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Unterhaltsbetreuung für alleinerziehende mutter wie lange3 oder 9 Jahre?

veyaro
Seit 4 Monate bin ich alleinerziehende Mutter, der Vater von meine Tochter will mich maximal ein Jahr Unterhaltbetreuungs zahlen wir waren nicht verheiratet, und meine Frage ist wie lange sollte er Unterhalt zahlen?, ich habe früher als selbständig gearbeitet als Sprachlehrerin, ich weiss es nicht wann kann ich wieder zum Arbeit gehen, da meine Tochter nicht gesund ist, sie leidet eine Tortikollis und Schiefhalsprobleme. Per Internet lese ich 3 Jahre und in anderen seite 9 Jahre, weil das Gestzt hat sich verändert. Weiss jemanden genau?
Stichworte: Unterhalt Lange

von veyaro am 01.08.2007 23:17h
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3 Antworten

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Morgaine
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Das sogenannte Existensminimum
Kurze Anmerkung, zu dem rechnerischen Beispiel... Die 850 sind schon seit längerem auf 989,99 angestiegen. Wenn er eine unterhaltspflichtige Person hat (ist die Vaterschaft anerkannt?) dann sinds gleich 1139,99 netto. Aber nicht verzweifeln, Unterhalt wird immer noch weit unter diesen Grenzen bezahlt werden. Notfalls durch JA bzw Unterhaltsvorschuss und die ziehen sich das bei Deinem EX dann selbst. Du dürftest auch über mehr als 3 Jahre unterhaltsmäßig unterstützt werden - allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das Gesetz bereits jetzt schon gilt oder erst ab nächstem Jahr. Einfach mal nen Anwalt oder im JA fragen - ich informier mich da auch nochmal genauer *g* Dir und Deiner Kleinen erstmal alles Gute und Gute Besserung! lg, Morgaine
von Morgaine am 02.08.2007 14:28h


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mamamia84
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unterhalt
laut gesetz stehen einer mutter die sich kürzlich trennte und unverheiratet war genauso lange unterhalt zu wie einer verheirateten erkundige dich mal bei deinem anwalt in krankheitsfall wie bei deiner tochter kann es sein das du bis zum 18.lebensjahr unterhalt beziehen kannst für dich.
von mamamia84 am 02.08.2007 14:01h


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Diana21
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Unterhalt....
Also nach meinem Wissen dadurch das ihr nicht verheiratet ward,stehen dir nur 3 Jahre Unterhalt zu,wenn überhaupt denn er muss ja schon für euer gemeinsames kind unterhaltzahlen,und dann kommt es wiederrum darauf an wieviel er verdient! Bsp.: 1300 Euro Nettoeinkommen von ihm 850 Euro ist sein selbstbehalt 450 Euro bleiben über,dann wird aber nochmal ca.70 Euro wegegeld (kam gerade nicht auf das genaue wort) abgezogen,dann was er jetzt dem kind an unterhalt zahlen muss,und was dann da noch überbleibt,also ca 130 euro stehen dann dir zu Aber wenn du sowas ganz genau wissen möchtest solltest du dich eh beim JA -> fürs Kind erkundigen,wenn du noch keinen UNterhalt dort beantragt hast,und mache es am besten gleich mit beistandschaft weil dann musst du dich nicht mehr mit ihm rumärgern wegem dem unterhalt für die kleine. Und für deinen Unterhalt solltest du sowieso zu einem anwalt gehen,der hilft dir da weiter und berechnet alles!du kannst auch noch beratungshilte beim amtsgericht beantragen,dann musst du auch nichts bezahlen,wenn deine einkünfte zu gering sind. Du kannst dich aber jetzt auch schon mal im vorraus in diesem forum kundig machen,die haben mir sehr geholfen,da sind ziville personen aber auch anwälte vertretten,die dir tipps geben können: http://forum.isuv.de
von Diana21 am 02.08.2007 00:10h


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