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Darf der Vermieter meine Wohnung wg offenem Fenster betreten?

Mutterherz82
Mutterherz82
07.01.2011 | 20 Antworten
Hi ihr alle!

Hab da mal ne Frage ..
War über Nacht nicht zu Hause. Als ich Heim kam, erzählten mir 2 meiner Nachbarn, dass meine Vermieterin in meiner Wohnung gewesen wäre. Angeblich hätte tagelang ein Fenster offen gestanden. Sie hätte geklingelt und als nmd aufmachte, aufgeschlossen, kurz "Hallo?" gerufen und dann die Wohnung betreten um das Fenster zu schließen. Diese Schließung des Fensters muß ca. 5min.gedauert haben.
Ich bin iwi doch sehr wütend darüber, da ausgerechnet da, lauter persönliche Dinge, wie Laborberichte, Rechnungen usw.offen auf dem Tisch lagen.
Darf sie ohne Voranmeldung, also ohne mich anzurufen, einfach die Wohnung betreten?
Ich möchte eh ausziehen.
Und da ich dies jetzt gerade nach dem Vorfall so schnell wie möglich angehen möchte.. Hab ich das Recht fristlos zu kündigen? Fällt das unter Verletzung der Privatsphäre? Hausfriedensbruch?
Bis heute, (Montag war sie da), habe ich keinen Anruf, keinen Brief, kein gar nix von ihr erhalten indem ich über ihr Betreten der Wohnung informiert wurde ..

Danke, für Eure Antworten..
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20 Antworten

