Bin in der 19.SSW. Habe beim Sozialbürgerhaus angerufen wegen Leistungsansprüchen in der SS, wie Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung. Vorher war ich natürlich schon bei Pro Familia, die mich dann mit dem ausgefüllten Zettel weiter ans Sozialbürgerhaus geschickt hat um eine Vorprüfung vorzunehmen. Nun meinte meine Ansprechpartnerin dass ich vorher Arbeitslosengeld beantragen muss. Auf meine Frage ob eine Studentin überhaupt Anspruch darauf hat konnte sie mir keine Antwort geben.
Vielleicht war jemand von euch in der selben Situation und kann mir helfen? Bin derzeit noch auf dem Dolmetscher Institut dass ich Ende Juli beenden werde. Vorher werde ich wahrscheinlich noch kein Arbeitslosengeld 2 beantragen dürfen- aber nach meinem Studium? Habe noch nie richtig gearbeitet. Habe nur einen 400 € Job den ich bei behalten möchte. Möchte das erste (halbe) Jahr Zuhause sein... Und wie ist das jetzt mit meinem Antrag bei "Mutter und Kind Stiftung" welchen ich bei Pro Familia beantragt habe? Kann dieser auch ohne Vorprüfung vom Sozialbürgerhaus bewilligt werden? Verstehe nämlich nicht was es damit zu tun hat...
Hoffe man kann meinen Text einigermaßen verstehen ;)
Würde mich sehr über (sachliche) Antworten freuen!
von Nele91 am 19.01.2012 15:22h
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http://www.sozialleistungen.info/themen/studieren-mit-kind.html
von gina87 am 19.01.2012 16:29h
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@wossi2007 Dankeschön! War ne hilfreiche Antwort! Man wird schon am Telefon immer sehr mies behandelt (obwohl man doch nur Antworten haben möchte) deshalb wollt ich mich erstmal so erkundigen bevor ich nochmals irgendwo anrufe bzw. aufkreuze ;)
von Nele91 am 19.01.2012 16:27h
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@wossi2007 Dankeschön! War ne hilfreiche Antwort! Man wird schon am Telefon immer sehr mies behandelt (obwohl man doch nur Antworten haben möchte) deshalb wollt ich mich erstmal so erkundigen bevor ich nochmals irgendwo anrufe bzw. aufkreuze ;)
von Nele91 am 19.01.2012 16:02h
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@Nele91
als Student bekomt man elterunabhängiges BAföG, war bei mir jedenfalls damals so.
Aber sei froh, da musste nichts zurück zahlen.
von wossi2007 am 19.01.2012 15:58h
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Danke schonmal für die Antwort. Bafög bekomme ich leider nicht da meine Eltern zu viel verdienen...
von Nele91 am 19.01.2012 15:51h
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Da dir als Studentin kein Hartz zu steht, da du BAföG bekommen könntest, sofern du welches beantragst, wirst du für Alg2 ein Ablehnungsbescheid bekommen. Mit dem du dann zu profamilia gehen kannst um Erstausstattung zu beantragen. Wobei ich nicht weiß ob du als Studentin darauf Anspruch hast.
von wossi2007 am 19.01.2012 15:31h
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Danke schonmal für die Antwort. Bafög bekomme ich leider nicht da meine Eltern zu viel verdienen...
von Nele91 am 19.01.2012 15:31h
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Arbeitslosengeld 2 kann ja jeder beantragen. Alg1 bekommst du nur wenn du vorher mind 1 Jahr berufstätig warst - 400€ Jobs zählen nicht. Aber ALG 2 kannst du auf jeden Fall beantragen. Würde ich tatsächlich auch schon recht zeitig machen, ämter sind ja nicht so die schnellsten. nicht dass du dann ohne geld da stehst.
von Sternstunden am 19.01.2012 15:30h
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für dich kannst du doch Bafög beantragen... so war es zumindest damals... für das Kleine wenn es da ist Hartz4/Kindergeld/Elligeld
von Passwort am 19.01.2012 15:29h
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