja ein wenig das er sich auch nicht drum kümmern will bzw wird nur hat er sich immer ein mädchen gewünscht nun nun wird es halt auch eins. naja muss erst mal schauen ob ich ihn überhaupt erreiche wegen der sache da er ja nichts rein garnichts mehr hat.
lotte2012
lotte2012 | 02.04.2013

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