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1 Antwort
Ne das ist kein
Grund für ne fristlose Kündigung. Sicherlich war es nicht schön, aber sie kann auch sagen, sie hat gedacht, Du hättest in der Wohnung bewußtlos gelegen. In solchen Fällen darf der Vermieter natürlich in die Wohnung. Das war kein Hausfriedensbruch. Allerdings hätte sie wenigstens nen Zettel dalassen müssen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 07.01.2011
2 Antwort
...
Steht im Vertrag, dass Sie ohne deine Einwilligung in die Wohnung darf? Wenn ja, dann kannst Du nichts machen, wenn nicht - dann ist es nicht rechtens, dass Sie einfach in deine Wohung ging. Zumindest NICHT alleine - es hätte eine ZEUGE dabei sein müssen. Du kannst Ihr jetzt nämlich Diebstahl unterstellen - sag doch, es lagen 260 000 Euor im Koffer auf deinem Tisch - die sind jetzt weg. Dann hat deine Vermieterin ein Problem. Klar ist das Bsp. übertrieben, aber die Möglichkeit hättest DU.
deeley
deeley | 07.01.2011
3 Antwort
...
Wie kann das sein das deine Vermieterin einen Schlüssel hat? Hat sie eine einwilligung von dir deine Wohnung zubetreten? Soweit ich weiß, dürfen die Vermieter nicht einfach so in deiner Wohnung. Wo gibt es denn sowas? Und wenn sie die befürchtung gehabt hätte, dir wäre was passiert, wäre das noch lange kein grund gewesen einfach rein zugehen. Wenn ein Sachschaden passiert dann hättest du dafür doch aufkommen müssen. Neimand würde der Vermieterin die Schuld geben, das sie das hätte verhindern können. Das wäre ja schön, wenn mein Vermieter hier reinkommen dürfte, wann er wollte. Ob das nun Hausfriedensbruch ist, weiß ich nicht. Frag doch mal bei der Verbraucherzentrale nach. Die können dir bestimmt weiterhelfen. Außerdem finde ich es dreißt, dass sie sich noch nicht gemeldet hat. Ich würde ja den Schlüssel da hoen, so das sie nciht mehr einfach so reinkommt. Weißte was dann los wäre?!
MeGi2007
MeGi2007 | 07.01.2011
4 Antwort
...
Nein, das darf sie nicht. Es muß zumindest das Einverständnis des Mieters vorliegen. Wenn so eine Klausel im Mietvertrag sein sollte, ist sie m. E. nicht zulässig. Unberechtigtes Betreten einer Wohnung, auch vom Vermieter gilt juristisch als Hausfriedensbruch. Egal was stellenweise im Mietvertrag steht, Der Vermieter darf nach Voranmeldung beim Mieter die Wohnung betreten wenn:Vom Mieter gemeldete Reparaturen durchgeführt werden müssen.Bei Schönheitsreparaturen , Ohne Voranmeldung kann die Wohnung betreten werden bei Gefahr, Feuer, Wasserschaden
elena1702
elena1702 | 07.01.2011
5 Antwort
Ruf
beim Mieterrechtschutz an. Wenn du da noch nicht Mitglied bist, musst du es halt werden, damit sie dir helfen. Ist, glaub ich, nicht so teuer.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 07.01.2011
6 Antwort
hmm
naja ein grund zur fristlosen kündigung ist das nicht.wenn das fenster schon tage lang offen war, und keiner aufmacht, darf dein vermieter in die wohnung um das fenster zu schließen.es geht ja schließlich auch um seine wohnung.würde es auf einmal anfangen zu regnen und alles nass werden, würdest du ja sicherlich nicht für die kosten aufkommen wollen oder wenn dadurch wände oder so feucht werden würden. allerdings hätte man dir schon bescheid sagen können oder dir nen brief zuschicken und dich drauf aufmerksam machen das sie in deiner wohnung waren.aber viell ging ja der vermieter auch davon aus, das du es von deinen nachbarn erfährst und hat desw nix gesagt. wenn du ausziehst bringt es jetzt doch eh nix mehr sich noch darüber aufzuregen oder? sinnloser stress .
Jungemama2287
Jungemama2287 | 07.01.2011
7 Antwort
Sie war....
. alleine in der Wohnung. Ohne Zeugen. . auch wenn ich bewußtlos gewesen wäre . Ruft man seinen Mieter dann nicht vorher erstmal an, bevor man gleich die Wohnung betritt?
Mutterherz82
Mutterherz82 | 07.01.2011
8 Antwort
Sie hat...
. zu jeder Wohnung im Haus einen Zweitschlüssel für den Notfall. Nein, es gibt keine Eiverständniserklärung meinerseits, dass sie die Wohnung betreten darf. Zumal ich mir nicht mal sicher bin, ob das mit dem offenen Fester nicht einfach erfunden von ihr ist. Als ich am Montag in die Wohnung kam, war alles, wie immer gut beheizt. Keine Spur von Kälte oder Nässe . Und das bei den Temperaturen draußen.
Mutterherz82
Mutterherz82 | 07.01.2011
9 Antwort
eigentlich
darf sie es ja nicht oder sie hatte bedenken das was passiert sein könnte . hmm komisch ist das schon bei uns kommt ja auch keine mal rein wenn wir das fenste oder so auf lassen . ich glaub mein mann würde austikken .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 07.01.2011
10 Antwort
Natürlich darf der Vermieter das in dem Fall
Wenn der Dich nicht erreicht und eine Gefahr für seine Immobilie besteht, darf er diese Gefahr beseitigen. Lass mal nen Sturm kommen . Wasser in der Wohnung, durchgeweichte Decken und Wände, Schaden für Deine Sachen usw. was meinste was Dich und den Vermieter das kosten würde Man hat einfach alles zu schliessen, wenn man die Wohnung für längere Zeit verlässt und gerade auch wenn Du über Nacht nicht da bist Dein Vermieter hat Deiner Beschreibung nach richtig gehandelt und Du kannst froh sein, dass Du keine weitere Rüge bekommst. An Deiner Stelle würde ich die Füße still halten und das nächste Mal darauf achten, dass Du die Wohnung nicht halboffen verlässt LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 07.01.2011
11 Antwort
hallo
nein darf der vermieter nicht, du sagst ja selber das, das fenstetr eine nacht auf war.allso war das ein unbefugtes betretten zumal der vermieter überhaupt kein schnüssel von der wohnung behalten darf, der einziege der von meiner wohnung ein schlüssel hat ist der hausmeister/verwalter in form eines gänerallschlüßel mit diese er überall rein kommt
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 07.01.2011
12 Antwort
@Solo-Mami
