Rechtsanspruch Kindergartenplatz WICHTIG!
Eltern die gezwungen sind eine Tagesmutter zu nehmen obwohl das Kind 3 Jahre und einen Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz hat aber es an diesem Platz mangelt, darf man die Gemeinde/Stadt auf Entschädigung verklagen. Die Gemeinde ist gezwungen den Mehrbetrag für eine Tagesmutter auszugleichen. Dies ist ein Landesweites Urteil aus Mainz.
Tja der Staat hätte uns nicht für dumm verkaufen sollen und allein 2013 wird es in der Richtung Klagen hageln denn sie können ja die kitaPlätze nicht erreichen. Naja dafür das wir aber die Füsse still halten und keine Klagewellen kommen wedeln wir halt mit Geld vor der Nase und kommen mit dem Betreuungsgeld...Geld macht blind ;-)
von Amancaya07 am 27.06.2012 20:33h
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bei uns ist das ganz gut geregelt. einen rechtsanspruch auf einen betreuungsplatz hat man hier bei berufstätigkeit BEIDER oder EINES elternteile/s bei ALLEINERZIEHENDEN ab 1 jahr. entweder krippe oder tagesmutter, plätze für letztere werden auch über das jugendamt verwaltet und somit auch finanziell bezuschusst.
find ich schade, dass es in einigen regionen wirklich zu klagen kommen muss bzw wird. ist ja schon nervenaufreibend genug für die eltern, einen platz zu suchen, absagen zu kassieren und schlussendlich noch vor gericht zu ziehen.
von julchen819 am 27.06.2012 20:41h
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Bei uns ist das schon jetzt vollkommen normal, dass Tagesmütter oder private Kindergärten dann von den Gemeinden bezahlt werden, wenn keine Plätze vorhanden sind. Eine Alternative sind Tagesmütter meiner Meinung nach nicht
von Eleah am 27.06.2012 20:37h
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Geld macht blind u beruhigt die Meute.... DAS ist der Kapitalsimus.
von Gelöschter Benutzer am 27.06.2012 20:37h
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