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Darf Chef Anfrage auf Teilzeit ablehnen?

lysimam
lysimam
05.08.2010 | 10 Antworten
Hallo alle zusammen. Wollte ein Jahr nach Lysis Geburt wieder arbeiten gehen. Habe einen Krippenplatz volltags beantragt, der genehmigt wurde.
Dies bedeutet, dass meine Kleine 8-9 h betreut werden kann. Jedoch hat der Kindergarten nur bis 16.30/17.00 Uhr geöffnet. Meine normale Arbeitszeit beträgt 7.30 bis 16.30 Uhr. Wobei wir sonst fast immer länger arbeiten mussten. Würde es also nicht schaffen die Kleine abzuholen. Daraufhin habe ich bei meiner Abteilungsleiterin nachgefragt, ob es möchlich ist verkürzt bis 15.30 Uhr arbeiten zu können. Sie meinte sie müsste es sich noch durch den Kopf gehen lassen und mit unseren Chef sprechen. Jetzt meine Frage, darf der Chef mir die verkürzte Arbeitszeit verweigern? Habe sonst keinen für die regelmäßige Betreuung?
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10 Antworten

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1 Antwort
Arbeitszeit
Ja klar, kann der Chef dir die verkürzte Arbeitszeit verweigern, er ist nicht verpflichtet, dir das zu genehmigen.
Antje71
Antje71 | 05.08.2010
2 Antwort
hi
also zu mir hat mein personalchef gesagt das ein arbeitgeber eine teilzeitbeschäftigung nicht verweigern darf. er kann die aber woanders einsetzen wenn du in deinem ort oder bereich nicht grad gebraucht wirst aber er muss dir ne teilzeit genehmigen so werde ich es auch machen nach der geburt bleibe ein jahr daheim und dann geh ich auf teilzeit arbeiten.
BieneMaya1987
BieneMaya1987 | 05.08.2010
3 Antwort
....
ja darf er . wenn er nein sagt sagt er nein . und entweder du nimmst es so hin und musst gucken ob du das kind noch anderwertig nachm kiga betreuen lassen kannst, oder du kündigst und suchst dir was neues der AG is nich dazu verpflichtet nach der elternzeit arbeitszeiten an die bedürfnisse der mutter anzupassen
gina87
gina87 | 05.08.2010
4 Antwort
@BieneMaya1987
Einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Arbeitnehmer müssen Ihren Wunsch auf eine geringere Arbeitszeit drei Monate vorher ankündigen. Das Gesetz macht keine Vorgaben, wie die Arbeitszeit verkürzt werden muss. Arbeitnehmer und Arbeitgeber suchen dann einvernehmlich und gemeinsam nach einer Lösung, die den Interessen beider Partner gerecht wird. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber den Wunsch auf Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. und "betriebeliche gründe" könne alles mögliche sein . wenn er sie so braucht wie bisher dann is es so und fertig . MÜSSEN tut der AG gar nichts .
gina87
gina87 | 05.08.2010
5 Antwort
@gina87
doch sonst wäre es mir ja nicht noch extra gesagt worden von meinem personalchef und der war zig jahre da ist aber jetzt in rente gegangen und ich glaube der weiss schon was er sagt. und bei meiner firma ist das nun mal so das es der ag muss er muss mich zwar net in münchen z.b. beschäftigen er kann mich auch nach nürnberg oder so schicken wenn er mich in münchen nicht braucht das ist aber ziemlich unwahrscheinlich aber ich arbeite ja nicht umsonst bei der BAHN und da ist es zum glück so nur sollte man sich den vertrag dann befristen lassen bzw. die klausel auf teilzeit da man sonst keinen anspruch mehr hat wieder auf vollzeit dort anzufangen.
BieneMaya1987
BieneMaya1987 | 05.08.2010
6 Antwort
@BieneMaya1987
ja jut arbeitet aber auch nich jeder bei der bahn wos zig angestellte gibt . ich leite neben meinem chef auch die firma mit und wenn da einer ankommt und sagt er will auf teilzeit arbeiten gehen sag ich nee gibts nich und fertig..und genauso würd ichs auch machen wenn einer aus der elternzeit kommt . nen zweiten mann der dann arbeitet um die fehlenden stunden und arbeit fertig zu machen kann ich mir nich leisten, was schonmal n sehr wichtiger betrieblicher grund is jemanden die teilzeit zu verwähren . müssen tu ich als AG gar nichts was das angeht..und wenn ich meine gründe habe, soo banal sie auch sind is es nunmal so und fertig
gina87
gina87 | 05.08.2010
7 Antwort
...
gründe sind zb u.a. Betriebliche Ablehnungsgründe Betriebliche Organisation Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe Unverhältnismäßig hohe Kosten Sicherheitsfragen Überschreitung von Schwellenwerten tja also..teilzeit gibts nich wenn sowas is
gina87
gina87 | 05.08.2010
8 Antwort
@gina87
na da bin ich ja froh das ich bei der bahn arbeite und die so sozial und familienfreundlich sind. und es gibt mehr mamis bei uns die auf teilzeit arbeiten und denen wurde das noch nie verweigert.
BieneMaya1987
BieneMaya1987 | 05.08.2010
9 Antwort
@BieneMaya1987
tja die bahn hat ja auch mehr umsatz als n mittelstandsunternehmen . da liegen welten dazwischen . und ich kanns mir nich erlauben zig ersatzkräfte ranzuschaffen nur weil hinz und kunz auf einmal nur teilzeit arbeiten gehen kann oder will . das hat mit sozial und familienfreundlich nichts zu tun . was hab ich davon wenn die arbeit nich fertig wird und ich durch ersatzkräfte noch zusätzliche mehrkosten habe die nich ganz unerheblich sind für mich ich zahl für die paar leutchen schon haufen geld . da kommt teilzeit gar nich infrage.. wenn ma einer früher nach hause will gut okay . wird an urlaub angerechnet oder er arbeitet die zeit nach..weiß ich bleibt ma länger oder kommt ma n samstag vormittag und gut is . aber runtersetzen und für die fehlzeit dann ggf noch ersatz beschaffen weil die arbeit nich pünktlich fertig wird dadurch..nee sorry..so leids mir auch tut aber keine chance . und dabei geht es nich nur um meine existenz sondern die der ganzen firma einshl. der angestellten
gina87
gina87 | 05.08.2010
10 Antwort
@gina87
Jawohl
BieneMaya1987
BieneMaya1987 | 05.08.2010

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