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Unterhalt bei ALG II für die Mutter in den ersten 3 Jahren, obwohl getrennt lebend?
Unterhalt bei ALG II für die Mutter in den ersten 3 Jahren, obwohl getrennt lebend?
Suche dringend Hilfe bei folgendem Problem: Ich bin in der 34. Schwangschaftswoche, Studentin, erhalte jetzt ALG II und lebe von dem Vater getrennt, da er sich gerade in einer anderen Stadt selbstständig gemacht hat. Er hat laut Steuerbescheid hohe Einnahmen, aber z.Z. kein Geld, da alles investiert und noch nicht so gut läuft. Stimmt es, dass er auch für mich Unterhalt zahlen muss, so dass ich kein ALG mehr erhalte und wir mehrere tausend Euro zurückzahlen müssten? Zwei Wohnungen un Pendeln könnten wir uns dann nicht mehr leisten, aber ich will hier nicht weg wegen soz. Netz etc .. Nun überlegen wir, ob wir den Vater als unbekannt angeben. Die Nachteile sind mir klar.
Nun meine Fragen:
Muss er wirklich für mich zahlen?
Kennt sich jemand mit "Vater unbekannt" aus? Was macht das Jugendamt oder die Paga dann?
Weis jemand eine Beratung oder dergleichen (auch gegen Bezahlung) die uns ausrechnet, was er zahlen müsste (bei Selbstständigen sehr kompliziert .. )? Möglichst in Berlin ..
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe!
elfe
Stichworte:
Unterhalt von elfe08 am 19.06.2008 12:02h
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3 Antworten
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Unterhalt
Er muss auf jeden Fall für das Baby Unterhalt zahlen. Es sei denn, Du gibst ihn nicht als Vater an, allerdings drängt das Jugendamt meist darauf, da sie sonst in Vorleistung treten müssen. Und bedenke bitte: Das Jugendamt zahlt Dir nur für max. 72 Monate Unterhalt für das Kind. Danach ist Schluss. Und Du solltest auch daran denken, dass DU eine große Verantwortung Deinem Kind gegenüber hast. Ich würde auf jeden Fall einen Unterhaltstitel beim Jugendamt machen lassen. Wie ihr das dann real löst, ist ja Eure Sache aber Du hast was in der Hand für den Fall, dass ihr mal auseinander geht.
Außerdem ist er natürlich auch für DICH unterhaltspflichtig. Die Regelung "nur verheiratete" gilt seit 1.1.2007 nicht mehr. Diesen Unterhalt müßtest Du aber über einen Anwalt einklagen, wenn der Vater sich nicht freiwillig bereit erklärt.
von susa72 am 19.06.2008 12:54h
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nachtrag
Habe im Forum ein wenig rumgelesen und anscheinend ist es wirklich so, dass der Vater für den Unterhalt der Frau aufkommen muss, auch wenn man getrennt lebt und nicht zusammen ist oder verheiratet war.
Also, hat jemand einen Tip oder eine Adresse, wo man sich von einer unabhängigen Stelle den Unterhalt ausrechnen lassen könnte?!
vielen Dank schon mal.
elfi
von elfe08 am 19.06.2008 12:50h
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Du bekommst kein
Unterhalt wenn ihr nicht verheiratet seit.Und zu dem anderen zwecks pendeln und Vater unbekannt sag ich lieber nichts
von Ramona71 am 19.06.2008 12:18h
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