also,habe eine 5jährige beziehung hinter mir und nun eine trennung mit totalem terror von seiner seite her.er hat wegen den alimenten sich nur auf 800,-euro anmelden lassen obwohl er in wirklichkeit 1600,-verdient.und da er mir so kommt würde mich interessieren ob ich von ihm auch für mich unterhalt fordern könnte da ich ja auf grund des kindes nicht arbeiten gehen kann!
ich hoffe es hat jemand einen rat für mich ..
danke im vorraus.
ganz liebe grüße
angel
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Unterhalt
Hallo, das würd mich jetzt aber auch mal interessieren, wie kann ich mir einen Anwalt nehmen, wenn es zu keinem Verfahren kommt, denn Prozesskostenhilfe gibt es nur, wenn es zur Klage kommt und dann auch nur bei aussicht auf Erfolg. habe ich gerade durch, ER will nicht mehr anständig zahlen, ich arbeite und verdiene aber nur 400,- EU, trotzdem ist die Prozesskostenhilfe abgelehnt, weil ER wohl den Prozess gewinnen wird. Somit sitze ich jetzt auf den anwaltskosten und muß aufstockendes Harzt 4 beantragen...
von alorchen am 28.06.2008 22:43h
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nimm dir einen guten anwalt, wenn du selbst nichts verdienst bekommst du prozesskostenhilfe d.h. kosten werden übernommen. dann lass den rechtsanwalt als erstes ein schreiben an deinen ex rausschicken "er soll sich unterhaltsurkunden ausstellen lassen", anhand dieser unterhaltsurkunden kannst du ersten sehen in welcher höhe er, pro kind, unterhalt bezahlen muß und zweitens kannst du ihn jeder zeit pfänden lassen (wenn er nicht bezahlt).
kannst nur eins machen zum arbeitsamt gehen und für dich und die kinder arbeitslosengeld II beantragen. bekommst dann wohngeld etc., da kannst du auch angeben das dein ex im moment noch keinen unterhalt bezahlt, dann bekommst du vom jugendamt unterhaltsvorschuß für kinder bis 12 jahre. dannach geht das gleiche spiel wieder von vorne los und du kannst dich weider mit deinem ex rumstreiten.
streite dich nicht selbst mit ihm rum überlass dies deinem anwalt, du selbst braucht die kraft für dich und deine kinder damit es euch gut geht.
ich habe selbst drei kinder für die mein ex unterhalt bezahlen muß. trotz anwalt streite ich mich seit fast sechs jahren mit ihm rum und das ist sehr nervig. meine kinder sind jetzt fast erwachsen und möchten wegen den ständigen beschimpfungen und drohungen meines ex keinen kontakt mehr zu ihm.
wünsch euch alles gute
von maggie62 am 29.05.2008 09:38h
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hatzlolli
danke!!!wie hast du ihn denn fertig gemacht wenn i fragen darf?wenn er so weiter macht kann i tips gut gebrauchen ;-)bei mir waren es auch über 5 jahre.danke
von angel291279 am 18.05.2008 14:37h
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Unterhalt Alimente
Hallo also Ich weiß das Dir auch Unterhalt zu stehen würde weil Ihr eine Ehe ähnliche Beziehung geführt habt.Ich habe drauf verzichtet und Ihn anders fertig gemacht.Wieviel Dir zustehen würde kann Dir nur ein Anwalt sagen.Viel Glück und viel Kraft.
Weiß was du durch machst bei mir waren es fast sechs Jahre.Gruß Harzlolli
von harzlolli am 18.05.2008 14:19h
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silberwoelfin-angelin...
mein kleiner ist 2jahre und ich bin noch bis august in karenz...
von angel291279 am 18.05.2008 14:14h
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vergessen
das ganze geht aus den §§ §§ 1615ff BGBhervor!!!
von silberwoelfin am 18.05.2008 14:11h
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lassome
ja,aber ich bin erst seit einer woche weg und hab morgen den weg zum jugendamt erst vor mir.er gibt es ja nicht einfach so an sondern er hat vorher schwarz bei der firma gearbeitet und hat sich nun nur mit 800 anmelden lassen.obwohl er 45 stunden die woche arbeitet und das doppelte verdient.nur wie kann ich das dann beweisen?
von angel291279 am 18.05.2008 14:11h
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Du kannst dir einen Anwalt suchen und durch ihn,seinen wirklichen Lohn ausrechnen lassen.Er muss alles angeben und auch Kontoauszüge etc. muss er vorliegen,was er an Ausgaben und Eingaben hat.Das Jugendamt macht sowas auch,wenn es um den Unterhalt geht für die Kids.Wenn ihr nicht verheiratet wart,sieht es schlecht aus mit Unterhalt für dich.Seit 01.07.2007 gibt es ein neues Gesetz,wo du vom Kindesvater für dich Unterhalt verlangen kannst,wenn dein jüngstes Kind noch keine 3 Jahre ist.Ansonsten wenn dein Geld nicht reicht,wird dir der Weg zum Arbeitsamt wohl nicht erspart bleiben.
von angelinausteffi am 18.05.2008 14:11h
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ja.............
Zerbrochene Beziehungen bringen immer Streit mit sich - in allererster Linie um die Finanzen. Wir wissen nicht, mit welcher Summe zum Beispiel Dieter Bohlen seine Ex-Freundin Estefania »abfinden wird«. Fakt ist, dass seit dem jüngsten Beschluss des Bundesgerichtshofs ledige Mütter bis zum vollendeten siebten Lebensjahr des Kindes einen Betreuungsunterhalt auch für sich selbst einfordern können.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes können ledige Mütter diesen Betreuungsunterhalt ebenso wie Geschiedene bis zum siebten Lebensjahr ihres Kindes beanspruchen. Das setzt voraus, dass das Zusammenleben darauf gerichtet war, eine gemeinsame Zukunft aufzubauen. Juristen nennen das »besonderen Vertrauenstatbestand«. Der ist zu vermuten, wenn das Paar mehrere Jahre zusammenlebt und aus dieser Beziehung ein Kinderwunsch hervorgeht. Aber: Anders als bei Geschiedenen ist Ledigen ein Halbtagsjob ab dem dritten Jahr des Kindes zuzumuten (BGH, Az. XII ZR 11/04).
Die Richter schauen sich zunächst an, wie die Mutter vor der Geburt des Kindes gelebt hat und welchen Lebensstandard sie ohne die Geburt des Kindes heute hätte. Dann wird das Einkommen des Mannes geprüft. Auf dieser Grundlage wird der Betreuungsunterhalt für die Partnerin berechnet. Der Unterhalt für das Kind orientiert sich an der so genannten Düsseldorfer Tabelle.
von silberwoelfin am 18.05.2008 14:09h
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danke!
dank euch ganz lieb für die antworten...normal wär es nicht meine art alles raus zu holen was geht aber er versucht mir das leben zur hölle zu machen und alles kann ich mir nicht gefallen lassen...
von angel291279 am 18.05.2008 14:08h
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