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Jugendamt

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
27.07.2010 | 10 Antworten
hab mal ne frage .. wenn man einen falschen vater angibt - sprich beim vaterschaftstest kommt nach dem gerichtsverfahren raus dass er nicht der vater ist wird der mutter dann zur strafe das kind entzogen?
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10 Antworten

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1 Antwort
...
Kann ich mir jetzt nicht vorstellen. Warum sollten man da das Kind aus der Familie nehmen. Das schadet ja dem Kind nicht.
wavegotik
wavegotik | 27.07.2010
2 Antwort
Nee...
kann ich mir nicht vorstellen, dass das Konsequenzen hat! Egal ob man es schon vor dem Test wusste das es nicht der Vater ist .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.07.2010
3 Antwort
NEIN
könnte aber sein, dass Du auf den Kosten des Tests sitzenbleibst, wenn sie Dir die Falschmeldung nachweisen können LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 27.07.2010
4 Antwort
wenn es vorsätzlich war
hmm, das schlimmste was kommen kann, sind die Gerichtskosten und die Laborkosten
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.07.2010
5 Antwort
mir hat man erklärt,
wenn man falschen vater angibt, das verfahren selbst bezahlen darf . also . besser is die wahrheit
gismo88
gismo88 | 27.07.2010
6 Antwort
Die Kinder wird man einem nicht wegholen
denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun Aber es wird enorm teuer für denjenigen der gelogen hat . Gerichtskosten und der Test werden demjenigen dann in rechnung gestellt . es werden wohl mehrere Tausend Euro zusammenkommen Von der moralischen schuld wenn es vorsätzlich war will ich besser nichts schreiben . LG
Maxi2506
Maxi2506 | 27.07.2010
7 Antwort
hi
wenn du mit dem angegebenen vater eine vaterschaftsanerkennung gemacht hast und er dies auch nicht angezweifelt hat trifft dir in keinem die schuld
Teufelsbraut87
Teufelsbraut87 | 27.07.2010
8 Antwort
@Solo-Mami
der vaterschaftstest muß sie selber zahlen das zahlt das amt nicht wenn sie aber geld haben will kriegt sie keins dann muß vorerst der zahlen wo sie angegeben hat
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.07.2010
9 Antwort
@joel-daniel
so hab ich das sinngemäß auch geschrieben .. das Nein bezog sich auf ihre Frage, ob man ihr deswegen das Kind wegnehmen könnte LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 27.07.2010
10 Antwort
@Solo-Mami
ok kein problem dann hab ich mich verlesen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.07.2010

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