Nein der Vermieter darf die Wohnung nicht betreten! Nicht mal wenn der Mieter monatelang keine Miete bezahlt, darf der Vermieter in die Wohnung!! @Mutterherz82 Ich würde den Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzeigen! Schon alleine weil es hier ums Prinzip geht! Als allererstes würde ich schriftlich die Herausgabe des Schlüssels verlangen! Dazu ist sie verpflichtet.
Widi
Widi | 07.01.2011
13 Antwort
@Widi
Doch darf er. Er darf sogar nen Generalschlüssel haben für alle Räume seiner Immobilie. Er darf z.B. das Schloss nicht alleine aufbrechen, wenn er keinen Schlüssel hat, das darf er nur im Beisein der Polizei. Sobald zu befürchten ist dass Schaden entsteht aus Unachtsamkeit der Mieter oder höherer Gewalt z.B. Wasserrohrbruch - dann darf der Vermieter die Räumlichkeit auch in Abwesenheit des Mieters betreten. Und wenn ein vermieter Bescheid bekommt, dass "tagelang" ein Fenster offen steht und das bei der derzeitigen Wetterlage kann er möglichen Schaden verhindern in dem er das Fenster schliesst Der einzige Fehler war: ihre Vermieterin ist alleine rein und ohne Zeuge. Das ist aber auch das einzigste was man ihr vorwerfen kann. LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 07.01.2011
14 Antwort
...
der Vermieter darf eine vermietete Wohnung nicht ohne beisein des Mieters betreten. Die einzigste Ausnahme ist bei Gefahr in Verzug. Dies ist in diesemFall nicht gegeben. Der Vermieter oder auch der Hausmeister darf einen Schlüssel für die Wohnung nur mit dem Einverständnis des Mieters einbehalten. Jedoch behält in der Praxis fast jeder Vermieter einen Schlüssel zurück, ohne das der Mieter Kenntnis davon hat. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn ein Fortbestand des MV unzumutbar ist. Wenn dies eine einmalige Sache war, wo Du auch nicht daheim warst, glaube ich nicht, dass dies hier zutrifft . Du musst deine Whg. mit einer 3monatigen Frist kündigen .
Plumps2010
Plumps2010 | 07.01.2011
15 Antwort
@Solo-Mami
Also mein Vermieter hat sich auch Zugang zur Wohnung verschafft ungefragt und ich war damals beim Mieterschutzbund und beim Rechtsanwalt und beide haben mir dasselbe gesagt! NEIN darf er nicht! Ausserdem haben wir ein vermietetes 6-Familienhaus, es ist also nicht so, dass ich nicht schon persönliche Erfahrungen damit gemacht hätte. Wenn ein Fenster auf ist, auch wenn das 2 Wochen auf ist, ist das doch kein Grund die Wohnung zu betreten. Wo soll denn da Gefahr in Verzug sein? Selbst wenn etwas passieren sollte, dafür hat der Mieter Kaution bezahlt! Wenn es aus der Wohnung qualmt, oder Wasser in den Treppenflur läuft ist das was anderes, da ist Gefahr in Verzug! Und dem Vermieter steht kein Ersatzschlüssel für die Wohnung zu!!
Widi
Widi | 07.01.2011
16 Antwort
@Solo-Mami
Sorry das ich dir da wieder spreche, aber ein vermieter hat nur das recht sich zugang zu verschaffen bei gefahr dazu zählt auf keinen ein offenes fenster das über nacht auf iss ist auch im winter, lies mal das hier Ulrich Ropertz, als Jurist beim Deutschen Mieterbund tätig, räumt mit einem unter Vermietern weit verbreiteten Vorurteil auf. Entgegen der landläufigen Meinung haben Vermieter kein Recht auf unbefugten Zutritt zur Mietwohnung. Dabei spielt es auch keine Rolle, was der Mietvertrag über diesen Sachverhalt sagt. Ein unbefugtes Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter kann bereits beim erstmaligen Vorkommen als Hausfriedensbruch geahndet werden, der den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Alternativ dazu kann sich der Mieter auch ein neues Schloss einbauen lassen und die Rechnung an den Vermieter weitergeben. Eine Ausnahmeregelung besteht nur in dringenden und offensichtlichen Notlagen. Bei Abwesenheit des Mieters darf sich der Vermieter z.B. bei einem Wasserrohrbruch oder einem Brand mit einem Zweitschlüssel oder notfalls auch mit roher Gewalt Zutritt zur Wohnung verschaffen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 07.01.2011
17 Antwort
@Widi
Gegen einen Anwalt und den Mieterschutzbund möchte ich nix sagen . da bin ich kein Fachmann. Ich finde es von der Vermieterin nur vorausschauend und verantwortungsvoll, dass sie auf Hinweise aus der Nachbarschaft einen möglichen Schaden abgewährt hat. Die Schreiberin hingegen hat verantwortungslos gehandelt und wäre zu 100% schuldig gewesen, wenn es einen Schaden gegeben hätte durch die aktuelle Wetterlage Ich bin trotzdem der meinung dass die vermieterin halbwegs richtig gehandelt hat und die Nachbarn auch, denn die haben schliesslich angerufen. Wer möchte schon einen Schaden in seiner Wohnung haben verursacht durch die Unachtsamkeit einer anderen Mieterin Ich an ihrer Stelle würde Danke sagen und darauf hinweisen das nächste mal nur mit Zeugen reinzugehen, falls ich mal wieder Mist baue und die fenster offen lasse LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 07.01.2011
18 Antwort
@Mam_von_4
Ok, dieses "Fehlwissen"l ist anscheint auch meins . Und trotzdem würde ich ein offenes Fenster bei diesem Wetter mit Schneewehen, Eis und Minusgraden als einen Notfall ansehen. Keiner sieht von oben was schon alles in der Wohnung liegt, wie nass es ist oder wie feucht und durchgeweicht die Wände sind . Mich würde es nicht wundern, wenn der Untermieter angerufen hat, weil er Angst um seine Decke hatte und vor den möglichen Instantsetzungsmaßnahmen LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 07.01.2011
19 Antwort
@Solo-Mami
allso ich sag mal, wenn ich ein fenster vergessen zu , zumalchen und ich bin für mehr als 2 tage weg, okay würde ich mich wohl bedanken, aber ein fenster das nur eine nacht aufsteht sorry aber das war nur neugierde der vermieterin und dafür hätte sie von mir eine anzeige bekomm, mag jetzt krass sein aber ich kann mir nicht vorstellen das du das gutheißen würdest wenn man einfach in deine wohnung geht weil ein fenster offen ist.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 07.01.2011
20 Antwort
@Mam_von_4
Mag ja sein, aber die Vermieterin hatte die Info, dass das Fenster "tagelang" offen war . und davon muß man ausgehen.
Solo-Mami
Solo-Mami | 07.01.2011

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