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Suche alles über Alleiniges Sorgerecht, Gemeinsames Sorgerecht und Umgangsrecht wer kann mir weiter helfen

laura198105
Stichworte: Sorgerecht

von laura198105 am 19.05.2008 22:57h
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7 Antworten

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MamiRamona
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Sorgerecht
Infos zum Thema: alleiniges Sorgerecht Unter dem Begriff des Sorgerechts versteht man das Recht der Eltern eines minderjährigen Kindes, aufgrund der elterlichen Sorge für das Vermögen und die Person des Kindes zu sorgen. Das Sorgerecht umfasst auch das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen und zu erziehen. Will jetzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind, bspw. wegen einer Scheidung, so bedarf es stichhaltigen Gründen. Diese Gründe müssen schwerwiegend sein, um von der gesetzlich geregelten Sorgepflicht beider Elternteile abzuweichen. Es reicht nicht bereits die Tatsache, dass die Eltern nicht mehr miteinander reden, oder sich nur vor Gericht sehen. Weiter kann ich Dir da auch nichts anbieten. Lass Dich einfach mal beim Jugendamt unverbindlich beraten. LG MamiRamona
von MamiRamona am 19.05.2008 23:21h


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MamiRamona
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Sorgerecht
Weitere Infos zum Umgangsrecht Unter dem Begriff Umgangsrecht versteht man das Recht eines Elternteils, sein Kind trotz Trennung vom Partner in regelmäßigen Abständen zu betreuen. Denn der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgehalten, dass dem Kind ein Recht zusteht, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. Unter Umständen kann nach einer längeren Zeit ohne Umgang, das Jugendamt zunächst ein betreutes Umgangsrecht unterstützen. Können sich die Partner über ein Umgangsrecht nicht einigen, so steht die Möglichkeit offen, dieses gerichtlich geltend zu machen. LG MamiRamona
von MamiRamona am 19.05.2008 23:19h


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Bianca1976
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Sorgerecht
Hallo,ich hab meinem ex freiwillig das gemeinsame Sorgerecht gegeben,da wir nicht verheiratet waren.Heute,nach sechs problemlosen Trennungsjahren fängt er an mir Probleme zu machen.Würde das nie wieder tun.Mann weiß nie wie sich alles entwickelt und wenn es nicht mehr klappt gibt es kaum eine Chance wieder das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
von Bianca1976 am 19.05.2008 23:19h


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MamiRamona
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Sorgerecht
Info: gemeinsames Sorgerecht Das gemeinsame Sorgerecht stellt den im Gesetz festgelegten Regelfall der elterlichen Sorge dar. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass beide Elternteile für die Erziehung des Kindes sorgen sollen, auch wenn diese z.B. von einander getrennt leben. Nur dann, wenn es das Kindeswohl erfordert, kann das Familiengericht eine hiervon abweichende Regelung treffen. Änderungen einer einmal durch das Familiengericht getroffenen Sorgerechtsregelung unterliegen dann nochmals weiteren schärferen Voraussetzungen. LG MamiRamona
von MamiRamona am 19.05.2008 23:14h


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MamiRamona
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Sorgerecht
Suche Rat bei Deinem zuständigen Jugendamt. Dort kannst Du das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wir haben vor der Geburt unseres Sohnes das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Da wir nicht verheiratet sind,hat jeder Partner die gleichen Rechte und Pflichten für unseren Sohn. Wenn es natürlich zur Trennung kommt,kannst Du als Mutter nicht so einfach allein über viele Dinge die Dein Kind betreffen,entscheiden.Es bedarf dann immer die Zustimmung des Vaters. Ich würde mich beim Jugendamt ausführlich über die "Risiken" und "Nebenwirkungen" mit meinem Partner beraten lassen. Nimm Deinen Patner gleich im Schlepptau mit.Es ist immer schöner ,wenn beide Elternteile solche Entscheidungen treffen. LG MamiRamona
von MamiRamona am 19.05.2008 23:08h


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Leya1973
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Google
weiß doch fast alles... gib es doch einfach ein und schon wirst Du mehr darüber erfahren :-)
von Leya1973 am 19.05.2008 23:01h


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Supermama2222
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frage
beim jugendamt nach die können dir sicher weiter helfen glg
von Supermama2222 am 19.05.2008 22:59h


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