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Umzug ohne Genehmigung der arge

sandra23
hallo ich will wieder mit meinen kindern zwecks arbeit und Familie und wegen psychischen stress des ex Partners für mich und meine kinder wieder nach Hamburg ziehen eine Unterkunft hätte ich schon als Untermieter bei der Schwiegermutter beim eigenen haus jetzt habe ich von der arge Bremerhaven eine Ablehnung bekommen für Umzugskosten und so muß ich jetzt angst haben das ich in Hamburg nicht angenommen werde habt ihr ein paar tipps was ich machen kann
von sandra23 am 28.06.2012 18:45h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
oder

7 Antworten

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BLE09
PS: Im Prinzip will der Gesetzgeber nur verhindern, dass auf dem Papier eine Miete aufscheint, die nie gezahlt wird - um Förderungen etc. einzustreichen. Falls schon zuvor untervermietet wurde, seh ich das eher unproblematisch. Und falls es eine abgeschlossene Wohnung ist, die Du dann mietest, ist es sicher formal machbar. Falls Du aber eher im Haus Deiner Schwiegermutter einziehst, gemeinsame Haustür, gemeinsames Bad, Küche, etc... dann würde ich mich nochmals genau erkundigen, denn dann zahlt man da sicher keine Miete, wie bei einer eigenständigen Wohnung. Und das würde die ARGE dann sicher auch nicht überzahlen, sondern eben angemessen entlohnen....
von BLE09 am 29.06.2012 08:57h

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amina201011
@Blue83 Die Mietkaution und Umzugskosten werden hier übernommen aber auch nur wen mann alles gehnemigt bekommt für den umzug und net wenn man ohne gehnemigung umzieht
von amina201011 am 29.06.2012 08:48h

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BLE09
Das ist ganz wichtig, dass sie die Miete versteuert!!!! In Österreich muss man überhaupt aufpassen, da geht es teils gar nicht, dass man an den "Fruchtnießer" untervermietet - da kann man nur Hauptvermieten offiziell! Mach Dich da mal juristisch schlau! Evt. ist eine "Wohngemeinschaft" möglich.... aber bei Untermiete könnte es eng werden. Falls das Haus aber der Schwiegermutter gehört, sie selbst keine Mieterin ist, könnte sie es Dir Hauptvermieten - da wäre besser, denke ich....
von BLE09 am 29.06.2012 08:43h

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Tinus79
wenn die arge die miete bezahlen soll, muß es offiziell laufen. das heißt wenn deine schwiegermutter dir die wohnung vermietet, muß sie die miete versteuern.
von Tinus79 am 28.06.2012 20:01h

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nicos_mami
hallo.du mußt in hamburg bei der arge anrufen und fragen wieviel kaltmiete du haben darfst. deine schwiegermutter muß dir dann einen mietvertrag so fertig machen das die kaltmiete die dir bei der arge genannt wurde nicht übersteigt. dann werden die umzugskosten normalerweise übernommen
von nicos_mami am 28.06.2012 18:58h

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Blue83
umziehen kannst du IMMER wenn die Mietkosten im Rahmen liegen, die Arge zahlt dir lediglich die Umzugskosten nicht, die mußt du selbst zahlen und eben die Mietkaution wenn eine anfallen würde.
von Blue83 am 28.06.2012 18:55h

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mamajasi
Ich bin schon 2mal ohne genemigung der arge umgezogen das einzigste was sie in dem fall nicht zahlen sind kaution und umzugskosten.die miete zahlen sie trotzden
von mamajasi am 28.06.2012 18:55h


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