Ihr lieben,
ich weiß das ihr keine anwälte seit oder so, aber vllt kennt sich doch jemand von euch aus, durch eigene erfahrungen...
meine eltern haben sich dieses jahr scheiden lassen, meine mutter ist 2009 schon aus dem haus ausgezogen und wohnt jetzt in einer wohnung...
beide haben einen neuen partner und jetzt gehts um die aufteilung der versicherungen und des hausen
durch das gericht wurde schon geklärt was jedem in bezug auf die versichungern zu steht.
aber wegen dem haus gibt es riesen stress, beide reden nur noch über den anwalt miteinander...
jetzt zu meiner frage:
mein schwiegervater meinte, das uns kindern auch einen sogenannten erbschaftsanteil zu stehen würde....
weiß vllt jemand was das bedeutet???
danke
von Sophie3010 am 14.05.2012 13:36h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
11 Antworten
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@specktiger-
danke :)
der meinung war ich bis jetzt auch immer, aber die aussage meines schwiegervaters hat mich verunsichert...
von Sophie3010 am 14.05.2012 13:57h
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nein, stimmt nicht es iss ja keiner gestorben, das haus wird genauso zu 50/50 unter den geschiedenen aufgeteilt
von Gelöschter Benutzer am 14.05.2012 13:55h
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Nein, das stimmt nicht, deine Eltern können mit ihrem Haus machen was sie wollen, was schlussendlich zum Erbteil gehört sieht man erst, wenn deine Eltern nicht mehr leben. Ihr habt jetzt keinerlei Anspruch. Bin Rechtsanwaltsfachangestellte und kenn mich da eigentlich sehr gut aus
von -specktiger- am 14.05.2012 13:49h
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wie gesagt..solange beide noch leben, gibts auch nix zu erben..
es kann u.U. sein, das wenn einer von den beiden stirbt, trotzdem der ex partner erbe wird, wenn keine änderungen in evtl. bestehenden testamenten oder erbverträgen gemacht wurden..sprich, trotz scheidung, kann der ex partner noch erben, wenn der andere stirbt...
erst wenn beide verstorben sind, kommen die kinder an die reihe...
aber solange beide noch leben, gibt es auch nix zu erben..warum auch...
und mit ihrem vermögen können sie zu lebzeiten machen was sie wollen..scheidung hin oder her..das haus kann verkauft werden usw usw..da habt ihr als kinder gar nix mit zu tun..
von gina87 am 14.05.2012 13:48h
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@snowdance2201
ja das dachte ich eig auch, aber mein schwiegervater sagt das es nicht stimmt
von Sophie3010 am 14.05.2012 13:43h
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Also juristisch geht's jetzt mal nur um die lebenden Eltern - da seid Ihr Kinder, denk ich mal, nicht relevant....
alles ohne Gewähr, nur so ein vernünftiges Bauchgefühl.
von BLE09 am 14.05.2012 13:42h
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es ist nicht so, das ich i-was haben will, im gegenteil ich will das mein vater das haus behalten kann, dennoch interessiert mich, ob und was das bedeutet, was mein schwiegervater da gesagt hat
von Sophie3010 am 14.05.2012 13:42h
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soviel ich weiss können deine eltern das haus verkaufen euch stünde dann auch nix zu vom gewinn!
aber das vermut ich nur, 100 prozent weiss ich das auch nicht!
von snowdance2201 am 14.05.2012 13:41h
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ich kann dir zumindest sagen, das euch kindern so lange beide elternteile noch leben noch nichts zu steht. erst wenn einer stirbt.
von Tinus79 am 14.05.2012 13:40h
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Also ich weiß nur, wie es war als meine Oma 2008 starb, und meine Mutter und ihre Geschwister einen erbschaftsteil bekamen. Keiner von den dreien wollte das Haus haben, also wurde es verkauft. Der Gewinn wurde unter den Geschwistern aufgeteilt.
lg
von Stella712 am 14.05.2012 13:40h
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solange beide noch leben gibts auch nix zu erben...
von gina87 am 14.05.2012 13:39h
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