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neues gesetz über renovierung wg. umzug?
neues gesetz über renovierung wg. umzug?
wisst ihr was über ein neues gesetz was es jetzt seit neuestem geben soll das man nicht mehr weiß streichen muss wenn man auszieht? ne bekannte sagte sie hätte das vor kurzem gelesen .. ich wusste ja schon das es bei alten mietverträgen so is das bestimmte klauseln nich wirksam sind und man die wohnung nur besenrein übergeben muss .. aber nun soll das für die allgemeinheit gelten und auch bei farbigen wänden .. die wohnung muss wohl nur in einem ordentlichen und sauberen zustand sein ..
weiss jemand von euch davon und kann mir vielleicht nen link schicken wo das eindeutig raus zu lesen ist?
ich danke euch jetzt schon mal
von Schnatti1984 am 08.02.2010 18:57h
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6 Antworten
6
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streichen
also kanllfarben sollen es nicht sein aber es geht darum dass auch eierschale und pastelltöne akzeptiert werden müssen udn nicht nur absolutes weiß. knallfarben wie lila und rot u.ä. müssen noch immer überstrichen werden
von magnolia81 am 08.02.2010 19:14h
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wohnung...
es geht um die sogenannten schönheitsreparaturen. und es betrifft mietverträge, wo die zeiträume festgelegt sind (z.b. küche alle drei jahre, wohnräume alle 5 jahre) diese klauseln sind hinfällig! allerdings, wenn im mietvertrag eindeutig drin steht, dass man den "urzustand" der wohnung wieder herstellen muss, muss man bei bunten wänden wohl weissen. ansonsten nicht.. so hat mir das mein opa erklärt, die sind gerade umgezogen und mussten nix machen, weil die wände eh weiß waren. aber wo das genau steht kann ich dir leider nicht sagen.. LG
von Katinki am 08.02.2010 19:02h
4
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Hey...
Also wir wurden vorm Streichen drauf hingewiesen, dass wir es wieder weiß streichen müssten beim Auszug.
von cherry_nina am 08.02.2010 19:01h
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die wohnung muss besenrein übergeben werden
es sei denn das die wände schon so verwohnt sind das sie nicht mehr toll ausschauen....allerdings die löcher müssen zugespachtelt werden
von timmy2102 am 08.02.2010 19:01h
2
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ja ist so
meine freundin hat es mir gerade heute erzählt,denn die haben sich ein Haus gekauft und müssen die alte wohnung lediglich besenrein übergeben
von saliha-tara am 08.02.2010 18:59h
1
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schon lange so
wenn es nicht richtig festgehalten ist im vertrag oder es nichtig ist muss man nicht streichen vorrausgesetzt man hat über 1 jahr drin gewohnt
von Taylor7 am 08.02.2010 18:59h
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